Die Kassenärzte äußern scharfe Kritik am Sparpaket für das Gesundheitssystem. Durch die jüngsten Änderungen der Koalition würde die Psychotherapie noch mal „besonders“ getroffen, sagte Andreas Gassen, der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. „Wir halten das wirklich für ein grobes Foul.“ Würde die Arbeit von Psychotherapeuten wie andere ärztliche Gespräche vergütet, käme ein Psychotherapeut nur auf einen Überschuss von rund 97 000 Euro pro Jahr, heißt es in einer Stellungnahme der Kassenärzte. Der Standard eines Arztlohns – bei 51 Stunden Wochenarbeitszeit – läge jedoch bei rund 124 000 Euro, gerechnet für das Jahr 2023. „Es geht einfach darum, Geld zu sparen“, sagte Gassen.Psychotherapie sei zeitgebunden, heißt es von den Kassenärzten. Diese Leistung könne man als Therapeut daher nicht beliebig variieren. Die Kassenärzte rechnen damit, dass die Psychotherapeuten gerichtlich gegen das Spargesetz vorgehen werden. Einkommen von Ärzten sind recht ungleich verteilt. Der mittlere sogenannte Reinertrag lag laut Statistischem Bundesamt zuletzt bei 310 000 Euro pro Jahr. Manche Ärzte kommen auf ein Vielfaches. Psychotherapeuten erzielen dagegen durchschnittlich einen Reinertrag von 86 000 Euro je Praxis.Die Bürokratie soll aber weniger werdenDie Bundesregierung möchte an diesem Freitag ein Spargesetz für die Krankenkassen beschließen. Seit Jahren müssen gesetzlich Versicherte immer mehr zahlen. Das Gesetz soll diese Steigerung stoppen oder zumindest bremsen. Die Koalitionen von Union und SPD haben sich nach langen Verhandlungen auf einen Kompromiss geeinigt. Dieser enthält an einer Stelle auch eine Erleichterung für Psychotherapeuten: Es soll weniger bürokratisch werden, einen Patienten an sie zu überweisen. Das sei ein Vorschlag der Kassenärzte gewesen, heißt es von ihrer Bundesvereinigung. Dieser positive Schritt würde aber den Schaden, den das Spargesetz der Psychotherapie insgesamt zusetze, bei Weitem nicht kompensieren.Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Dirk Wiese, sprach am Mittwoch davon, dass die Regierung wegen der Aufregung eine Lösung gefunden habe. Es werde zum Spargesetz einen ergänzenden Entschließungsantrag geben, der im September gesetzgeberisch umgesetzt werden solle. Entschließungsanträge sind rechtlich nicht bindend, sondern ein politisches Symbol. Erst nach Beschluss des Sparpakets bei den Psychotherapeuten wirklich gesetzgeberisch tätig zu werden, sei aber nicht schlimm, so Wiese. Das käme immer noch rechtzeitig, weil das Spargesetz erst zum Jahreswechsel 2027 in Kraft treten solle. „Hier wird ein Schritt auf die Psychotherapeuten zu gemacht“, sagte der SPD-Politiker.Es soll nun doch einige Ausnahmen geben zugunsten der ÄrzteDer Entschließungsantrag liegt der Süddeutschen Zeitung vor. Darin wird betont, dass psychische Erkrankungen zu den häufigsten Ursachen für lange Krankheitsausfälle gehörten und die Zahl der Betroffenen steige. „Einschränkungen in der Versorgung würden zu erheblichen finanziellen Mehrbelastungen der Solidargemeinschaft der gesetzlich Versicherten in der Zukunft führen“, heißt es in dem Antrag.Daher fordere der Bundestag die Bundesregierung auf, „die Versorgungskontinuität begonnener Behandlungen“ bis zum Abschluss der Behandlung sicherzustellen. Es solle Ausnahmen geben für die Kinder- und Jugendpsychotherapie sowie für schwer psychisch Erkrankte. Zudem solle medizinisch die Dringlichkeit einer psychotherapeutischen Sprechstunde definiert werden.Die Grünen wollen das Paket in Karlsruhe stoppenDerweil versucht die grüne Opposition im Bundestag, das Spargesetz vor dem Bundesverfassungsgericht auszubremsen. Sie halten eine Abstimmung am Freitag für zu kurzfristig, nachdem erst vor wenigen Tagen der Kompromiss der Koalitionsfraktionen geschlossen wurde. Die Änderungen der Koalition seien so weitreichend, dass es sich faktisch um ein weitgehend neu gefasstes Gesetz handele, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der Grünen, Janosch Dahmen. Der Änderungsantrag umfasse mehr als 200 Seiten und sei den Abgeordneten erst kurz vor der abschließenden Beratung vorgelegt worden. „Niemand kann ernsthaft behaupten, dass ein Gesetz mit Milliardenfolgen für 75 Millionen gesetzlich Versicherte unter diesen Bedingungen noch verantwortungsvoll geprüft werden kann“, so Dahmen.Die Grünen erinnern an eine Klage eines damals oppositionellen CDU-Abgeordneten gegen die Ampel. Diese musste damals die Abstimmung über das Heizgesetz verschieben, weil das Bundesverfassungsgericht den Parlamentariern mehr Zeit geben wollte. Bei einem anderen Gesetz scheitere die damalige CDU-Opposition allerdings in Karlsruhe. Das betraf das Klimaschutzgesetz. Die Ampel konnte es wie zeitlich vorgesehen abstimmen lassen.