Urteil zu Vermummung auf Demonstrationen: Spontane Verbote bleiben erlaubt

Die Polizei darf in einer laufenden Demo neue Regeln aufstellen – etwa Sonnenbrillen verbieten. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht entschieden.

„Tag X“-Demo in Berlin 2023: neue Anordnungen zu Vermummung während der Versammlung

A. Friedrichs/imago

Die Berliner Polizei darf auf Demonstrationen weiterhin kurzfristig Vermummungsverbote verhängen und diese vor Ort vom Veranstalter verlesen lassen. Das hat das Verwaltungsgericht am Dienstag entschieden und die Klage eines Anmelders einer Demonstration abgewiesen. Damit bleibt die Regelung aus dem Berliner Versammlungsfreiheitsgesetz bestehen, die Kri­ti­ke­r*in­nen als zu unbestimmt bemängeln.