So weit ist die vertrackte Lage bei VW bekannt: Die Familien Porsche und Piëch halten über die Porsche SE zwar gut 53 Prozent der stimmberechtigten Stammaktien der Volkswagen Group. Bei wichtigen Entscheidungen aber geht wenig ohne das Land Niedersachsen – das zwar weniger als 12 Prozent am Kapital des Konzerns hält, aber 20 Prozent der Stimmrechte.Wie weitreichend die Blockaderechte Niedersachsens dabei aber wirklich gehen, das wird in der jetzigen Krise besonders deutlich. Denn das eigens für den Konzern geschaffene VW-Gesetz hebelt das Aktienrecht teilweise aus.Bei allen Beschlüssen, für die das Aktiengesetz auf der Hauptversammlung eine Mehrheit von mindestens 75 Prozent des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals vorsieht, müssen es im Falle von VW mehr als 80 sein. Womit Niedersachsen eine Vetooption hat.Volkswagen Für VW-Chef Oliver Blume ist es die Woche der Wahrheit VW-Chef Oliver Blume ringt mit Sparplänen, internem Widerstand und politischem Druck. Wie er den Konzern wieder auf Kurs bringen will. Betroffen davon sind laut VW-Satzung etwa Maßnahmen nach dem Umwandlungsgesetz – wie eine Ausgliederung einzelner Marken – und Änderungen an der Satzung selbst.Diese wiederum sichert dem Land weitergehende Befugnisse. So darf Niedersachsen zwei Mitglieder in den 20-köpfigen Aufsichtsrat entsenden.Kapitalseite im VW-Aufsichtsrat derzeit geschwächtStimmt das Land in einer Frage, etwa wenn es um die Schließung von Standorten geht, gemeinsam mit den zehn Vertretern der Arbeitnehmerseite, ergibt sich daraus eine Mehrheit. Die in anderen Unternehmen gegebene Möglichkeit für die Arbeitgeberseite, sich mit der Doppelstimme des Aufsichtsratschefs im Zweifel durchzusetzen, ist bei VW dann keine Option.Hinzu kommt: Die Kapitalseite hat nach dem überraschenden Rückzug von Ex-VW-Aufsichtsrätin Susanne Wiegand derzeit nur neun statt wie üblich zehn Vertreter. Das schwächt vorübergehend die Stimmen der Kapitalseite – und stärkt die Interessen der Arbeitnehmer.Die spannende Frage wird also sein: Was passiert, wenn VW-Chef Oliver Blume seinen Sanierungsplan im Aufsichtsrat nicht durchbringt? Niedersachsen hat in einer Stellungnahme bereits klargemacht, dass das Land keiner Entwicklung zustimmen werde, „die auf Werksschließungen als vermeintlich einfache Lösung setzt oder die bewährte Mitbestimmung infrage stellt“.Olaf Lies (SPD, l), Ministerpräsident von Niedersachsen, und Oliver Blume, Vorstandsvorsitzender von Porsche. Foto: picture alliance/dpaZwar plant VW dem Vernehmen nach keine direkte Schließung von Werken – allerdings sollen mehrere Werke keine Folgeprodukte bekommen und die Produktion dort in den Jahren nach 2030 auslaufen.Niedersachsens Veto bei der VW-SanierungZwar gehört das Ende einer Produktion laut Satzung nicht zwangsläufig zu den zustimmungsbedürftigen Geschäften – dazu zählt lediglich die „Errichtung und Verlegung von Produktionsstätten“. Allerdings darf der Aufsichtsrat „weitere Arten von Geschäften von seiner Zustimmung abhängig machen“ – was wieder fast alles einschließen kann.Sollte Blume im Aufsichtsrat scheitern, könnte er eine Hauptversammlung einberufen. Erfolg versprechend wäre das nicht: Dort gälten wieder die Sonderrechte – und damit die Vetooption Niedersachsens. Eine Sanierung von VW wird daher nicht gegen den Willen des Landes gelingen.Volkswagen Audi will trotz VW-Kürzungen für Werk in Neckarsulm kämpfen VW-Konzernchef Oliver Blume will im Rahmen eines massiven Sparprogramms offenbar das Audi-Werk in Neckarsulm schließen lassen. Dagegen regt sich Widerstand im Audi-Vorstand. von Philip Kaleta, Martin Seiwert und Artur LebedewIn der Tat gehen Insider davon aus, dass die Situation bei Volkswagen derzeit „sehr ernst“ sei. Die Nerven im Management lägen blank. Der Stress sei „enorm“. „Es ist wirklich kurz vor knapp“, sagt ein hochrangiger Kenner des Unternehmens. Aber derzeit würden alle im Team „für den richtigen Weg kämpfen“. Und man glaube, dass man es schaffen könne.Andere Insider erinnern bereits daran, dass es jetzt nicht um die nächste Wahl, sondern um die „Zukunft von Volkswagen“ gehe. Sollte Niedersachsen „notwendige Effizienzsteigerungen blockieren“, könnten die Vertreter des Landes im Aufsichtsrat womöglich sogar pflichtwidrig handeln. „Die Überlebensfrage von Volkswagen ist, wie man mit den Besitzständen umgeht: mit den auch im europäischen Vergleich viel zu hohen Lohnkosten, der durch Niedersachsen verstärkten Position der Arbeitnehmer und Gewerkschaften, sowie den ausschüttungsorientierten Familienaktionären“, sagt Martin Weimann, Anwalt für Wirtschafts- und Kapitalmarktrecht.Im Aufsichtsrat also muss Niedersachsen die Interessen des Unternehmens vertreten, in der Hauptversammlung die des Aktionärs – auch, wenn es auch hier Grenzen gibt. „Der Aktionär muss ein Interesse am Bestand seiner Beteiligung haben“, sagt Markus Kienle von der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger. Ginge das Unternehmen unter, wären alle Arbeitsplätze weg. Auch sei, erinnert Kienle mit Blick auf die Betriebsräte und Gewerkschafter der IG Metall im Gremium, „der Aufsichtsrat nicht die Vertretung der Arbeitnehmerinteressen – das wäre der Betriebsrat“.Was aber könnte das Land überzeugen? Vielleicht die Aussicht, sich andernfalls pflichtwidrig zu verhalten. „Die Tätigkeit als Aufsichtsrat ist streng am Wohl der Gesellschaft zu orientieren“, sagt Kienle. Sollte Volkswagen ohne gewisse Maßnahmen nicht überleben können, wäre eine Verweigerung der Zustimmung zu einer Sanierung laut Kienle eine Pflichtverletzung, die eine potenzielle Haftung nach sich ziehen könne.
Volkswagen: Wieso die VW-Sanierung ohne Niedersachsen nicht gelingen kann
Dank dem VW-Gesetz kann das Bundesland wichtige Entscheidungen im Autokonzern blockieren. Das gilt unter anderem für Werksschließungen. Nur eine Hintertür gibt es: die persönliche Haftung der Aufsichtsräte.













