Quelle: dpa Hessen
3. Juli 2026, 17:14 Uhr
Die zwei zum Abschuss freigegebenen jungen Wölfe haben zunächst eine Schonfrist bekommen. (Symbolbild)
© Julian Stratenschulte/dpa
Die zwei zum Abschuss freigegebenen jungen Wölfe in Hessen dürfen vorerst nicht getötet werden. Dem Verwaltungsgericht Kassel liegen ein Eilantrag und eine Klage bezüglich der entsprechenden Allgemeinverfügung vor, die das Regierungspräsidium Kassel als obere Jagdbehörde für das Bundesland jüngst erlassen hatte.








