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1. Zerstörte ein Gericht heute Le Pens Lebenstraum?

Rechtspopulistin Marine Le Pen auf dem Weg in den Gerichtssaal

Ein Berufungsgericht in Frankreich hat Rechtspopulistin Marine Le Pen zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt. Zwei Jahre ‌wurden zur Bewährung ausgesetzt, die verbleibende Zeit muss sie eine Fußfessel tragen. Theoretisch kann sie nun 2027 bei der Präsidentschaftswahl antreten. Bleibt die Frage, wie attraktiv die Französinnen und Franzosen eine Kandidatin mit einem Sender am Bein finden.

Das Verfahren drehte sich um die Scheinbeschäftigung von Assistenten mehrerer französischer Europaabgeordneter zwischen den Jahren 2004 und 2016. In erster Instanz hatte ein Gericht der Rechtsnationalen im März 2025 das passive Wahlrecht für fünf Jahre entzogen und sie zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt, davon zwei Jahre auf Bewährung.»Le Pen bekommt in der Berufung einerseits ein mildes Urteil, verglichen mit dem aus erster Instanz«, sagt mein Kollege Leo Klimm, Frankreich-Korrespondent des SPIEGEL. Die Wahlsperre sei so verkürzt, dass ihr Lebenstraum, Frankreichs Präsidentin zu werden, doch nicht ausgeträumt ist. Andererseits sei das Urteil listig. Es nimmt dem Rassemblement National die Entscheidung nicht ab, wer als Topfavorit in die Wahl in neun Monaten zieht. Egal, wer nun antritt – Le Pen oder ihr erst 30 Jahre alter Zögling Jordan Bardella: »Das Urteil wird die latenten Spannungen zwischen den beiden noch verstärken.«