Quelle: dpa
7. Juli 2026, 11:04 Uhr
Wer seinen Flug nicht antritt, kann sich Steuern und Gebühren erstatten lassen.
© Andreas Arnold/dpa
Wer seinen gebuchten Flug nicht antritt, muss zumindest die im Ticketpreis enthaltenen Steuern und Gebühren erstattet bekommen. Weil aber einige Fluggesellschaften widerrechtlich solche Entgelte einbehalten, sucht die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) nun konkrete Fälle für eine mögliche Sammelklage.







