BenachrichtigungPfeil nach linksPfeil nach rechtsMerklisteAufklappenAbspielenPauseAbspielenWiederholen

Stellen Sie sich vor, Sie erben eine Immobilie. Vielleicht eine Zweizimmerwohnung in München. Sehr klein, aber Sie dürfen den Garten mitbenutzen. Leider ist das Mehrfamilienhaus, in dem die Wohnung liegt, ziemlich heruntergekommen. Daran müsste viel gemacht werden, aber ohne die Zustimmung aller anderen Eigentümer wird das nichts. Also denken Sie über einen Verkauf der geerbten Wohnung nach. Sie bitten einen Experten, den Marktwert zu schätzen. So ungefähr 350.000 Euro, sagt der.

Ein paar Monate später bekommen Sie Post vom Finanzamt. Es geht um die Erbschaftsteuer. In dem Schreiben steht, die Wohnung sei 740.000 Euro wert. Also mehr als das Doppelte. Und weil diese Summe den Freibetrag deutlich übersteigt, sollen Sie jetzt mehrere Zehntausend Euro Erbschaftsteuer zahlen. Und nun?