Als die Deutschen dachten, sie hätten die Vergangenheit endlich bewältigt und könnten die „dunklen zwölf Jahre“ hinter sich lassen, da rüttelte ein großer Prozess die Öffentlichkeit auf. 1963 bis 1965 wurde in Frankfurt gegen Verantwortliche des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz verhandelt. Ermöglicht hatten dies die unermüdlichen Bemühungen des hessischen Generalstaatsanwalts Fritz Bauer. Und Bauer hatte nicht vor, nur ein paar Täter verurteilen zu lassen, er wollte auch die „Mitläufer“ und die vielen Millionen, die sich dafür hielten, nicht davonkommen lassen. Er sprach von der „unumgänglichen Erkenntnis, dass Anpassung an einen Unrechtsstaat Unrecht ist“.