Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt, lautet ein Sponti-Spruch aus der Zeit nach 1968. Das gilt nicht nur für die rebellische Jugend. Sich wehren gehört in der Tat zum Leben, gegen falsche Verdächtigungen, Diskriminierung, Rufmord und Sippenhaft. Nur wer sich wehrt, kann Doppelmoral entlarven, politische Intrigen und Hinterlist. Nicht zuletzt rechtsstaatliche Defizite.
Jedenfalls lohnt der genaue Blick, wenn staatliches Handeln Zweifel an rechtsstaatlicher Verlässlichkeit aufkommen lässt. Wenn hinzu kommt, dass die Medien eine solche Entwicklung unkritisch begleiten, sollten alle roten Lichter blinken.
Beispielhaft ist der Fall des usbekisch-russischen Unternehmers Alischer Usmanow. Seit mehr als vier Jahren ist der Milliardär aus Taschkent Gegenstand von Individualsanktionen der EU und, darauf basierend, staatsanwaltlicher Ermittlungen in der Bundesrepublik.
Und seit mehr als vier Jahren setzt Usmanow sich dagegen zur Wehr. Über das nötige Kleingeld verfügt er, desgleichen über Energie und Willen. Seine Erfolge belegen: Bei aller Dysfunktionalität in Teilbereichen, gerade mit Blick auf politisch motivierte Ermittlungen – der deutsche Rechtsstaat lebt.
Er lebt, weil es Richter gibt, die ihre Unabhängigkeit und das Recht über die Politik stellen. Und weil es Kläger wie Usmanow gibt, die die entsprechenden Verfahren anstrengen. Hätte er es nicht getan, wäre alle Welt überzeugt, dass er schuldig ist: der Geldwäsche, der Sanktionsverstöße, der Steuerhinterziehung. Doch Fragezeichen bleiben.






