Weniger Wegwerfgeräte: Der Bundesrat hat am 10. Juli 2026 die Umsetzung einer EU-Richtlinie beschlossen. Diese verpflichtet Hersteller zur Reparatur von Elektrogeräten. Der Bundestag hat das Gesetz zur Förderung der Reparatur von Waren bereits Ende Juni beschlossen. Durch das grüne Licht vom Bundesrat kann es nun ausgefertigt und verkündet werden.

Längere Nutzungsdauer, weniger Schrott

Mit dem Gesetz werden Hersteller aus zehn Produktgruppen dazu verpflichtet, ihre Produkte während der üblichen Lebensdauer zu einem angemessenen Preis zu reparieren. Zu diesen Produktgruppen zählen Waschmaschinen und Waschtrockner, Geschirrspüler, Kühlgeräte, Staubsauger, Displays (einschließlich Fernseher und Monitore), Smartphones und Tablets sowie Waren, die Batterien für leichte Verkehrsmittel enthalten, wie E-Bikes oder E-Scooter. Das Gesetz setzt eine EU-Richtlinie um, mit dem Ziel, die Reparatur und Wiederverwendung von Waren zu fördern.

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Hersteller müssen über diese Möglichkeit informieren. Das Gesetz sieht vor, dass Hersteller keine Technik verbauen dürfen, die eine Reparatur erschwert oder verhindert. „Lässt sich eine Ware nicht reparieren, obwohl das vernünftigerweise zu erwarten wäre, stellt auch das einen Sachmangel dar“, heißt es in der Kurzmeldung des Bundesrates.