Es ist eines jener Momente in der Bundespressekonferenz, in denen sich die diplomatische Sprachregelung selbst ein Bein stellt. Auf die Frage dieser Zeitung an das Auswärtige Amt (AA), ob Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) die Einladung seines kubanischen Amtskollegen Bruno Rodríguez annehmen werde, sich über die US-Blockade sowie die im Zuge dieser gegen deutsche Unternehmen und Bürger verhängten Sanktionen zu informieren, antwortete AA-Sprecher Josef Hinterseher knapp: Der Minister sei „bereits entsprechend informiert“, man habe die Aussagen „zur Kenntnis genommen“. Es sei allerdings, so Hinterseher weiter, „wichtig, auch bei der Terminologie sauber zu bleiben, nämlich zwischen Sanktionspolitik und einer Blockade zu unterscheiden“.
Diese terminologische Sauberkeit, auf die das Auswärtige Amt so großen Wert legt, wirft allerdings ein grundsätzliches Problem auf: Sie steht in eklatantem Widerspruch zur eigenen jahrzehntelangen Abstimmungspraxis der Bundesrepublik in den Vereinten Nationen.
Der Widerspruch zur eigenen UN-Praxis
Denn seit 1992 – beginnend mit Resolution 47/19 vom 24. November jenes Jahres – votiert Deutschland in der UN-Generalversammlung regelmäßig für Resolutionen, die eben jene Maßnahmen ausdrücklich als „Blockade“ – bezeichnen und deren Beendigung fordern. Zuletzt geschah dies am 29. Oktober 2025 mit der Resolution A/RES/80/4, verabschiedet mit überwältigender Mehrheit von 165 zu 7 Stimmen, bei 12 Enthaltungen. Die Resolution rügt insbesondere die extraterritoriale Wirkung von Gesetzen wie dem Helms-Burton-Act, deren Effekte die Souveränität dritter Staaten sowie die Handels- und Schifffahrtsfreiheit beeinträchtigen.







