Erbstreit in angesehener Zürcher Familie: Es geht um Hunderte Millionen Franken und eine Kunstsammlung von WeltrangKurz vor seinem Tod hat der Kunstsammler Werner Merzbacher sein Testament angepasst und eine enge Mitarbeiterin als Erbin eingesetzt. Die Nachkommen wussten nichts davon. Nun tobt ein Kampf – mit unabsehbaren Folgen auch für das Kunsthaus Zürich.07.07.2026, 05.30 Uhr10 LeseminutenDas Wohnhaus war voller hochklassiger Kunstwerke: Werner Merzbacher vor dem Gemälde «Intérieur à Collioure» (1905) von Henri Matisse. Foto von 2019.Salvatore Vinci / 13 Photo / © Succession Henri Matisse / Pro Litteris, ZürichMitten im Ausstellungssaal im Zürcher Kunsthaus steht ein Podest mit einem Blumenstrauss, einem Foto von Werner Merzbacher und einer kleinen Gedenkschrift. «In tiefer Trauer nehmen wir Abschied von unserem lieben Freund und Mäzen», heisst es darauf. Merzbacher hat dem Kunsthaus 65 Werke aus seiner herausragenden Sammlung zur Verfügung gestellt, darunter Gemälde von Monet, Cézanne, van Gogh, Picasso und Modigliani. Er verstarb am 5. Oktober 2024 im Alter von 96 Jahren.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Die Aussicht, die weltweit bewunderte Sammlung längerfristig zeigen zu können, war für die Stadt Zürich neben den Bildern des Waffenproduzenten Emil Georg Bührle eines der Hauptargumente für den Bau des über 200 Millionen Franken teuren Ausstellungsgebäudes am Zürcher Heimplatz.Als Werner Merzbacher seine Werke 2006 erstmals im Zürcher Kunsthaus präsentierte, damals noch im alten Teil, schrieb er von einem «Höhepunkt meines bisherigen Lebens». In die Öffentlichkeit zu treten, falle ihm allerdings nicht leicht. «Ich tue dies aus Dankbarkeit gegenüber unserem Land und seinen Menschen und will damit meine tiefe Verbundenheit ausdrücken.» Er bedankte sich dafür, «dass ich hier 1939 von gütigen und selbstlosen Menschen als Flüchtlingskind aufgenommen wurde und in reichem Masse Freundschaft und Zuneigung erleben durfte».Auch in der gegenwärtigen Ausstellung bringt er auf einer Inschrift im Eingangsbereich seine tiefe Dankbarkeit der Schweiz gegenüber zum Ausdruck. Nichts deutet darauf hin, dass im Hintergrund ein wüster Streit um die Kunstwerke und sein übriges Erbe ausgebrochen ist.Merzbacher liebte die starken Farben der Expressionisten: Einblick in die Ausstellung im Kunsthaus, mit Max Beckmanns «Frau mit Schlange» (1940) im Zentrum.Christian Beutler / Keystone / Sammlung Werner und Gabriele Merzbacher / © Pro Litteris, ZürichDie Eltern wurden im KZ ermordetWerner Merzbacher stammte aus einer deutsch-jüdischen Arztfamilie. Als er nach der Pogromnacht 1938 nicht mehr in die öffentliche Schule durfte, schickten ihn seine Eltern in einem Kindertransport mit anderen jüdischen Buben und Mädchen in die Schweiz. Zehn Jahre alt war er damals. Werner und sein älterer Bruder Rolf, der schon vorher in die Schweiz gebracht worden war, überlebten so den Holocaust. Die Eltern hingegen wurden deportiert und nach einer längeren Odyssee durch Europa 1943 im Konzentrationslager von Majdanek in Polen ermordet.Ein Schicksal, das im Gegensatz steht zur farbenprächtigen Sammlung – als wollte Merzbacher damit bewusst die positiven Seiten des Lebens hervorheben. Man könne anhand der aufgehängten Kunstwerke auf den Charakter eines Menschen schliessen, sagte Merzbacher einmal. Er liebte die kräftigen Farbtöne der Expressionisten und der Fauvisten ebenso wie Blumen. Dass im Zentrum der Ausstellung im Kunsthaus stets ein üppiger Blumenstrauss steht, darauf hatte er von Anfang an bestanden.Nach Amerika und wieder zurückDie gesamte Sammlung des Ehepaars Merzbacher – etwa zwei Drittel hängen im Kunsthaus – wird auf einen Wert von mindestens 600 Millionen Franken geschätzt. Zusätzlich soll ein dreistelliger Millionenbetrag in der familieneigenen Vermögens- und Beteiligungsgesellschaft Mayer & Cie Holding AG mit Sitz in Zug stecken.Werner Merzbacher, seine Frau Gabriele Merzbacher-Mayer und der damalige Direktor des Kunsthauses Zürich, Christoph Becker, bei der Vernissage der Ausstellung «Ein Fest der Farbe», 2006.Niklaus Stauss / KeystoneMerzbacher stieg in der Nachkriegszeit vom mittellosen Flüchtling zum reichen Unternehmer auf. 1949 emigrierte er als Staatenloser in die USA. Die Schweiz hatte ihm die Anerkennung der Staatsbürgerschaft verweigert, die deutsche wollte er nicht mehr. In Amerika lernte er Gabriele Mayer kennen, die mit ihrer Familie 1941 aus der Schweiz in die USA ausgewandert war, vermutlich aus Angst vor einem Einmarsch Hitlers. Die beiden heirateten rasch, damit sie ihn als Ehegattin nach Alaska begleiten konnte, wo er, inzwischen eingebürgert, seinen Dienst in der US-Army leistete.Gabriele Mayers Grossvater, Bernhard Mayer, hatte vor der Emigration eine Pelzhandelsfirma gegründet und war ein passionierter Kunstsammler – beides sollte Merzbacher später mit viel Erfolg weiterführen.Im Jahr 1964 zog das Ehepaar Merzbacher-Mayer mit den drei Kindern zurück in die Schweiz. Merzbacher stieg bei der Firma der Schwiegerfamilie ein. Getragen vom Wirtschaftsboom der Nachkriegsjahre, avancierte Mayer & Cie. unter ihm zu einem der weltweit wichtigsten Akteure im Pelzhandelsgeschäft.Merzbacher erwies sich als gewiefter Geschäftsmann, der auch Krisen geschickt für sich zu nutzen wusste. Entweder, weil er dann billig akquirieren konnte, oder – als der Pelzhandel nach der Jahrtausendwende wegen des veränderten Tierschutzbewusstseins kollabierte –, weil er das Geld auch anderweitig investierte. Den Grossteil seines Vermögens, so sagte er einmal, habe er nicht mit dem Pelzhandel, sondern mit Finanzgeschäften gemacht.Der Unternehmer und Kunstsammler war ein geselliger, zugänglicher Mensch, führte gegen aussen aber ein eher unauffälliges Leben und blieb dadurch weitgehend unter dem medialen Radar. Merzbacher kaufte den anderen Mayer-Erben nicht nur das Unternehmen ab, sondern gemeinsam mit seiner Ehefrau auch Teile der kleinen, aber exquisiten Kunstsammlung, die ihr Grossvater aufgebaut hatte. Und er erweiterte sie stetig. Die Wände des Wohnhauses in der Nähe von Zürich waren irgendwann voll mit Gemälden von Kandinsky, Miró oder Klee. Das Paar lebte mitten in diesen Werken von Weltrang – bis es sie 2021 dem Kunsthaus übergab. Zu jedem Gemälde hatte Merzbacher eine Geschichte zu erzählen.Bis ins hohe Alter gab Merzbacher Führungen durch seine Sammlung im Kunsthaus. (Bild von 2021)Walter Bieri / KeystoneDie Liebe zur Kunst, zu den Farben hielt bis zu seinem Tod: Wann immer möglich war er im Kunsthaus, gab Führungen, redete mit den Menschen und war sichtlich gerührt darüber, dass sich so viele Menschen aus aller Welt an seinen Bildern erfreuten.Das Testament wurde immer wieder geändertIn den letzten Jahren sah man Merzbacher an öffentlichen Anlässen häufig mit seiner Vermögensverwalterin, die ihn rein beruflich begleitete, wie es aus seinem Umfeld heisst. Sie leitete das Family-Office, kümmerte sich um die Anlagestrategie und sass im Stiftungsrat der Merzbacher-Kunststiftung. Auch bei vielen Arztterminen war sie an seiner Seite und erstattete der Familie anschliessend Bericht. Die Ehefrau Gabriele, geboren 1928, zog sich altersbedingt mehr und mehr zurück. Die drei Kinder – eines ist schon vor mehreren Jahren gestorben – und die erbberechtigten Enkel haben die Öffentlichkeit nie gesucht, deshalb wird ihr Name in diesem Artikel nicht erwähnt.Die Vermögensverwalterin steht nun im Zentrum des laufenden Erbstreits. Merzbacher passte sein Testament im Laufe der Zeit immer wieder an, Fachleute reden von einer «rollenden Testamentierung». Der Unternehmer und Kunstsammler bedachte immer wieder einmal Mitarbeiter, die ihn unterstützt hatten, mit Legaten. Auch die Vermögensverwalterin war bereits in früheren Testamenten als Begünstigte aufgeführt, erst mit einem kleineren, dann mit einem grossen Legat. Für die Familie war das kein Grund zur Aufregung.Auf Merzbachers Todesanzeige war neben den Namen der Familienmitglieder auch jener der Vermögensverwalterin aufgeführt. Die Verbindung schien zu jenem Zeitpunkt noch eng gewesen zu sein.Der Hammerschlag kam mit der Testamentseröffnung. Da erfuhr die Familie erstmals, dass die Vermögensverwalterin nicht bloss als Begünstigte eines Legats aufgeführt ist, sondern als eine den Kindern gleichberechtigte Erbin. Das Vermögen wird statt durch drei (für die zwei Kinder und die Nachfahren der verstorbenen Tochter) durch vier geteilt. Ihr stünde demnach wohl ein dreistelliger Millionenbetrag zu.Damit hatte niemand gerechnet.Der ominöse TagWas hatte Merzbacher zu dieser Handlung motiviert? Das letzte Testament – präzise gesagt: der letzte Testamentszusatz –, in dem die Vermögensverwalterin als eine der Haupterbinnen berücksichtigt ist, hatte Merzbacher handschriftlich am 8. Mai 2024 verfasst, also fünf Monate vor seinem Tod. Zu jenem Zeitpunkt war er 95 Jahre alt und litt an mehreren Krebserkrankungen.Wie es genau zur Testamentsänderung kam, darüber gehen die Schilderungen der beiden Seiten weit auseinander. Gemäss den Anwälten der Witwe und der erbberechtigten Nachkommen ist Merzbacher an dem Tag in einem «desolaten gesundheitlichen Zustand» gewesen. Er habe das Schriftstück nach der morgendlichen Chemotherapie verfasst, in Anwesenheit der Vermögensverwalterin. Diese habe das Papier zur Aufbewahrung sofort an Merzbachers Anwälte geschickt. Unmittelbar danach habe sie wegen des schlechten Zustands ihres Chefs den Arzt angerufen. Womöglich sei Merzbacher gar nicht bewusst gewesen, was er da geschrieben habe, sagen die Anwälte. Das wäre eine Erklärung dafür, weshalb er mit den Angehörigen nie darüber geredet hat.Stimmt diese Darstellung, könnte die Testamentsänderung als ungültig angesehen werden. Die drei Anwälte der Familie, Andrea Dorjee-Good, Tobias Somary und Lorenz Baumann, verweisen auf ein Leiturteil des Bundesgerichts aus dem Jahr 2021, bei dem es aus ihrer Sicht um einen vergleichbaren Fall ging. Eine betagte Frau hatte ihren Pfleger als Erben einer Liegenschaft eingesetzt. Das Bundesgericht erachtete ihn als nicht erbwürdig, da die Frau von einer freundschaftlichen Beziehung ausgegangen war, obschon diese rein beruflich war und ein Abhängigkeitsverhältnis bestand.Der Anwalt der Vermögensverwalterin, Urs Schenker, schildert den Vorgang völlig anders. Merzbacher habe am Vormittag zuerst seine Kardiologin besucht, danach aufgrund seiner Krebserkrankung das Onkozentrum im Zürcher Seefeld für die Chemotherapie. Seine Klientin habe ihn dabei begleitet und wie üblich ein Protokoll für die Familie erstellt. In der Folge sei Merzbacher zurück nach Zug in sein Büro gefahren. Dort habe er einen Mittagsschlaf gemacht, verschiedene Arbeiten erledigt und dann die Testamentsänderung verfasst. Seine Klientin sei nicht dabei gewesen.Laut Schenker war es keine spontane Handlung. Merzbacher habe schon Tage zuvor mit seinen Anwälten über sein Ansinnen geredet. Nach der Anpassung des Testaments habe die Vermögensverwalterin das Schriftstück auf Anweisung Merzbachers umgehend per E-Mail und per Post an seine beiden Anwälte geschickt, so dass diese es lesen und mit ihm besprechen könnten.Dass Merzbacher in den folgenden Wochen noch an Sitzungen teilnahm und Führungen im Kunsthaus durchführte, ist für Schenker Anhaltspunkt genug, dass Merzbacher urteilsfähig war. Keine der Personen, mit denen er über das Geschäft oder die Kunst gesprochen habe, hätten geistige Defizite festgestellt, sagt er.Willensvollstrecker wurde zu einer Gefängnisstrafe verurteiltWo es um viel Geld geht, sind stets viele Akteure im Spiel. Neben den Anwälten auch mehrere Kommunikationsberater. Und es wird mit harten Bandagen gekämpft. Die Vermögensverwalterin habe sich schon früher mit exorbitanten Honorarforderungen bereichert, heisst es von der einen Seite. Mehr als 30 Millionen Franken soll sie in den letzten Jahren als Vermögensverwalterin kassiert haben. Auch von der Merzbacher-Kunststiftung habe sie überrissene Honorare bezogen, einen Teil habe sie zurückzahlen müssen.Die Vermögensverwalterin bestreitet diese Vorwürfe. Die Honorare seien «im Rahmen der schweizerischen Praxis» gelegen und seien mit Werner Merzbacher so vereinbart gewesen. Für die Kunststiftung habe sie ehrenamtlich gearbeitet. Vor allem entgegnet sie, dass sie das von ihr verwaltete Geld in jener Zeit verdreifacht habe. Davon hätten alle Familienmitglieder durch jährliche Auszahlungen profitiert.Erschwert wird der Fall dadurch, dass der von Werner Merzbacher eingesetzte Willensvollstrecker, der die Erbschaft im Sinne des Verstorbenen verteilen sollte, Ende April sein Amt plötzlich aufgegeben hat. Der Schweizer Anwalt hatte bereits in einem anderen spektakulären Erbfall von sich reden gemacht: 2024 wurde er beim monumentalen Steuerhinterziehungsprozess um den Nachlass des Milliardärs und Kunsthändlers Daniel Wildenstein in Frankreich zu einer bedingten Gefängnisstrafe von zwei Jahren und einer Busse von 100 000 Euro verurteilt. Dies wegen Delikten im Zusammenhang mit Geldwäscherei. Weder er noch sein Kommunikationsberater wollten sich zu der Angelegenheit äussern und verwiesen auf das Anwaltsgeheimnis.Wem gehören die Bilder?Nebst der Frage um die Gültigkeit des Testaments geht es in dem Streit auch um den Anteil, der der Vermögensverwalterin überhaupt zustünde.Uneinig ist man sich vor allem über die Gemälde im Kunsthaus. Diese stehen nach wie vor im Privatbesitz der Merzbachers; die Kunststiftung, die die Sammlung verwaltet, ist nur Nutzniesserin. Die Anwälte der Familien stellen sich aber auf den Standpunkt, dass die Bilder nicht zur Erbmasse gehörten, sondern im alleinigen Eigentum der Ehefrau stünden. Sie verweisen unter anderem auf den Leihvertrag mit dem Zürcher Kunsthaus. Dort heisst es: «Beim Tod eines Ehegatten des Ehepaares Werner und Gabriele Merzbacher-Mayer tritt der überlebende Ehegatte in die Rechtsstellung des verstorbenen Ehegatten ein.»Urs Schenker, der Anwalt der Vermögensverwalterin, interpretiert den Satz anders. Als die Vereinbarung mit dem Kunsthaus aufgesetzt worden sei, habe Merzbacher in seinem Testament vorgesehen, dass bei seinem Tod die Ehegattin die Nutzniessung über den gesamten Nachlass erhalte, das Eigentum aber an die Erben gehe. Nichts anderes sage auch die Vereinbarung mit dem Kunsthaus aus: Die Ehefrau erhalte aufgrund der Nutzniessung die Rechte an den Bildern, aber nicht das Eigentum.Es gab einen EhevertragWerner und Gabriele Merzbacher haben 1984 einen Ehevertrag mit Gütertrennung vereinbart. Das heisst, dass das von Merzbacher verdiente Geld während der Ehe ihm allein gehörte und nicht wie bei einer Errungenschaftsbeteiligung den Ehegatten zu gleichen Teilen.Laut Schenker hat der Ehefrau nur wenig gehört. Eine Ausnahme bildeten vier Gemälde aus dem Nachlass ihres Grossvaters. Diese befanden sich ursprünglich im geteilten Eigentum von Gabriele Merzbacher und einem ihrer amerikanischen Verwandten. Werner Merzbacher erwarb später den Anteil dieses Verwandten. Deshalb fielen diese Bilder nur zu 50 Prozent in die Erbmasse. Nicht eingeschlossen seien auch zahlreiche Liegenschaften, die bereits 2011 an die Kinder übertragen worden seien.Gemäss den Anwälten der Familie ist die Sachlage komplizierter. Es handle sich um eine gemeinsame Kunstsammlung der beiden Ehegatten, sagen sie. Das Unternehmen sei vom Grossvater von Gabriele Merzbacher-Mayer gegründet worden. Zwar habe der eingeheiratete Werner Merzbacher im Laufe der Zeit das Unternehmen der Schwiegerfamilie vollständig übernommen, der Witwe gehöre aber nach wie vor ein Teil des Vermögens. Wie viel genau, werde sich erst weisen.Das Kunsthaus könnte die Sammlung verlierenFür die Öffentlichkeit relevant ist vor allem die Frage, welche Auswirkung der Erbstreit auf die Bilder im Kunsthaus hat. Die Vereinbarung des Ehepaars Merzbacher mit dem Museum ist bis Dezember 2038 gültig, ohne Widerruf wird sie in der Folge um jeweils drei Jahre verlängert.Werner Merzbacher mit der Zürcher Stadtpräsidentin Corine Mauch und dem Architekten David Chipperfield bei der Eröffnung der Kunsthauserweiterung 2021.Walter Bieri / KeystoneFür das Kunsthaus Zürich ist das eine heikle Situation. Da auch die Stiftung Sammlung E. G. Bührle in Betracht zieht, ihre Bilder nach Ablauf des Vertrags 2034 aus Zürich abzuziehen, könnte es sein, dass das Museum seine beiden wichtigen Publikumsmagnete verliert und in zwölf Jahren ohne die zwei bedeutenden Privatsammlungen dasteht. Wie soll der riesige Neubau in einem solchen Fall gefüllt werden? Das Kunsthaus sagt: «Über hypothetische Szenarien weit in der Zukunft können wir nicht spekulieren.»Vielleicht liegt es an der tragischen Familiengeschichte, vielleicht auch an der positiven Ausstrahlung Merzbachers, dass seine Werke von den Medien nie derart kritisch unter die Lupe genommen wurden wie jene der Sammlung Bührle. Während die Bilder des Waffenproduzenten für endlose Kontroversen sorgen, seit sie im Kunsthaus Zürich ausgestellt sind, blieb es um jene Merzbachers immer ruhig. Nicht einmal Tierschützer prangerten an, dass da eine Sammlung eines ehemaligen Pelzhändlers hängt.Mit der Ruhe ist es jetzt vorbei. Vor allem für die 97-jährige Witwe dürfte der Erbstreit eine schwere Belastung sein. Mehrere Schlichtungsversuche sind bisher gescheitert. Wird bis im September keine Einigung gefunden, kommt es zu einem Prozess, der sich über mehrere Jahre hinziehen könnte.Passend zum Artikel