Tschechien darf den verurteilten Rechtsextremisten Marla Svenja Liebich an Deutschland ausliefern. Das Oberlandesgericht in Prag habe die Beschwerden des 55-Jährigen gegen die Auslieferung abgelehnt, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Die Entscheidung ist damit rechtskräftig. Standardmäßig erfolge die Auslieferung nun innerhalb von zehn Tagen, so die Gerichtssprecherin.Liebich war nach monatelanger europaweiter Fahndung am 9. April dieses Jahres im tschechischen Schönbach bei Asch nahe der Grenze zu Deutschland festgenommen worden. Vor dem Landgericht in Pilsen hatte Liebich ausgesagt, nicht nach Deutschland gebracht werden zu wollen, weil er unter anderem Angst habe, in einem deutschen Männergefängnis ums Leben zu kommen. Auf deutscher Seite hatte die zuständige Staatsanwaltschaft Halle in Sachsen-Anhalt daraufhin einen Antrag auf Auslieferung gestellt.Zusätzlich hatte Liebich einen Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin gestellt, dieser wurde jedoch bereits abgelehnt. Nach der aktuellen Entscheidung könnte der Neonazi innerhalb weniger Tage an die deutschen Behörden übergeben und in die Justizvollzugsanstalt nach Chemnitz gebracht werden.
Viele Medien, auch der SPIEGEL, hatten über Liebichs früheren Vornamen »Sven« und seine Vergangenheit als männlicher Neonazi berichtet. Liebich forderte unter anderem Schmerzensgeld wegen angeblicher Verletzung der Persönlichkeitsrechte als trans Person, zog seine Forderungen aber schlussendlich wieder zurück.Auch eine Beschwerde beim Presserat verpuffte und wurde einstimmig als unbegründet abgelehnt: Es sei wahrscheinlich, dass Liebich »die Änderung des Personenstands in missbräuchlicher Art und Weise vorgenommen hat, um zu provozieren und den Staat vorzuführen«. Auch deshalb hat sich der SPIEGEL entschieden, Liebich beim männlichen Pronomen zu nennen.










