PfadnavigationHomeRegionalesSachsenTödlicher Hundebiss - müssen strengere Regeln her?Veröffentlicht am 09.07.2026Lesedauer: 3 MinutenTödlicher Hundebiss - müssen strengere Regeln her? (Symbolbild)Quelle: Focke Strangmann/dpaNach der tödlichen Hundeattacke auf eine Vierjährige fordern Experten mehr Wissen im Umgang mit Vierbeinern. Helfen strengere Regeln und ein Hundeführerschein für alle Halter?In Sachsen-Anhalt hat ein Hund ein vier Jahre altes Mädchen tödlich verletzt. Der American Staffordshire Terrier hatte das Kind nach Polizeiangaben in der Gemeinde Osternienburger Land beim Spielen angegriffen und mehrfach gebissen. Ein Notarzt konnte noch den Tod des Kindes feststellen. Wie ist die Haltung von als gefährlich eingestuften Hunden geregelt?Keine bundesweit einheitliche RegelungEine bundesweite Regelung zur Haltung von Kampfhunden oder als gefährlich eingestuften Tieren gibt es aber nicht. Welche Rassen als gefährlich gelten, listen die einzelnen Bundesländer auf. Für diese Tiere gelten Sonderregeln wie eine Genehmigungspflicht, Leinen- und Maulkorbzwang oder Versicherungspflicht. Fast alle Länder fordern zudem einen Sachkundenachweis der Halter und einen Wesenstest für die Tiere.Welche Hunde gelten als gefährlich oder als Kampfhunde?Die Einstufung in die Kategorie 1 als gefährliche Hunde ist ebenfalls in den Bundesländern unterschiedlich. Fast immer sind dort aufgelistet Pitbull Terrier, American Stafford, Bullterrier, Tosa Inu, Bullmastiff.Einige Länder stufen dort Tiere ein, bei denen mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass sie Menschen oder Tiere beißen, sowie Hunde, die bereits Menschen oder Tiere gefährdend angesprungen oder gebissen haben.Wie ist die Haltung des Tierschutzbundes?Es gibt keine wissenschaftlichen Belege dafür, dass bestimmte Hunderassen grundsätzlich gefährlich sind, betont der Deutsche Tierschutzbund. Hunde seien nur sehr selten von Geburt an außerordentlich aggressiv. Dies werde meist erst ausgelöst durch schlechte Sozialisierung, wenn Menschen die Tiere tierschutzwidrig aufziehen oder sie abrichten.Es hilft aus Sicht des Tierschutzes nicht, bestimmte Hunderassen oder große Hunde generell als gefährlich einzustufen. Dies werde der überwiegenden Mehrzahl der freundlichen Hunde dieser Rassen und den vielen Mischlingen nicht gerecht.Viele Gemeinden versuchten zudem, die Zahl der gehaltenen Listenhunde einzudämmen, indem sie die Hundesteuer für diese erhöhen, unabhängig davon, ob der Hund einen Wesenstest bestanden hat.Welche Forderungen werden nun laut?Die Tierrechtsorganisation Peta ist für die bundesweite Einführung des sogenannten Hundeführerscheins. «Auf traurige Weise macht dieser Fall einmal mehr deutlich, wie wichtig fundiertes Wissen über einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Vierbeiner ist», sagte Peter Höffken, Fachreferent bei Peta. Der Hundeführerschein würde Halterinnen und Haltern die Mittel an die Hand geben, um solche Vorfälle zu vermeiden. Jeder Hund, egal welcher Rasse, der falsch gehalten, missverstanden oder schlecht behandelt werde, könne für Mensch und Tier gefährlich werden.Der Hundeführerschein sieht demnach vor, dass künftige Halter bereits vor Aufnahme eines Hundes einen Theoriekurs absolvieren. Darin sollen sie das notwendige Fachwissen über eine tiergerechte Haltung und Aspekte wie Kommunikation und Bedürfnisse von Hunden erwerben. Anschließend folgt ein gemeinsames, obligatorisches Praxisseminar in einer Hundeschule.Ein solcher Nachweis könne sicherstellen, dass Menschen, die Hunde halten, fachkundig mit dem Tier umgehen und die Signale des Vierbeiners richtig deuten, hieß es weiter. Diesen Hundeführerschein gibt es bereits in einigen Bundesländern, andere haben ihn auf bestimmte Hunderassen beschränkt.dpa-infocom GmbH