Künstliche Intelligenz beschäftigt zunehmend auch die Justiz. Wie das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt mitteilte, hat es unter dem Namen „KI Talks“ eine hausinterne freiwillige Gesprächsreihe konzipiert. Seit dem Frühjahr finden demnach Vorträge, Workshops und Diskussionsrunden zu Fragen der Funktionsweise, der Möglichkeiten und der Gefahren der KI statt. Mit der Anonymisierungssoftware für Urteile „Jano“ und einem Livetranskriptionsprogramm am Commercial Court testet das Gericht nach eigenen Angaben zwei KI-basierte Programme. Eine aktuelle Richtlinie für Mitarbeiter für den Einsatz von KI gebe es nicht, sagte Vizepräsidentin Myriam Gruß am Mittwoch bei der Jahrespressekonferenz.Jüngst berichtete das Hessische Landessozialgericht von einer Flut an KI-generierten Klagen, die an den Sozialgerichten eingereicht würden. Ganz so schlimm sei es am Oberlandesgericht nicht, aber es komme durchaus vor, sagte Gerichtspräsident Alexander Seitz.Ein großes Thema für die Justiz ist aktuell auch das schwindende Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat. Mit mehreren Projekten will das OLG nun seine Abläufe transparenter gestalten und so das Zutrauen stärken. Neben dem recht neuen Auftritt auf der Plattform Instagram versucht das Gericht, das Haus auch zunehmend für die Bürger zu öffnen, beispielsweise mit der Veranstaltungsreihe „Justiz im Austausch“.Folgen des Brandes noch nicht abzuschätzenWährend die Zahl der Berufungsverfahren im Zivilbereich und der Revisionen im strafrechtlichen Bereich konstant bleiben, steigen Vizepräsidentin Gruß zufolge die Verfahren in Familiensachen. Laut Seitz nimmt nicht nur die Komplexität dieser Verfahren zu, sondern auch die Aggression der Beteiligten. „Das sind hochemotionale Verfahren“, sagte er. Häufig sei eine Partei unzufrieden mit der Entscheidung des Amtsgerichts, weshalb sie Rechtsmittel einlege und somit beim OLG lande. Gleiches gilt auch für Haftbeschwerden im strafrechtlichen Bereich: Durch die steigende Verfahrensdauer erhöhen sich auch diese, wie Seitz sagte.Besonders hoch belastet ist laut dem Gericht der Staatsschutz. Verfahren wie jenes gegen Heinrich XVI. Prinz Reuß und weitere acht Angeklagte bündeln enorme Ressourcen. Allein dieser Prozess zählt mittlerweile 133 Hauptverhandlungstage, viele weitere sind aktuell noch bis Mitte 2027 geplant. Aufgrund der Vielzahl der Verfahrenseingänge in diesem Bereich werde derzeit darüber nachgedacht, neben dem 5. und dem 8. Senat noch einen weiteren Staatsschutzsenat einzurichten, sagte Vizepräsidentin Myriam Gruß.Wann das Verfahren gegen Daniela Klette beginnt, sollte die Anklage zugelassen werden, sei noch nicht abzusehen, sagte eine Gerichtssprecherin. Derzeit laufen den Angaben nach noch Stellungnahmefristen. In dem Verfahren geht es um drei RAF-Anschläge, die zwischen 1990 und 1993 verübt wurden: einen Sprengstoffanschlag im Februar 1990 auf ein Deutsche-Bank-Gebäude in Eschborn, den Anschlag auf die amerikanische Botschaft in Bonn im Februar 1991 sowie um die Sprengung eines Gefängnisneubaus im April 1998 in Weiterstadt. Die Bundesanwaltschaft geht davon aus, dass Klette an allen drei Attentaten beteiligt war, und hat am Frankfurter OLG Anklage gegen sie erhoben.Ob das Verfahren gegen Klette eines jener Verfahren wird, das in dem neu errichteten Gebäude C verhandelt wird, wird sich zeigen. Am Dienstag war auf der Baustelle ein Feuer ausgebrochen, gebrannt hatten eine Isolierung und auf dem Dach gelagerte Dämmstoffe. Die Folgen des Brandes für den Zeitplan seien noch nicht abschätzbar, sagte Seitz und ergänzte, „aber alles andere läuft wie am Schnürchen“.