Nach den rassistischen Äußerungen einer paraguayischen Senatorin über Frankreichs Fußballstar Kylian Mbappé hat sich nun auch die Regierung in Asunción distanziert. Die Aussagen von Celeste Amarilla »spiegeln in keiner Weise die Haltung der Regierung der Republik Paraguay oder des paraguayischen Volkes wider«, erklärte die Regierung am Montag (Ortszeit).Die Äußerungen der oppositionellen Politikerin »stehen im Widerspruch zu den Werten und Prinzipien, die ein friedliches Zusammenleben und die Achtung der Menschenwürde fördern – Werte, für die sich unser Land einsetzt«, erklärte das Außenministerium. Amarilla hatte Mbappé nach dem 1:0-Sieg der Franzosen gegen Paraguay mit rassistischen Worten beschimpft und ihn als »kolonialisierten Kameruner, der verzweifelt versucht, als Franzose durchzugehen« bezeichnet.Mbappé reagierte in sozialen Netzwerken und warf Amarilla »unverhohlenen Rassismus« vor. Sie sei »eine verachtenswerte Frau und ihrer Funktion nicht würdig«. An die Senatorin gerichtet schrieb er: »Sie vertreten nicht Paraguay, dieses Land, das während des gesamten Wettbewerbs Leidenschaft und Ehre verströmt hat.« Anschließend veröffentlichte Amarilla einen öffentlichen Brief, in dem sie ihre Beschimpfungen bedauerte. Gleichzeitig forderte sie von Mbappé aber eine Entschuldigung wegen »geschlechtsspezifischer Gewalt« und drohte mit rechtlichen Schritten. (Lesen Sie die WM-News des Tages im Newsblog nach.)Mittlerweile hat die Staatsanwaltschaft in Paris Ermittlungen eingeleitet. Vorausgegangen sei eine Beschwerde des französischen Fußballverbands FFF, die am Dienstag bei einer Stelle zur Bekämpfung von Hass im Internet eingegangen sei, teilte die Pariser Staatsanwaltschaft mit. Die Straftatbestände der öffentlichen Beleidigung und der öffentlichen Anstiftung zu Hass oder Gewalt würden aufgrund der »tatsächlichen oder vermeintlichen Herkunft, ethnischen Zugehörigkeit, Nationalität, Rasse oder Religion des Opfers« verschärft, erklärte die Pariser Staatsanwaltschaft. Die Straftaten können demnach mit einer einjährigen Haftstrafe und einer Geldbuße von 45.000 Euro geahndet werden.