Jeder Mensch ist schusselig, der eine mehr, der andere weniger. Den Schirm in der S-Bahn liegen lassen, den Schlüssel verlegen, nicht mehr zu wissen, wo man das Auto geparkt hat, und beim Einkaufen die Hälfte der Lebensmittel vergessen, die man zum Kochen eigentlich bräuchte: Für die einen ist das eine nahezu wöchentliche Routine, für andere ein seltenes Ärgernis. Aber es gibt wohl niemanden, dem derlei noch nicht passiert ist im Leben.Auch auf Reisen kommen einem immer wieder einmal Dinge abhanden. Obwohl man in den Ferien tendenziell weniger gestresst ist und auch nur einen kleinen Ausschnitt seines Hausrats im Blick haben muss. Trotzdem hat man den Sonnenhut, die Powerbank und das Täschchen mit den Medikamenten zu Hause vergessen. Beim Auschecken aus dem Wellnesshotel wiederum packt man dann das Ladekabel nicht ein oder hat zuvor den Bikini nach dem Duschen in die Tasche des Hotel-Bademantels gesteckt und ihn dort vergessen. Richtig ärgerlich wird es jedoch, wenn Vergesslichkeit oder Schusseligkeit eine gesamte Reise zu verhindern drohen. In der schlimmsten Variante deshalb, weil man nicht selbst, sondern andere Menschen schludrig sind.Es ist ein bisschen so wie bei der Sache mit Schrödingers Katze: Der Pass ist gleichzeitig da und auch wieder nichtSo ist es einem Ehepaar aus Dresden ergangen. Dem Mann wurde im November 2022 die Einreise nach Melbourne und damit natürlich auch die Weiterreise nach Neuseeland verweigert, dem eigentlichen Reiseziel. Der Grund: Zwar war nicht er zur Fahndung ausgeschrieben, jedoch sein Reisepass. Der hatte zwar weiter nichts verbrochen, wie auch. Nur zogen die Mitarbeiter der Einreisebehörde in Zweifel, dass der Mann, der ihnen diesen Reisepass vorlegte, auch der rechtmäßige Besitzer ist. Da könnte schließlich jeder daherkommen.Wie sich bald herausstellte, handelte es sich um einen Fall von Behördenschlamperei. Nicht in Australien, sondern in Sachsen. Ein Vierteljahr vor der erträumten Neuseelandreise konnte der Mann seinen Reisepass nicht finden. Er meldete deshalb bei seiner Gemeinde den Verlust des Dokuments und beantragte die Ausstellung eines neuen.Kolumne „Hin und weg“:Es geht um die WurstDie Bahn findet, sie sei keine Pommesbude. Und schmeißt deshalb die Fritten von Bord.Noch am selben Tag fand sich der Pass jedoch; wo, ist nicht verbürgt. Wahrscheinlich lag er dort, wo er hingehört. Aber weil man seiner eigenen Ordnung mitunter misstraut, sucht man dort eben zuletzt. Egal, der Mann ging also erneut aufs Amt. Damit die Passbehörde, wie es in einem solchen Fall vorgesehen ist, unverzüglich die örtliche Polizeidienststelle unterrichtet, damit die ihrerseits die Löschung der Reisepass-Verlustanzeige in nationalen wie internationalen Fahndungssystemen veranlasst.Das aber haben die Mitarbeiter des Passamts, hoppla, irgendwie vergessen. Der Pass galt offiziell also weiterhin als verloren. Nur: Das wusste der Dresdner nicht. Beim Umsteigen in Dubai hat noch alles geklappt. In Melbourne jedoch war die Reise zu Ende. Er und seine Frau mussten zurück nach Hause.Und dort ein Gerichtsverfahren durchfechten, in dem sich die Gemeinde beharrlicher zeigte als bei der erbetenen Ausführung eines Verwaltungsaktes und erst der Bundesgerichtshof ein letztinstanzliches Urteil gefällt hat. Die Gemeinde muss nun Reisekosten tragen, die von keiner Spesenordnung gedeckt sind. Und einen Traum erfüllt hat sich: niemand.Stefan Fischer vermutet, dass sein Reisepass abgelaufen ist. Bernd Schifferdecker (Illustration)
Der Pass, der keiner mehr sein durfte
Mit dem deutschen Reisepass kann man beinahe überall problemlos einreisen. Aber wie ein Ehepaar leidvoll erfahren hat: eben nur beinahe.







