Die Rundfunkkommission arbeitet seit Monaten an einem Digitale-Medien-Staatsvertrag. Welches Ziel sollte Ihrer Meinung nach mit diesem Staatsvertrag erreicht werden?Wir haben in Deutschland nach wie vor eine der vielfältigsten Medienlandschaften der Welt – und das soll so bleiben. Aber der digitale Wandel, die wachsende Macht der Plattformen und teils komplexe Regulierung stellen auch die Medien bei uns vor große Herausforderungen. Mit dem Digitale-Medien-Staatsvertrag schaffen wir einen modernen Ordnungsrahmen, der Medienvielfalt sichert und faire Bedingungen im digitalen Raum gewährleistet. Dabei betrachten wir umfassend die medienpolitischen Rahmenbedingungen auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene. Aufgrund der Komplexität des Vorhabens gliedern wir den Staatsvertrag in mehrere Teile. Im ersten Schritt stärken wir die Unabhängigkeit der Medienaufsicht bei der Umsetzung europäischer Vorgaben, etwa der KI-Verordnung. Diesen Teil wollen wir noch im Sommer den Parlamenten vorlegen. Der zweite Teil nimmt vor allem die Wettbewerbsfähigkeit privater Medien in den Blick. Journalistisch-redaktionelle Angebote müssen wirtschaftlich tragfähig und im digitalen Raum besser auffindbar sein, insbesondere auch lokale und regionale Informationsangebote.Die Sicherung der Medienvielfalt ist eine politische Aufgabe der Länder. Wie kann das angesichts der wachsenden Bedeutung der Plattformen gelingen?Medienvielfalt ist ein Grundpfeiler der Demokratie. Und gleichzeitig kann man Vielfalt nur schwer gesetzlich verordnen. Wir können aber einen Rahmen schaffen, in dem Vielfalt gedeihen kann. Die Länder spielen hier eine zentrale Rolle, aber wir schauen schon lange auch über den medienrechtlichen Tellerrand hinaus. Die Rundfunkkommission hat sich in den vergangenen Monaten beispielsweise mit Forderungen zum Urheberrecht oder für eine Reform des Wettbewerbsrechts an die Bundesregierung und die Europäische Kommission gewandt. Auch deshalb bin ich enttäuscht, dass die Medien in der aktuellen Novelle gegen unlauteren Wettbewerb (GWB) keinerlei Rolle spielen – trotz anderslautender Vereinbarungen im Koalitionsvertrag auf Bundesebene. Hier werden wir sicher noch mal das Gespräch mit der Bundesregierung suchen. Aber natürlich haben wir Länder auch bei uns noch Hausaufgaben, die wir nun mit dem Digitale-Medien-Staatsvertrag angehen. Unsere nationalen Inhalteanbieter, insbesondere Radio- und Fernsehveranstalter, werden sehr stark reguliert. Anders als Plattformen und Intermediäre. Das wird der Realität nicht mehr gerecht. Hier müssen wir ansetzen und auch schauen, dass wir die enorm hohe Regulierungsdichte für die klassischen Medien verringern.Wo sehen Sie hier die Funktion der Rundfunkkommission der Länder?Dass die Länder in der Rundfunkkommission seit Jahrzehnten gemeinsam einen guten Job machen, zeigt sich, wenn man unser Mediensystem mit denen in anderen Teilen der Welt vergleicht. Die deutschen Länder verstehen sich als medienpolitischer Motor – auch in Brüssel. So schon beim Medienstaatsvertrag im Jahr 2020 und nun auch beim Digitale-Medien-Staatsvertrag.Einige Bundesländer befürchten, dass nach der Verabschiedung des Reformstaatsvertrages der Prozess der Veränderungen zum Stillstand kommt. Ist für Sie die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks abgeschlossen?Der Veränderungsprozess wird nie abgeschlossen sein. Das gilt für öffentlich-rechtliche wie private Medien gleichermaßen. Wir müssen deshalb Strukturen schaffen, die sich fortlaufend weiterentwickeln können und dies natürlich auch tun – idealerweise ohne dass es hierfür den Gesetzgeber als Anschieber braucht. Der öffentliche Fokus bei der Reform lag und liegt stark auf Programmzahlbegrenzungen und Ähnlichem. Für die Zukunftsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind andere Elemente aber viel wichtiger: Wir fordern von den Anstalten mehr Augenhöhe. Wir erwarten von den Anstalten ein selbstkritisches und am besonderen öffentlich-rechtlichen Auftrag orientiertes Benchmarking und Portfoliomanagement. Und das alles in Strukturen, in denen zukünftig jede Doppelung gerechtfertigt werden muss. Wir haben mit dem Medienrat ein Gremium geschaffen, das hier immer wieder den Finger in die Wunde legen wird. Auch der während der Reform von uns eingesetzte Zukunftsrat kam in seiner Analyse zu dem Ergebnis, dass es vor allem auf solche Strukturen ankommt, durch die sich das öffentlich-rechtliche System immer wieder selbst dynamisch weiterentwickelt und so auch effizienter im Umgang mit seinen Ressourcen, also den Beitragsmitteln, wird. Das sorgt insgesamt für mehr Akzeptanz bei den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern.Welche Reformen sind aus Ihrer Sicht noch notwendig?Beim Auftrag, den Strukturen und wie beschrieben den Werkzeugen für ein modernes Management sind wir mit dem Reformstaatsvertrag schon ein gutes Stück vorangekommen. Hier kommt es jetzt vor allem auf die entschlossene Umsetzung in den Anstalten an. Jede Reform bleibt aber unvollständig, wenn wir nicht auch die Finanzierungsfrage lösen. Ein starker öffentlich-rechtlicher Rundfunk braucht eine unabhängige und verlässliche Finanzierung. Gleichzeitig muss der Rundfunkbeitrag die nötige Akzeptanz finden. Und hier denke ich schon, dass ein Finanzierungssystem entscheidend ist, das den Rundfunkanstalten einerseits eine Planungsperspektive gibt, von ihnen aber andererseits auch finanzielle Veränderungsbereitschaft abverlangt.Die öffentlich-rechtlichen Sender sparen gegenwärtig vor allem am Programm. Beliebte Sendungen werden abgesetzt oder pausieren. Wie bewerten Sie diese Aktivitäten?Wenn die Motivation für solche Entscheidungen vor allem finanzieller Natur sein sollte, ist das bedauerlich. Zumal ausweislich der Zahlen des 25. Berichts der Beitragskommission KEF noch erhebliche Rücklagen vorhanden sind. Programme und Sendungen zu streichen, die man inhaltlich eigentlich sinnvoll findet, ist kein nachhaltiger Reformweg und stärkt auch nicht die Akzeptanz. An die Strukturen heranzugehen, erfordert Mut und Geduld und ist ungleich komplexer – langfristig bringt es aber mehr.Aufgrund der Klage von ARD und ZDF ist der novellierte Finanzierungsstaatsvertrag nicht beschlossen worden. Bedeutet für Sie, die Zukunftsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu sichern, dass der Rundfunkbeitrag weiter steigen muss?Nein, keinesfalls. Wir erwarten von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, dass sie ihren Versorgungsauftrag erfüllen und dabei verantwortungsvoll mit den Beitragsmitteln umgehen. Effizienzsteigerungen, Strukturreformen und eine stärkere Zusammenarbeit sind wichtige Voraussetzungen, um auch in der Beitragsfrage voranzukommen. In der aktuellen Situation, in der Länder und Anstalten sich vor Gericht gegenüberstehen, habe ich durchaus ein gewisses Verständnis dafür, dass alle Akteure nur ein begrenztes Maß an Beweglichkeit zeigen. Umso wichtiger ist, dass diese Phase der Auseinandersetzung ein baldiges Ende findet, denn danach werden wir uns wieder gegenübersitzen, in die Augen schauen und gemeinsam nach Lösungen suchen müssen.