PfadnavigationHomeRegionalesSachsen-AnhaltFolgemeldung DrosaNach Tod der Vierjährigen in Drosa: Mutter unter Verdacht, Innenminister prüft HundegesetzStand: 12:52 UhrAmerican Staffordshire Terrier gelten als sogenannte geährliche Hunde er Katergorie 1. (Symbolbild)Quelle: Philipp Schulze/dpaEin American Staffordshire Terrier hat am Dienstag, 8. Juli 2026, in der Gemeinde Osternienburger Land (Landkreis Anhalt-Bitterfeld) ein vierjähriges Mädchen beim Spielen angegriffen und tödlich verletzt. Das Tier gehörte der eigenen Familie des Kindes. Mehrere Personen versuchten laut Polizei, den Hund von dem Mädchen zu trennen. Ein Notarzt konnte vor Ort nur noch den Tod des Kindes feststellen, ein Rettungshubschrauber war im Einsatz gewesen.Als neue Entwicklung teilten Polizei und Staatsanwaltschaft mit, dass gegen die 32-jährige Mutter des Mädchens sowie einen 30-jährigen Bekannten wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung ermittelt wird. Der American Staffordshire Terrier ist in Sachsen-Anhalt als sogenannter gefährlicher Hund der Kategorie 1 eingestuft, für den besondere Haltungsvorschriften gelten.Das Innenministerium Sachsen-Anhalt kündigte nach dem Vorfall eine „umfassende Prüfung und Auswertung“ des Landesgesetzes zu gefährlichen Hunden an. Ob und welche Änderungen am Hundegesetz folgen, ist noch offen.
Drosa: Mutter nach Hund-Tötung unter Verdacht, Hundegesetz auf dem Prüfstand - WELT
Nach dem Tod einer Vierjährigen in Drosa ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Mutter und Bekannten. Sachsen-Anhalts Innenminister prüft das Hundegesetz.













