Wenn Kinder zu Tätern werden: Deutschland diskutiert regelmässig über die Strafmündigkeit. Würde eine Absenkung des Alters helfen – oder schaden?Mord, Totschlag, Vergewaltigung: Kinder unter vierzehn Jahren sind nicht strafmündig. Die Meinungen, ob das gerecht ist, gehen auseinander.Eric Matt, Berlin03.07.2026, 15.26 Uhr7 LeseminutenImmer häufiger begehen Kinder schwere Gewalttaten.KeystoneEs ist März 2023 in Freudenberg, Nordrhein-Westfalen. Ein Mädchen, Luise, zwölf Jahre alt, wird von zwei Mitschülerinnen in ein nahe gelegenes Waldstück gelockt. Dort versuchen die Täterinnen, damals zwölf und dreizehn Jahre alt, Luise zu ersticken. Letztlich töten die Mädchen ihr Opfer mit 74 Stichen.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Ein anderer Fall ereignet sich im Januar 2025 in Stuttgart. Dabei geraten zwei Jungen, der eine zwölf, der andere dreizehn Jahre alt, an einer Bahnstation in einen Streit. Als er eskaliert, stösst der Ältere den Jüngeren vor eine einfahrende Stadtbahn. Das Kind verstirbt noch am Unfallort. Rund ein Jahr später, im Januar 2026, finden Spaziergänger im nordrhein-westfälischen Dormagen eine Leiche mit mehreren Stichverletzungen. Es ist die Leiche von Yosef, vierzehn Jahre alt. Tatverdächtiger ist ein zwölf Jahre alter Junge.Bundesregierung hofft auf eine StudieDie unterschiedlichen Delikte haben eines gemeinsam: Die Tatverdächtigen waren allesamt Kinder unter vierzehn Jahren – und somit strafunmündig. Das deutsche Strafgesetzbuch sagt in Paragraf 19: «Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist.» Das Justizsystem geht davon aus, dass der Entwicklungs- und Reifeprozess vor dieser Altersgrenze noch nicht fortgeschritten genug ist, um bei rechtswidrigen Handlungen schuldig zu sein.Auch Rauschgiftdelikte sind ein Problem bei Kindern und Jugendlichen.KeystoneDemgegenüber steht das Problem, dass Kinder immer öfter schwere Straftaten begehen, rauben, verprügeln oder sogar töten. Im Jahr 2025 waren laut der Polizeilichen Kriminalstatistik 95 410 Tatverdächtige jünger als vierzehn Jahre. Rund 70 Prozent von ihnen waren männlich. Tatverdächtige ohne deutschen Pass waren gemessen an ihrem Bevölkerungsanteil deutlich häufiger vertreten als jene mit deutschem Pass. Laut dem Deutschen Jugendinstitut liegt dies unter anderem daran, dass ausländische Tatverdächtige in sozioökonomisch schwächeren Haushalten aufwachsen, schlechtere Bildungschancen haben und teilweise durch männliche Rollenbilder geprägt sind, die Gewalt legitimieren.Viele der tatverdächtigen Kinder waren in Delikte wie Diebstahl, Strassenkriminalität oder Sachbeschädigung involviert. Es gab 2025 jedoch auch besonders schwerwiegende Verstösse. Dazu gehörten etwa 363 Rauschgiftdelikte und 151 Fälle im Bereich der Vergewaltigung, der sexuellen Nötigung und der sexuellen Übergriffe. Im Jahr 2025 gab es zudem 25 Kinder unter vierzehn Jahren, die des Mordes oder des Totschlags verdächtigt wurden.Seit langem diskutieren Politik und Gesellschaft darüber, was eine adäquate Altersgrenze für die Strafmündigkeit sein könnte. Immer wieder wird eine Absenkung ins Spiel gebracht, jüngst etwa von dem baden-württembergischen Innenminister Manuel Hagel. Meist geht es darum, das Alter von vierzehn auf zwölf Jahre herunterzustufen. Das Argument für eine solche Absenkung ist, dass junge Menschen heutzutage reifer seien als zu der Zeit, in der das Gesetz beschlossen worden sei. Somit sei es nur folgerichtig, Kinder auch für ihr Handeln zur Rechenschaft zu ziehen. Ob eine frühere Reife vollumfänglich zutrifft, ist in der Wissenschaft jedoch umstritten.Im politischen Berlin sind Forderungen nach einer Absenkung meist nach besonders erschreckenden Taten von Kindern und Jugendlichen zu hören. Nach dem Vorfall in Stuttgart sagte etwa der CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann im Februar 2025: «Wenn jede Woche oder jeden Monat etwas passiert im Bereich der Dreizehnjährigen, dann müssen wir doch reagieren.» Bei der Altersgrenze sei er «klar für zwölf Jahre». Christlich- und Sozialdemokraten vereinbarten im Koalitionsvertrag im Mai 2025, man wolle der «gestiegenen Kinder- und Jugendkriminalität entgegenwirken» und eine Studie in Auftrag geben.Diese aber liess bisher auf sich warten, da man laut dem Bundesjustizministerium auf einen «Abschlussbericht der Bund-Länder-Projektgruppe» gewartet hat, wie es auf Anfrage heisst. Der Abschlussbericht liege nun seit kurzem vor, weshalb man mit «Hochdruck» an der Ausschreibung der Studie arbeite. «Ziel ist, die Beauftragung noch in diesem Jahr abzuschliessen», sagt ein Sprecher. In zwei Jahren sei dann mit Ergebnissen zu rechnen, aus denen «gesetzgeberische Handlungsempfehlungen» abzuleiten seien.Zusammengefasst bedeutet das: Ab 2028 könnte der Deutsche Bundestag ein Gesetz zur Altersabsenkung der Strafmündigkeit beschliessen.Kein Anstieg bei GesamtkriminalitätDas wäre ein historischer Schritt. Denn die Frage der Strafmündigkeit, die damals auf zwölf Jahre gesetzt worden war, reicht in Deutschland bis zum Jahre 1871 zurück. In der Weimarer Republik hob man 1923 die Grenze auf vierzehn Jahre an, bevor unter der NS-Herrschaft ab 1943 erneut eine Altersgrenze von zwölf Jahren galt. Seit 1953 liegt die Grenze wieder bei vierzehn Jahren, bis heute hat sich daran nichts geändert.Geändert aber hat sich die Häufigkeit der Gewaltkriminalität von Kindern und Jugendlichen. Unter dem Begriff «Gewaltkriminalität» versteht man verschiedene Delikte, die der mittelschweren bis schweren Kriminalität zuzuordnen sind. Dabei handelt es sich etwa um Straftaten wie Mord, Totschlag, Vergewaltigung, räuberische Erpressung oder Geiselnahme.In diesem Zusammenhang ist es wichtig, den Unterschied zwischen Gewaltkriminalität einerseits und Gesamtkriminalität andererseits zu berücksichtigen: Denn die Gesamtkriminalität von Kindern sinkt seit Jahren und lag Ende der 1990er Jahre mit über 150 000 Tatverdächtigen deutlich über dem Wert von 2025 mit rund 95 000 Tatverdächtigen.Massiv zugenommen hat in den vergangenen Jahren – nach einer Abnahme in den frühen 2010er Jahren – jedoch die Gewaltkriminalität. Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik gab es in diesem Bereich 2025 insgesamt 14 235 tatverdächtige Kinder. Im Jahr 2019 – vor Beginn der Corona-Pandemie, während derer die Straftaten wegen Kontakteinschränkungen zurückgingen – lag die Zahl bei 8267. Dies entspricht einem Anstieg von mehr als 70 Prozent.Weitestgehend parteiübergreifend ist man sich daher einig, dass man handeln müsse, um die Gewaltkriminalität von Kindern zurückzudrängen. Die Frage ist jedoch, wie das gelingen soll. Die Bundestagsabgeordnete Lena Gumnior ist bei den Grünen für Strafrecht zuständig. Sie sagt der NZZ, «populistische Reflexe wie die Absenkung der Altersgrenze verhindern keine Taten». Wichtiger sei es, in Kinder- und Jugendhilfe zu investieren und die Sozialarbeit zu stärken. Gumnior ist überzeugt: «Institutionen wie Jugendämter, Familiengerichte oder Kinderheime personell und finanziell zu stärken, hilft mehr als jede Quatschdebatte, die Kinder in den Knast stecken möchte.»Die Christlichsoziale Susanne Hierl ist anderer Meinung. Für sie ist klar, dass Deutschland bei der Bekämpfung der Kinder- und Jugendkriminalität «neue Wege» gehen müsse. Es sei nicht hinnehmbar, dass eine Gewalttat allein wegen der Strafunmündigkeit eines Kindes beiseite geschoben werde. «Die Tat muss aufgearbeitet, Eltern müssen verbindlich einbezogen werden, und dem Kind muss durch staatliche Autorität klarwerden: Gewalt bleibt nicht folgenlos», sagt die rechtspolitische Sprecherin der NZZ. Ein Jugendarrest als Ultima Ratio für Kinder ab zwölf Jahren sei «keine Kriminalisierung von Kindern, sondern ein notwendiges pädagogisches Instrument».Nicht nur über Partei-, sondern auch über Ländergrenzen ist man sich bei dem Thema uneins: In Belgien wird man im Regelfall erst mit achtzehn Jahren strafmündig, in Griechenland oder Tschechien mit fünfzehn Jahren, in Österreich und Italien – wie in den meisten Ländern Europas – mit vierzehn Jahren, und in England und der Schweiz liegt die Grenze sogar bei zehn Jahren. Möglich sind diese Unterschiede durch die Uno-Kinderrechtskonvention, die lediglich fordert, «ein Mindestalter» festzulegen, «das ein Kind erreicht haben muss, um als strafmündig angesehen zu werden».«Grenze von vierzehn ist nicht naturwissenschaftlich belegt»In Deutschland gibt es für kriminelle Kinder zwar keine strafrechtlichen, sehr wohl aber zivilrechtliche Folgen. So hat etwa die Familie im Fall Luise, die mit 74 Messerstichen getötet wurde, Anspruch auf einen Schadenersatz von 125 000 Euro, wie das Landgericht Koblenz urteilte. Den Betrag bezahlen müssen die beiden Täterinnen, sobald sie volljährig sind und ein festes Einkommen haben. Zudem gibt es familienrechtliche Massnahmen wie den Entzug des elterlichen Sorgerechtes oder die Inobhutnahme des Kindes in geeignete Einrichtungen. Nicht involviert sind jedoch Staatsanwaltschaften oder Strafgerichte, was zur Folge hat, dass bei einigen Bürgern der Eindruck entsteht, der Staat handle nach Straftaten von Kindern überhaupt nicht.Was denken Rechtswissenschafter über die teilweise emotional geführte Debatte? Michael Kubiciel ist Direktor des Instituts für die gesamte Strafrechtswissenschaft der Universität Augsburg. Er zeigt sich offen dafür, die Altersgrenze nach unten zu setzen, und weist darauf hin, dass die «Grenze von vierzehn Jahren nicht naturwissenschaftlich belegt oder normativ zwingend ist». So könne auch ein Jugendlicher von dreizehn Jahren «das Unrecht schwerer Taten einsehen», weshalb regelkonformes Verhalten verlangt werden könne, solange der Beschuldigte keine Beeinträchtigungen aufweise. «Es müsste eine individuelle Prüfung durchgeführt und das ganze Verfahren auf besonders schwere Taten fokussiert werden», sagt Kubiciel der NZZ. Dazu gehörten etwa Tötungsdelikte oder Raub, nicht aber blosser Ladendiebstahl oder jede Beleidigung.Für Kubiciel ist jedoch klar, dass man «Kinderkriminalität nicht mit Strafrecht und Gefängnis bekämpfen» könne. Denn kämen Minderjährige ins Gefängnis, bestehe dadurch erst recht die Gefahr, mit Schwerverbrechern in Kontakt zu kommen und so auf die schiefe Bahn zu geraten. Als Konsequenz brauche es etwa spezielle strafgerichtliche Verfahren für Kinder, die deutlich machten, dass es um eine «strafähnliche Reaktion auf eine schwere Tat» gehe, die aber nicht ins Gefängnis führten, sondern in Einrichtungen, die auf Erziehung und Resozialisierung des Kindes setzten.Ein Holzkreuz, zahlreiche Blumen und Kuscheltiere: der Tatort in Freudenberg im Fall Luise.Federico Gambarini / DPAViele andere Strafrechtler lehnen eine frühere Strafmündigkeitsgrenze hingegen generell ab. Dazu gehört etwa Wolfgang Heinz, der emeritierter Professor am Lehrstuhl für Kriminologie und Strafrecht an der Universität Konstanz ist. Im Auftrag des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz hat er im Jahr 2019 ein Gutachten über Jugendkriminalität verfasst. Er sagt der NZZ, die internationale Forschung zeige, «dass junge Menschen und Erwachsene nach einer Freiheitsstrafe besonders häufig rückfällig werden. Warum das bei Kindern anders sein sollte, hat bisher kein Politiker erklärt.» Im Strafvollzug lernten Täterinnen und Täter vor allem, dass «Gewalt das richtige Mittel ist».Die Debatte zur Strafmündigkeit zeigt, wie schwer es ist, eine Regelung zu finden, die sowohl die Opfer von schwerer Gewalt als auch die kindlichen Täter und deren Resozialisierung berücksichtigt.Seit 1871 sucht Deutschland nach einem Mittelweg.Passend zum Artikel
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