Deutschlands Regierung möchte eine verpflichtende Videoüberwachung in Schlachthöfen. Bringt das wirklich mehr Tierschutz?Die Tierschutzbeauftragte sagt, wer Tiere in der letzten Phase ihres Lebens schlecht behandle, müsse «dafür auch geradestehen». Tierschützer und Fleischwirtschaft hingegen kritisieren das Vorhaben.Eric Matt, Berlin09.07.2026, 15.00 Uhr4 LeseminutenFür Tiere bedeutet die Zeit vor der Schlachtung besonderen Stress.Rolf Poss / ImagoDas deutsche Tierschutzgesetz ist eindeutig. In Paragraf 1 des seit 1972 geltenden Gesetzes steht: «Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.» Daher darf ein warmblütiges Tier nur geschlachtet werden, wenn es zuvor betäubt wurde. Warmblütige Tiere sind etwa Hühner, Schweine, Kühe, Ziegen oder Schafe. Kaltblütige Tiere sind beispielsweise Frösche, Eidechsen oder Fische.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Zahlreiche Dokumentationen von Tierschutzorganisationen aus den vergangenen Jahrzehnten belegen jedoch, dass das Gesetz in der Praxis immer wieder gebrochen wird und Tiere während des Ausblutens mitunter noch bei Bewusstsein sind und somit besonderen Qualen ausgesetzt sind.Gesetz schafft laut Regierung TransparenzDie deutsche Regierung möchte den Tierschutz verbessern und eine verpflichtende Videoüberwachung in Schlachthöfen einführen. Bereits im Koalitionsvertrag hatten sich die Regierungsparteien aus CDU, CSU und SPD darauf geeinigt, kürzlich hat es das Kabinett beschlossen. Die christlichdemokratische Tierschutzbeauftragte Silvia Breher sagte 2025, eine derartige Regelung schaffe Transparenz, die Produzenten und Vollzugsbehörden helfe. «Wer Tiere in der letzten Phase ihres Lebens schlecht behandelt, der muss dafür auch geradestehen», sagte Breher.Das Gesetzesvorhaben, über das der Deutsche Bundestag am Freitag in erster Lesung debattiert, sieht vor, dass Betreiber von Schlachteinrichtungen verpflichtet werden, «tierschutzsensible Vorgänge per Video aufzuzeichnen und diese Videoaufzeichnungen den zuständigen Behörden bereitzustellen». Die Betriebe müssen die Videoaufnahmen anschliessend dreissig Schlachttage speichern und sie den Behörden bereitstellen. Nach Ablauf der dreissig Tage sind die Aufnahmen zu löschen.Silvia Breher ist seit 2025 Tierschutzbeauftragte der Bundesregierung.Bernd Elmenthaler / ImagoDabei sollen alle relevanten Schritte bis zur Tötung umfasst werden. Dazu gehören laut Gesetzentwurf: das Entladen aus dem Transportwagen, die Zuführung in den Wartebereich, das Warten selbst, die Zuführung zur Betäubung, das Aufhängen vor der Betäubung, die eigentliche Betäubung, das Aufhängen nach der Betäubung, die Zuführung zur Entblutung, das Setzen des Entblutungsschnitts, die Entblutung und die erste weitere Verarbeitung des Tieres.Falls ein Tier in einer der Phasen noch ein Lebenszeichen von sich geben sollte, müsste es erneut betäubt werden. Erfolgt dies nicht, liegt ein Verstoss gegen das Tierschutzgesetz vor. Nach Angaben des Deutschen Tierschutzbundes sind derartige Verstösse keine Seltenheit. So versage bei Rindern der betäubende Bolzenschuss in den Kopf in 4 bis 9 Prozent der Fälle, bei Schweinen die Betäubung in 3 bis 12,5 Prozent und bei Hühnern bei rund 4 Prozent. Einige Betäubungsmethoden seien «so qualvoll und fehleranfällig, dass sie verboten gehören».Grüne kritisieren das Gesetz als unzureichendDie verpflichtende Videoüberwachung soll nur für grosse, nicht für kleine und mittlere Betriebe gelten. Sie gilt nicht für Betriebe, die pro Jahr weniger als 1000 Grossvieheinheiten Säugetiere oder 150 000 Stück Geflügel oder Kaninchen schlachten. Eine Grossvieheinheit ist ein Standardmass in der Landwirtschaft und entspricht mit 500 Kilogramm etwa einem ausgewachsenen Rind.Laut Regierung sind von dem Gesetz 232 Schlachtbetriebe betroffen. Da dies die grössten Schlachthöfe sind, wird dort eine Grosszahl der in Deutschland geschlachteten Tiere getötet und verarbeitet. Schätzungen der Tierschutzpartei gehen jedoch davon aus, dass es inklusive der kleinen und mittleren Betriebe rund 4000 Schlachthöfe gibt. Die Partei sagt daher: «94 Prozent der Schlachthöfe ohne Videoüberwachung? Das ist kein wirksamer Tierschutz!»Der Christlichdemokrat und stellvertretende Fraktionsvorsitzende Albert Stegemann dürfte das anders sehen. Er ist überzeugt, dass das Gesetz den Tierschutz in Deutschland stärken wird. «Die Erfahrung aus der Praxis zeigt, dass Kameras helfen können, Tierschutzverstösse aufzudecken, aber auch zu entkräften», sagt Stegemann, der selbst Landwirt ist, der NZZ. Wichtig sei zudem, dass kleine und mittlere Betriebe von der Regelung ausgenommen sein sollen. Denn diese sicherten die «regionale Wertschöpfung, verkürzen Transportdauer und stärken die Direktvermarktung».Der Grünen-Abgeordneten Zoe Mayer geht das Regierungsvorhaben nicht weit genug.Mike Schmidt / ImagoAuch die Bundestagsabgeordnete Zoe Mayer sagt der NZZ, eine Videoüberwachung in Schlachthöfen sei «dringend notwendig». Seit Jahren würden Tierschutzskandale, wenn sie überhaupt publik würden, von Aktivisten statt von Behörden aufgedeckt. Für sie weist der Gesetzentwurf jedoch «absurde» Schwachstellen auf. «Wer soll sich das ganze Videomaterial anschauen? Schon jetzt arbeiten die Veterinärbehörden am Limit», sagt die tierschutzpolitische Sprecherin der Grünen. Um das Material auszuwerten, könne man beispielsweise auch künstliche Intelligenz verwenden, sagt Mayer.Dass kleinere Betriebe von der Regelung ausgenommen sind, sieht sie zudem kritisch, da vor allem dort immer wieder Verstösse nachgewiesen würden. Für sie steht fest: «Leider wird das, was die Regierung plant, den Tieren nicht helfen.»Betroffene Branche warnt vor «weiterer Industrialisierung»Der von der Regelung betroffene Verband der Fleischwirtschaft, auf den nach eigenen Angaben mehr als 90 Prozent aller Schlachtungen in Deutschland zurückgehen, begrüsst die Videoaufzeichnung in Schlachtbetrieben «ausdrücklich». Man setze sich sogar dafür ein, dass «alle Schlachtbetriebe unabhängig von ihrer Grösse in die Videoaufzeichnungspflicht einbezogen werden». Der Verband kritisiert jedoch, dass das Gesetz insgesamt «praxisnäher ausgestaltet und die Eigenverantwortung der Betriebe stärker berücksichtigt werden» sollte. So würde der Gesetzentwurf etwa «den tatsächlichen finanziellen Aufwand deutlich unterschätzen». Dieser geht davon aus, dass durchschnittlich 3500 Euro pro Betrieb für die Anschaffung entstehen.Noch deutlicher wird der Deutsche Fleischer-Verband, der das Regierungsvorhaben «insgesamt kritisch» sieht. Der Verband vertritt die Interessen des Fleischhandwerks wie etwa der Metzgereien oder der Fleischereien. Auf Anfrage teilt der Verband mit, die Branche stehe schon heute unter «grossem Druck», etwa wegen stetig wachsender bürokratischer Anforderungen. «Eine umfassende Videoüberwachung, wie sie der deutsche Gesetzgeber vorsieht, würde zu unverhältnismässig hohen Kosten durch Installation, Betrieb und Wartung führen», teilt der Verband auf Anfrage mit. Dies könnte den Rückgang der regionalen Schlachtstätten und eine «weitere Industrialisierung und längere Transportwege für die Tiere» bedeuten.Im besten Fall also schafft es das Regierungsvorhaben, den Tierschutz zu verbessern und gleichzeitig Beschäftigte vor ungerechtfertigten Vorwürfen zu schützen. Im schlechtesten Fall belastet es die Branche, ohne das Tierwohl zu steigern. Über genau dieses Dilemma dürften die Abgeordneten am Freitag debattieren.Schweine kurz vor ihrer Schlachtung.Christoph Ruckstuhl / NZZPassend zum Artikel
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