PfadnavigationHomeRegionalesHessenAnklage will Lebenslang wegen tödlicher Attacke auf Ex-FrauStand: 14:47 UhrLesedauer: 2 MinutenAnklage sieht Mord. (Archivbild)Quelle: Michael Brandt/dpaMord oder Totschlag - Wie wird das Gericht eine tödliche Messerattacke in seinem Urteil bewerten?Lebenslang wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen an seiner Ex-Frau hat die Staatsanwaltschaft für einen 57 Jahre alten Mann gefordert. Er soll am 31. August 2025 seine frühere Ehefrau, die noch mit ihm zusammen wohnte, mit Messerstichen im Treppenhaus und vor einer Nachbarwohnung in Heppenheim tödlich verletzt haben.«Hilfe, Hilfe, Papa bringt Mama um!»Der vor dem Darmstädter Landgericht angeklagte Deutsche bestreitet den Tatablauf nicht, sagt aber, keine Erinnerung zu haben. Dass der Angeklagte zugestochen hat, ist unter den Prozessbeteiligten unstrittig. Es gibt Aussagen der Nachbarn, die den Angeklagten stoppten und festsetzten. Zudem gibt es Aussagen, dass die acht und elf Jahre alten Kinder des Paares gerufen hätten: «Hilfe, Hilfe, Papa bringt Mama um!»Aus Sicht der Staatsanwaltschaft war der Angeklagte nicht damit zurechtgekommen, dass seine Frau ihr Leben nach der Geburt des Sohns neu ausgerichtet hatte. Die 34 Jahre alte Frau hatte eine Ausbildung zur Einzelhandelskauffrau begonnen und darauf hingewirkt, dass ihre Ehe 2025 geschieden wurde.Staatsanwaltschaft schließt Affekttat ausDer seit 2017 arbeitslose Angeklagte hatte vor Gericht erklärt, sich als «Hausmann» um Kinder und Wohnung gekümmert zu haben. Letzteres bezweifelte die Staatsanwaltschaft angesichts einer von Polizeibeamten als verwahrlost beschriebenen und auf Fotos dokumentierten Wohnung.Eine Affekttat schloss der Staatsanwalt aus, weil in den Hosentaschen des Angeklagten Messer, Gartendraht, Klebeband und eingelegte Kabelbinder gefunden wurden. Der Angeklagte habe getötet, damit seine Frau sich nicht einem anderen Mann zuwende, so der Staatsanwalt. Der 57-Jährige hatte am Tag zuvor seine Frau mit einem versteckten, filmenden Handy ausgespäht und mitbekommen, dass sie mit einem Mann telefoniert hatte.Verteidigung sieht BewusstseinsstörungDie Verteidigung plädierte auf Totschlag, ohne ein Strafmaß zu nennen. Beim Tatablauf stimmte der Verteidiger dem Staatsanwalt zu, sah aber eine tiefgreifende Bewusstseinsstörung beim Angeklagten, auf die eine Affekttat gefolgt sei. Beim Angeklagten habe sich etwas aufgestaut und das Handyvideo sei das auslösende Ereignis gewesen, so der Rechtsanwalt. Das Urteil soll am Montag verkündet werden.dpa-infocom GmbH
Anklage will Lebenslang wegen tödlicher Attacke auf Ex-Frau - WELT
Mord oder Totschlag - Wie wird das Gericht eine tödliche Messerattacke in seinem Urteil bewerten?






