PfadnavigationHomePolitikDeutschlandSechsfachmord in StadeStaatsanwaltschaft äußert sich zum Stand der Ermittlungen – kein Haftbefehl gegen FrauenStand: 13:24 UhrLesedauer: 2 MinutenDie Polizei am TatortQuelle: Kai Moorschlatt/dpaIm Fall des Sechsfachmords in Stade gibt die Staatsanwaltschaft ihren Ermittlungsstand bekannt, auch zu einer möglichen Beteiligung zweier Frauen. Hinweisen aus Medienberichten werde auch international nachgegangen.Die Staatsanwaltschaft hat sich am Montag erneut zum Stand der Ermittlungen zum Sechsfachmord im niedersächsischen Stade geäußert. Wie die „Bild“ zuvor berichtete, wird neben dem mutmaßlichen Schützen auch gegen die Mutter des gemeinsamen drei Monate alten Babys sowie dessen Patentante ermittelt. Gegen den 45-jährigen Türken Fatih Khan G., der nach dem Verbrechen festgenommen worden war, wurde in der vergangenen Woche Haftbefehl wegen sechsfachen Mordes erlassen. Er soll sechs Mitarbeiter einer Mutter-Kind-Einrichtung erschossen haben. Die Patentante wiederum fuhr den Fluchtwagen. Bei der 65-Jährigen handelt es sich um die Schwiegermutter des niedersächsischen Landesbeauftragten für Migration und Teilhabe, Deniz Kurku (SPD).Lesen Sie auchDie Staatsanwaltschaft teilte am Montag zum aktuellen Ermittlungsstand mit, dass das Verfahren „gegen alle drei Personen seit dem Zeitpunkt der Einleitung“ am 29. Juni wegen des Tatvorwurfs des Mordes geführt werde. „Ob und welcher Tatvorwurf gegen welche Personen angeklagt wird, kann erst nach Abschluss der Ermittlungen entschieden werden.“Eine „etwaige Tatbeteiligung“ der beiden Frauen sei unter anderem Gegenstand der laufenden Ermittlungen. „Insoweit besteht zum jetzigen Zeitpunkt kein dringender Tatverdacht, so dass am Dienstag kein Haftbefehlsantrag erfolgte.“Weiter teilen die Staatsanwälte mit: „Den Hinweisen auf den Presseveröffentlichungen wird auf den davor vorgesehenen offiziellen Wegen der internationalen Zusammenarbeit in Strafsachen nachgegangen.“ Worum es dabei geht, lässt die Mitteilung offen. Die „Bild“-Zeitung hatte berichtet, dass die Behörden in der Türkei gegen Fatih Khan G. mehrere Strafverfahren führten – darunter wegen des Verdachts eines schweren Sexualdelikts in Kahramanmaraş im Mai 2007 sowie wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs seiner eigenen Tochter im Juni 2022 in Gaziantep. In der Türkei saß G. 2021 zudem wegen eines weiteren Delikts in U-Haft.Lesen Sie auchWeitere Erkenntnisse will die Staatsanwaltschaft derzeit „vor dem Hintergrund einer Gefährdung der weiteren Ermittlungen und eines etwaigen Hauptverfahrens“ nicht bekannt geben.jat/AFP
Sechsfachmord in Stade: Staatsanwaltschaft äußert sich zum Stand der Ermittlungen – kein Haftbefehl gegen Frauen - WELT
Im Fall des Sechsfachmords in Stade gibt die Staatsanwaltschaft ihren Ermittlungsstand bekannt, auch zu einer möglichen Beteiligung zweier Frauen. Hinweisen aus Medienberichten werde auch international nachgegangen.








