Die Kommission fordert den Digitalkonzern zu erheblichen Änderungen bei seinen Onlineplattformen auf. Die suchtfördernden Designs würden gegen EU-Recht verstoßen.
Der Kommission zufolge verstößt Meta mit suchtförderndem Design gegen das Digitale-Dienste-Gesetz der EU
Thomas Fuller/sopa images/imago
kna | Mit ihren suchtfördernden Designs verstoßen die Onlineplattformen Facebook und Instagram vermutlich gegen EU-Recht. Zu diesem Ergebnis kommt die EU-Kommission, die seit 2024 gegen den Mutterkonzern Meta ermittelt. Wie die Kommission am Freitag bekannt gab, zeigen vorläufige Ergebnisse, dass die Onlineplattformen die Risiken ihrer Designs nicht ausreichend bewertet und minimiert haben. Meta widerspricht den Ergebnissen.
Der EU-Kommission geht es zum Beispiel um Funktionen wie das automatische Abspielen von Videos, Push-Benachrichtigungen oder die Algorithmen, die Inhalte auf die Vorlieben des einzelnen Nutzers bezogen ausspielen.










