Eine Frau will ihrem Partner «eins auswischen». Sie zündet seine persönlichen Gegenstände an – und fackelt so beinahe das Haus abVor Gericht bezeichnet die 30-Jährige ihre Tat als «sehr dumm und unüberlegt». Es ist nicht der erste Streit, der eskaliert ist.09.07.2026, 05.00 Uhr3 LeseminutenAus Ärger über ihren damaligen Freund setzte eine Frau Kleider und persönliche Gegenstände des Mannes in Brand.Illustration Ida Götz / NZZIm September 2024 mussten die Bewohner eines Mehrfamilienhauses in Winterthur flüchten, weil plötzlich die Fassade in Brand stand. Der Grund, warum das Feuer ausbrach: Eine Frau war gekränkt gewesen. Selbst die 30-jährige Beschuldigte nennt ihr Handeln, mit dem sie die Leben der übrigen Hausbewohner gefährdete, im Gerichtssaal «sehr dumm und unüberlegt».Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Gemäss Anklage wollte sie ihrem damaligen Lebenspartner «eins auswischen», weil sie sich durch seinen Vorwurf, sie sei fremdgegangen, beleidigt fühlte. Sie stapelte Papier, Broschüren und Schuhe ihres Partners, der jetzt ihr Ex-Freund ist, auf dem Rost eines Kugelgrills auf ihrem Balkon und warf etwa einen Meter daneben seine Kleider auf einen Haufen. Der Grill befand sich dreissig bis fünfzig Zentimeter von der Hausfassade entfernt. Diese bestand aus Holz.Sie zündete den Grill an, verliess den Balkon und schloss die Balkontüre, um die Wohnung vor dem Rauch und dem Brandgeruch zu schützen. Im Schlafzimmer setzte sie sich aufs Bett, um etwas zu lesen, nickte aber für fünf Minuten ein. Dies reichte aus, um die Kleider und die Fassade in Brand zu setzen.Die Feuerwehr war schnell zur Stelle, so dass der Schaden bei 80 000 Franken blieb. Laut dem Einzelrichter hätte aber auch ein Millionenschaden entstehen können.Brille einer Kollegin zerstörtDie 30-jährige Schweizerin hat alles zugegeben, so dass ihre Verteidigerin und die Staatsanwältin zusammen einen Deal abschliessen konnten und der Prozess im abgekürzten Verfahren durchgeführt wird. Die Frau ist bereits zweimal wegen Körperverletzung vorbestraft. Zum Prozess erscheint sie mit einem gut sichtbaren blauen Auge. Auf dessen Ursache wird nicht weiter eingegangen. Die Beschuldigte erklärt, sie sei gesund und es gehe ihr gut.Die 30-Jährige bestätigt alles, wie es in der Anklage beschrieben ist. Als sie das Feuer bemerkt habe, sei sie zuerst mit einem Eimer hin und her gerannt, habe diesen mit Wasser gefüllt und gegen die Fassade gekippt. Das sei aber nicht wirklich erfolgreich gewesen.Der Einzelrichter will wissen, ob sie nach dem Feuer Probleme im Umgang mit den Nachbarn im Haus bekommen habe. Die Beschuldigte winkt ab. Eine Familie mit Kindern habe zu ihr gesagt: «Es ist voll okay, das kann passieren, wir sind froh, dass es nicht schlimmer war und niemand verletzt worden ist.»In einem zweiten Anklagepunkt geht es um Sachbeschädigung, weil die Beschuldigte eine Woche vor dem Brand die Brille einer Kollegin im Wert von 560 Franken verbrannt hatte. Auf die Frage, weshalb sie das gemacht habe, antwortet sie: «Ich weiss es ehrlich gesagt nicht mehr, es ist lange her. Ich weiss nur noch, dass ich sehr hässig war.»Alkoholproblem und Weisung zur TherapieAngesprochen wird ein Alkoholproblem der Beschuldigten, die seit den Vorfällen wieder bei ihrer Mutter wohnt. Letztmals wurde sie 2023 wegen Körperverletzung zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen verurteilt. «Ein Streit ist eskaliert», sagt sie dazu.Das Bezirksgericht Winterthur verurteilt die 30-Jährige zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten wegen Brandstiftung und Sachbeschädigung. Der Vollzug wird bei einer verlängerten Probezeit von 4 Jahren aufgeschoben. Der 30-Jährigen wird die Weisung erteilt, sich während der Dauer der Probezeit einer Alkohol- und Psychotherapie zu unterziehen. Ausserdem muss sie rund 6000 Franken Verfahrens- und Gerichtskosten bezahlen.Urteil GG 250099 vom 19. 6. 2026, abgekürztes Verfahren.Passend zum Artikel
Streit um Untreue: Frau zündet Gegenstände des Partners an
Vor Gericht bezeichnet die 30-Jährige ihre Tat als «sehr dumm und unüberlegt». Es ist nicht der erste Streit, der eskaliert ist.
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