Heinz-Christian Strache ist tief gefallen. Nach der sogenannten Ibiza-Affäre musste der einstige Chef der rechten FPÖ 2018 erst von seinen Ämtern als österreichischer Vizekanzler und Minister in der Regierung von Sebastian Kurz zurücktreten. Bald darauf verlor er seinen Posten als FPÖ-Vorsitzender und wurde schließlich ganz aus der Partei gedrängt.Doch das war nur der politische Fall. Seither muss sich der inzwischen 57 Jahre alte Strache in einer ganzen Reihe von Strafverfahren verteidigen – und fühlt sich als Opfer einer übereifrigen Justiz. Tatsächlich wurde am Donnerstag der dritte Prozess gegen Strache beendet – und auch der endete, wie die beiden früheren, mit einem Freispruch.Ibizas strafrechtliche FolgenIns Rollen gekommen waren die verschiedenen Ermittlungen, nachdem die Staatsanwaltschaft im Zuge der Ibiza-Ermittlungen Straches Haus durchsuchen und sein Handy auswerten ließ. Strache war 2017 auf der spanischen Urlaubsinsel einem Lockvogel zum Opfer gefallen. In einem mit Kameras manipulierten Raum wurde er heimlich dabei gefilmt, wie er einer attraktiven jungen Frau, die sich als Oligarchennichte ausgab, politische Gefälligkeiten und Staatsaufträge versprach, wenn sie ihr Geld im Sinne der FPÖ investieren würde. Politisch war Strache nicht mehr tragbar, auch wenn er die Sache reumütig als „b‘soffene G’schicht“ abtat. Doch strafrechtlich ließen sich aus den veröffentlichten Videoausschnitte keine stichhaltigen Vorwürfe ableiten.Stattdessen fanden die Ermittler bei der Auswertung der Daten jedoch mal wieder allerlei andere interessante Details über dubiose Absprachen und über das Innenleben der rechten Partei. In einem ersten Strafprozess wurde Strache zur Last gelegt, dem Betreiber einer privaten Klinik Gesetzesänderungen für Parteispenden versprochen zu haben. Eine erstinstanzliche Verurteilung hob das Oberlandesgericht Wien 2022 rechtskräftig auf. In einem anderen Prozess soll er einen Aufsichtsratsposten im Gegenzug für eine Spende vergeben haben – doch auch hier blieb die strafrechtliche Vorwerfbarkeit unklar, für eine Verurteilung reichten die Hinweise nicht.Lebensversicherung für politische Risiken?Hintergrund des jüngsten Verfahrens waren interne Abläufe in der Wiener FPÖ. Strache hatte die Landespartei 2004 und ein Jahr später die Bundespartei als junger Hoffnungsträger übernommen. In Wien hatte man schon für Straches Vorgänger als Obmann (Vorsitzender) eine Lebensversicherung abgeschlossen, deren Auszahlungssumme Strache später für sich persönlich beanspruchte. Die Staatsanwaltschaft Wien sah darin versuchte Untreue, da Strache versucht habe, sich Parteivermögen anzueignen.An den fünf Verhandlungstagen bekam die Schöffenkammer am Wiener Landesgericht tiefe Einblicke in die inneren Abläufe der damaligen Wiener FPÖ, deren freigiebiger Umgang mit Straches immensen Spesen weiter untersucht wird. Obwohl die Lebensversicherung einen Wert von über 800.000 Euro hatte, gab es weder schriftliche Beschlüsse noch Sitzungsprotokolle. „A Schrifterl is a Gifterl“ beschrieb Strache selbst den Usus, möglichst wenig zu dokumentieren. So konnte auch das Gericht weder klären, welchem genauen Zweck die Lebensversicherung diente: War sie nur dafür gedacht, die Familie des jeweiligen Vorsitzenden im Falle eines tragischen Todes abzusichern? Ging es auch um die finanzielle Absicherung im „Erlebensfall“? Oder hatte das Konstrukt vor allem den Zweck, Steuern zu vermeiden?Strache selbst gab an, es sei immer klar gewesen, dass ihm die Summe nach einer gewissen Zeit zustehen solle, als Absicherung für politische Risiken. Genau solche Risiken, wie sie durch den Ibiza-Skandal eintraten: Dass er aufgrund seiner politischen Tätigkeit in wirtschaftliche Nöte geriete.Schon 2014 hatte er ein Papier unterschreiben lassen, laut dem er selbst künftig Begünstigter der Police werden sollte. Nach seinem Sturz drang er darauf, dass die Partei ihr Versprechen einhalte und die inzwischen an die Partei geflossene Versicherungssumme an ihn weitergebe. Tatsächlich legen eine Reihe von Chatnachrichten führender FPÖ-Politiker nahe, dass die Partei damals bereit war, dem gefallenen Strache das Geld zu überlassen, wenn der sich als Gegenleistung aus der Politik heraushielte und vor allem keine eignen Bewegung gründen würde. Damals sei ihm auch ein lukrativer Beraterposten versprochen worden und die Übernahme aller Anwaltskosten, sagte Strache. Doch vor Gericht wollten sich die früheren Parteifreunde nicht recht erinnern.Nicht widerlegt, dass Strache wirlklich dachte, ihm stehe das Geld zuAm Ende machte der Vorsitzende Richter klar, dass all die Vorwürfe jedenfalls nicht für eine Verurteilung wegen Untreue ausreichten. In seiner Begründung für den Freispruch führte er kurz und knapp aus, dass nicht widerlegt worden sei, dass Strache wirklich gedacht habe, ihm stehe die Versicherungssumme zu. Insofern wäre schon kein Vorsatz für eine Straftat gegeben. Zudem sei nicht nachgewiesen worden, dass Strache gegen den damaligen Willen der Partei gehandelt habe, als er diese Regelung schriftlich festlegen wollte.Strache erinnerte nach dem Freispruch bitter daran, welche Belastungen die Prozesse für ihn bedeuten würden – sowohl psychisch, als auch in finanzieller Hinsicht. Nach seiner eigenen Rechnung ist es die 15. Entscheidung zu seinen Gunsten: Drei Freisprüche und zwölf eingestellte Ermittlungsverfahren.Doch im Herbst steht schon der nächste Prozess an. Darin geht es um den Vorwurf, Strache habe dem Glückspielkonzern Novomatic politische Gefälligkeiten in Aussicht gestellt, um so den FPÖ-nahen Manager Peter Sidlo als Vorstand der Casinos Austria durchzusetzen.
Früherer FPÖ-Chef: Nächster Freispruch für Strache
Zum dritten Mal musste sich der frühere FPÖ-Chef vor Gericht verantworten – und zum dritten Mal reichen die Beweise nicht für einen Schuldspruch.






