Quelle: dpa Berlin/Brandenburg
6. Juli 2026, 14:24 Uhr
Bei der U16-Wahl dürfen alle mitmachen, die jünger als 16 Jahre sind. (Symbolbild)
© Sebastian Gollnow/dpa
Bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus am 20. September sind Berlinerinnen und Berliner ab 16 Jahren wahlberechtigt. Neun Tage zuvor, am 11. September, können auch jüngere zumindest symbolisch ihre Kreuzchen machen. An den U16-Wahlen dürfen sich alle Kinder und Jugendlichen beteiligen, die jünger als 16 sind.










