George Darani und Larisa Alsaifi erzählen, wie sie jeden Morgen zum Briefkasten laufen – und hoffen, dass nichts darin liegt. Wenn er leer sei, würden sie aufatmen: „Danke Gott, noch ein Tag in Deutschland“, in Freiheit, noch ein Tag, den sie nicht in Syrien unter islamistischer Herrschaft verbringen müssten.Das assyrisch-christliche Paar ist im Frühjahr 2024 von Syrien nach St. Ingbert, ins Saarland, geflüchtet und hat hier Jobs gefunden. Als Anfang April der Ablehnungsbescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge eintraf, brach George nach eigenen Angaben zusammen. Der Brief von der BAMF-Außenstelle Lebach forderte sie auf, Deutschland innerhalb von dreißig Tagen zu verlassen.Diese Frist ist längst abgelaufen, die beiden haben gegen den Bescheid Klage eingereicht. Wer mit dem Paar per Videoanruf spricht, der sieht sich Menschen gegenüber, denen die Erschöpfung ins Gesicht geschrieben steht – und eine Angst, die sich aus der Lage in ihrer alten Heimat speist: Für religiöse Minderheiten ist Syrien derzeit alles andere als sicher. „Wohin sollen wir in Syrien? Wir haben dort kein Haus, unsere Familie ist nicht dort, wir haben nichts.“Dabei haben sie in ihren Augen alles richtig gemacht: Sie arbeiten in einer Bäckerei, beziehen kein Geld vom Staat, lernen Deutsch und haben das B1-Zertifikat absolviert. „Deutschland hat uns liebevoll aufgenommen. Wir wollen dem Staat deshalb nur geben und nichts nehmen“, sagt die 26 Jahre alte Larisa. Beide haben in Syrien studiert – sie Architektur, er Tourismus. Und sie wollen irgendwann auch hier in ihrem jeweiligen Metier arbeiten, sobald ihr Deutsch dafür reicht.Kaum noch Chancen auf Asyl in DeutschlandEine Zukunft in Deutschland – das war ihr Plan. Jetzt ist er in Gefahr. Und zurück wollen sie nicht. Nach dem Sturz Assads im Dezember 2024 hat sich in Syrien unter religiösen Minderheiten Angst breitgemacht. Das Land wird von Ahmed al-Scharaa geführt, einem ehemaligen Al-Qaida-Kämpfer. Die Zweifel an Scharaas Ankündigung, religiöse Toleranz zu gewährleisten, haben sich durch Massaker und Übergriffe im März und im Juli 2025, die sich gegen Alawiten und Drusen richteten, verfestigt. Es gibt Hinweise, dass regierungsnahe Milizen an den Angriffen beteiligt waren.Was das Paar aus der Heimat hört, lässt es nach eigenen Angaben nicht schlafen: Islamistische Gruppen zögen durch christliche Viertel, zwängen Menschen zur Konversion und entführten sie, weil das Erpressen von Lösegeldern ein lukratives Geschäft geworden sei. Georges Familie hat nach seinen Angaben bereits die Flucht in den Libanon ergriffen. Nicht weit von dem Haus in Damaskus, in dem er aufgewachsen sei, habe vor einem Jahr ein Selbstmordattentäter eine Kirche gestürmt und mindestens 25 Menschen umgebracht. „Wir kannten Menschen, die dabei getötet wurden“, erzählt er, „es waren Freunde von Freunden.“Der Fall des Paares hat auch in arabischen Medien Aufmerksamkeit erregt – und Morddrohungen nach sich gezogen. „Ich bekam Panik“, sagt Larisa mit zittriger Stimme. „Es gab Kommentare: ,Wenn ihr zurückkehrt, werden wir euch töten.‘ Weil wir über die wahre Lage in Syrien sprechen.“ Aus Angst habe sie ihre Profile in den sozialen Medien gelöscht.Der Assyrische Kulturverein Saarlouis e. V. verfolgt die Entwicklung in Syrien mit großer Sorge. Syrische Christen fänden sich in einer völlig anderen Situation wieder als sunnitische Muslime, sagt Vereinsvorsitzender Charli Kanoun.Seit dem Machtwechsel in Damaskus haben Menschen aus Syrien kaum noch Chancen auf Asyl in Deutschland – das gilt auch für Mitglieder von religiösen und ethnischen Minderheiten. Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Clara Bünger vom März 2026 wurden im vergangenen Jahr nur 5,3 Prozent der syrischen Asylantragsteller anerkannt. Bei Christen lag die bereinigte Schutzquote bei rund 17 Prozent, bei Drusen bei 9,1 Prozent, bei Alawiten bei 20 Prozent. Jesiden wurden zu immerhin 57,1 Prozent anerkannt.Ablehnung bedeutet noch nicht AbschiebungPro Asyl beobachtet nach eigenen Angaben zunehmend Fälle, in denen Anträge von Mitgliedern syrischer Minderheiten abgelehnt werden, und bezeichnet diese Entwicklung als „absoluten Skandal“. Die rechtspolitische Sprecherin Wiebke Judith fordert: Nicht die Schutzsuchenden müssten beweisen, dass sie verfolgt werden – sondern das Bundesamt müsste nachweisen, dass Syrien für sie sicher sei, bevor es ablehnen dürfe. „Die Lage in Syrien ist nicht hinreichend geklärt, um Syrer abzulehnen. Bei Minderheiten wäre im Gegenteil eher eine Schutzzuerkennung notwendig.“ Die Zahl der Ablehnungen dürfte jedoch weiter steigen: Nachdem das BAMF seit September 2025 wieder inhaltlich über syrische Asylanträge entschieden hat, werden mit jedem Monat neue Bescheide verschickt.Gleichzeitig mahnt die Organisation zur Unterscheidung: Eine Ablehnung bedeute noch keine unmittelbare Abschiebung. Es gebe derzeit keine Abschiebeflüge nach Syrien – anders als zeitweise nach Afghanistan. Und wer klage, warte bei den Verwaltungsgerichten oft lange auf eine Entscheidung. „Trotzdem ist das für jede Person, die abgelehnt wird, eine persönliche Katastrophe und löst ganz viel Unsicherheit aus“, so Judith.Der politische Druck hat sich erhöht. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat mit seinem Amtsantritt eine verschärfte Migrationspolitik angekündigt – beginnend im Umgang mit Straftätern und Gefährdern. So steht es im Koalitionsvertrag, und so hat es Dobrindt im Bundestag betont. Doch in der Realität verläuft der Politikwechsel schleppend: Bundesweit waren Ende März laut Bundespolizei rund 11.100 Syrer ausreisepflichtig, seit dem Sturz Assads wurden jedoch erst vier Gefährder tatsächlich nach Syrien zurückgeführt, wie das Bundesinnenministerium auf Anfrage mitteilt.Aufräumarbeiten nach dem Selbstmordanschlag auf die griechisch-orthodoxe Mar-Elias-Kirche im Stadtteil Al-Duwaila in Damaskus vom 22. JunidpaAuf die Frage, inwieweit die Situation religiöser Minderheiten in Syrien dabei berücksichtigt werde, heißt es aus dem Ministerium: „Maßgeblich ist der jeweils zu entscheidende Einzelfall. Geprüft wird hierbei, ob dem jeweiligen Antragsteller eine konkrete Gefahr droht, die ein entsprechendes Schutzbedürfnis begründet.“ Die Entwicklung in Syrien beobachtet das BAMF nach eigenem Bekunden sorgfältig.Was das in der Praxis bedeuten kann, zeigt der Fall einer 33 Jahre alten Alawitin aus Tartus, die anonym bleiben möchte. Auch sie hat vor zwei Wochen einen Ablehnungsbescheid erhalten, obwohl Tartus in dem Küstengebiet liegt, in dem im März 2025 Massaker an Alawiten stattfanden. Die Begründung des BAMF: Zwar sei die Lage der Alawiten 2025 schwierig gewesen, zwei Verwaltungsgerichte hätten jedoch geurteilt, dass „keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine Gruppenverfolgung von Alawiten vorliegen“. Angriffe auf Alawiten seien „Einzelfälle, die keine ausreichende Allgemeingültigkeit aufweisen, um eine systematische Verfolgung zu begründen“.„Auswärtiges Amt nimmt Sorgen der Minderheiten nicht ernst“Für die Betroffene ist das unbegreiflich: „Es verschwinden alawitische Frauen, keiner weiß, was mit ihnen passiert“, sagt sie. „Meine Nichte, die zur Schule oder Universität gehen muss, hat Angst, entführt zu werden.“ Manchmal könne sie gar nicht zur Uni oder zur Arbeit gehen. „Ich weiß nicht, wie ich dort hingehen und mit diesen Leuten einfach leben soll. Das kann ich nicht.“Dass es die Falschen trifft, steht für Kamal Sido, Nahostreferent der Gesellschaft für bedrohte Völker, fest. „Das Auswärtige Amt, auf dessen Länderberichte die Ablehnungsbescheide basieren, nimmt die Sorgen der Minderheiten gar nicht ernst“, sagt er im Gespräch. Seine Organisation warnt seit Monaten davor, dass islamistische Kriegsverbrecher und IS-Kämpfer in die neue syrische Armee eingegliedert würden, und wirft dem Auswärtigen Amt vor, die neuen Machthaber in Damaskus zu verharmlosen. Eine „Massenabschiebung“ könne er zwar noch nicht konstatieren, sehe aber, dass die Situation neu evaluiert werde und Vorbereitungen für eine härtere Praxis im Gange seien.Als Beispiel nennt er den Fall eines Drusen aus Niedersachsen, den das Bundesamt kürzlich aufgefordert hat, das Land zu verlassen – und das, obwohl sein Vater bei Angriffen auf Drusen im vergangenen Jahr getötet worden war. „Es ist natürlich Unsinn“, sagt Sido, „jemanden abzuschieben, dessen Vater von den Leuten getötet wurde, die jetzt in Damaskus regieren.“ Dazu komme die Frage: „Wie sollen die ihn überhaupt abschieben, wenn der Weg von Damaskus nach Suweida, wo die Drusen leben, unsicher ist? Auf diesen Straßen werden immer wieder Menschen angegriffen und entführt.“Was die Lage der Minderheiten insgesamt angeht, zeichnet Sido ein düsteres Bild: Alawiten und Drusen würden verfolgt, Massaker an beiden Gruppen seien dokumentiert, Entführungen vor allem von Frauen an der Tagesordnung. Im Wadi Nasara, an der Grenze zu Libanon, so haben Christen berichtet, fahren Gruppen nachts durch die Gegend und verbreiten Angst. „Mich erreichen immer mehr Hinweise, dass Alawiten wegen angeblicher Kollaboration mit Assad auf offener Straße ermordet werden.“Behörden sollen die Zahl der Abschiebungen erhöhenWas die Kriterien für Rückführungen angeht, hebt Migrationsforscher Ruud Koopmans von der Humboldt-Universität Berlin im Gespräch hervor, dass Flüchtlingsschutz temporär sei und eine Rückführung möglich sein sollte, wenn die Lage im Herkunftsland wieder sicher sei. Für Minderheiten in Syrien sei das im Moment jedoch nicht der Fall – für sunnitische Syrer gebe es aber keine Gründe gegen Rückführungen.Dass Syrien keine Demokratie geworden sei, ändere daran nichts, so Koopmans: „Das war es nie, aber das an und für sich ist kein Fluchtgrund, dass man in einer Demokratie leben muss. Dann können wir natürlich überhaupt aufhören, über Rückführungen zu reden, weil es da so wenig Länder gibt.“ Seine Prioritätenliste: zuerst Straftäter und Gefährder, dann nicht integrierte Sunniten – und zuallerletzt eine Familie wie die von George und Larisa, integriert, erwerbstätig, einer bedrohten Minderheit angehörend. „Das wäre die letzte Gruppe auf meiner Liste.“Das eigentliche Problem aber sei struktureller Natur, sagt Koopmans: Wer ganz oben auf der Abschiebungsliste stehen müsste, sei oft am schwersten abschiebbar – weil er untertauche, seine Identität verschleiere oder immer neue Anträge stelle. Wer sich hingegen stets an die Regeln halte, sei leicht auffindbar. „Das ist natürlich extrem ungerecht. Es gibt nun wirklich keinen Mangel an syrischen Straftätern. Also da könnte man doch erst mal anfangen.“Das sieht Max Lucks, Menschenrechtspolitischer Sprecher der Grünen, ähnlich. Man schiebe gezielt Menschen ab, die sich an die Regeln hielten. „Wenn ich mit Ausländerbehörden spreche, sagen die mir ehrlich: Es ist für uns total schwierig, Straftäter und Gefährder ausfindig zu machen. Und wir haben die Vorgabe, dass wir die Zahlen erhöhen müssen. Also schieben wir die Leute ab, die wir kriegen können.“ Man feiere sich für irgendwelche Zahlen und tue das auf dem Rücken der am stärksten Verfolgten, sagt Lucks. Seine Schlussfolgerung: „Wenn wir nur noch so aktionistisch vorgehen, steuern wir auf eine tiefe Rechtsstaatskrise zu.“
Abschiebebescheide für syrische Flüchtlinge: Die Guten müssen gehen
Die Bundesregierung möchte mehr Flüchtlinge in ihre Herkunftsländer zurückführen, auch nach Syrien. Entsprechende Bescheide häufen sich. Beobachter sind besorgt, dass es vor allem Mitglieder von Minderheiten trifft.






