Im Streit um die Modernisierung des Skigebiets am Oberallgäuer Fellhorn hat das Verwaltungsgericht Augsburg einen vorläufigen Baustopp verhängt. Die Entscheidung, mit der die Richter einem Eilantrag des Landesbunds für Vogel- und Naturschutz (LBV) entsprochen haben, betrifft den Neubau der Scheidtobelbahn und ist ein gravierender Rückschlag für das Millionen-Projekt. Aber nicht nur das. Der Augsburger Richterspruch ist ein heftiges Signal an die Staatsregierung von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) und Wirtschaftsminister Huber Aiwanger (FW).Der Grund: Das Projekt, das jetzt erst einmal ruht, ist das erste seiner Art in den bayerischen Bergen, das auf Basis der gelockerten Umweltvorgaben für den Bau neuer Bergbahnen und Beschneiungsanlagen im Freistaat genehmigt worden ist. CSU und Freie Wähler hatten sie vor einem Jahr gegen heftige Proteste im Zuge ihres „Dritten Modernisierungsgesetzes zur Entbürokratisierung und Verfahrensbeschleunigung“ im Landtag durchgesetzt. Naturschutzverbände und die Landtagsopposition kritisierten von Anbeginn an, dass damit europäische Umweltvorgaben und die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs verletzt werden.SZ Bayern auf Whatsapp:Nachrichten aus der Bayern-Redaktion – jetzt auf Whatsapp abonnierenVon Aschaffenburg bis Berchtesgaden: Das Bayern-Team der SZ ist im gesamten Freistaat für Sie unterwegs. Hier entlang, wenn Sie Geschichten, News und Hintergründe direkt aufs Handy bekommen möchten.Die Augsburger Richter schätzen diese Möglichkeit in der am Mittwochnachmittag veröffentlichten Entscheidung nun zumindest so hoch ein, dass sie den Vorwurf im Hauptsacheverfahren genau prüfen wollen. Dafür brauchen sie Zeit. Deshalb haben sie den vorläufigen Baustopp ausgesprochen. Zugleich weisen die Richter darauf hin, dass daraus keine Vorentscheidung für den Ausgang des Hauptsacheverfahrens abgeleitet werden dürfe. In der Regel fallen Eilentscheide und Hauptsacheverfahren der Verwaltungsgerichte freilich gleich aus.Der reichlich komplizierte Knackpunkt in dem Streit ist, dass das Landratsamt Oberallgäu bei dem Projekt auf eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und Beteiligung von Umweltverbänden verzichtet hat. Das war möglich, weil eine solche Prüfung nach dem Dritten Modernisierungsgesetz des Freistaats bei Seilbahnen in einem Naturschutzgebiet erst aber eine Länge von 1500 Metern Luftlinie notwendig wird. Die Trasse der neuen Scheidtobelbahn bleibt mit 1430 Metern knapp unter diese Länge. Deshalb konnte die bisher für so ein Projekt notwendige UVP entfallen. Nach Überzeugung nicht nur des LBV, sondern auch vieler Experten bleibt sie nach europäischem Naturschutzrecht aber weiter notwendig.Beim Kläger LBV sind Erleichterung und Genugtuung über den Eilentscheid groß. „Das Gericht bestätigt, was wir seit Monaten kritisieren: Der Verzicht auf eine UVP für dieses Bauprojekt ist rechtlich hoch angreifbar und verstößt offensichtlich gegen europäisches Recht“, sagt LBV-Geschäftsführer Helmut Beran. „Das ist ein überdeutliches Signal.“ Beran fordert, dass die Bergbahnen Oberstdorf-Kleinwalsertal als Betreiber des Skigebiets das Projekt nun bis zur endgültigen Entscheidung der Richter insgesamt ruhen lassen.Wegen Birkhuhn:Klage gegen neuen Skilift am FellhornDer LBV befürchtet massive Schäden für streng geschützte Arten wie das Birkhuhn. Außerdem fordert die Organisation den sofortigen Stopp aller Bauarbeiten und hat deshalb eine Eilentscheidung der Richter beantragt.Das Landratsamt Oberallgäu und der neue Landrat Christian Wilhelm (FW) trifft der Baustopp sehr. Zumal die Richter die Baugenehmigung für den neuen Sessellift inhaltlich nicht beanstandet hätten. „Wir respektieren die Entscheidung des Gerichts“, sagt Landrat Wilhelm. „Gleichzeitig bedauern wir, dass eine bislang ungeklärte Rechtsfrage dazu führt, dass sich ein fachlich geprüftes und genehmigtes Vorhaben auf unbestimmte Zeit verzögert.“ Man setze jetzt auf einen „konstruktiven Dialog“ mit Bergbahnen und LBV. Das Projekt habe eine große Bedeutung für den Tourismus in den Allgäuer Bergen.Bei den Bergbahnen beurteilen sie den Richterspruch ähnlich wie das Landratsamt. Aus ihrer Sicht ist die Frage der Vereinbarkeit des Dritten Modernisierungsgesetzes mit europäischem Recht „rein formaler Natur“, sie könne im Rahmen eines ergänzenden Verfahrens gelöst werden, der bisherige Genehmigungsprozess müsse nicht neu aufgerollt werden. Im Gegenteil: Inhaltlich hätten die Richter den Bergbahnen bestätigt, dass sie bei ihrem Projekt alle Vorgaben des Naturschutzes berücksichtigt hätten, sagt Fellhornbahn-Chef Johannes Krieg.Das Fellhorn und die Kanzelwand zählen zu den Parade-Skigebieten in den Allgäuer Alpen. Zugleich sind beide Berge Naturjuwele mit zahlreichen Besonderheiten wie den vom Aussterben bedrohten Birkhühnern, allen möglichen Enzian-Arten, Alpenrosen und dergleichen mehr. Viele Teile des Skigebiets, die jetzt neu gestaltet werden sollen, sind deshalb streng geschützt. Gleichwohl wollen die Bergbahnen das Skigebiet rund um die alte Scheidtobelbahn komplett modernisieren.Das Gericht bestätigt die massiven Zweifel am Vorgehen der Staatsregierung und der Genehmigungsbehörden.SPD-Abgeordneter Florian von BrunnDabei wollen die Bergbahnen nicht nur den gut 30 Jahre alten, reichlich angegrauten Zweiersessellift durch einen neuen, hochmodernen Sechsersessellift ersetzen. Sondern die Pisten in seinem Umfeld komplett neu gestalten. Der LBV hat auch gegen diesen Teil des Projekts geklagt. Allerdings hat er sich dabei inzwischen zum zweiten Mal vor Gericht eine Abfuhr geholt. Bergbahn-Chef Krieg kündigte denn auch an, dass man, anders als vom LBV verlangt, die Arbeiten an der Neugestaltung der Pisten fortsetzen werde.In einem dritten Schritt ist für das gesamte Umfeld der Scheidtobelbahn eine neue Beschneiung samt einem Speicherbecken für das Wasser geplant, aus dem Kunstschnee gewonnen werden soll. Dieses Becken soll einmal 170 Millionen Kubikmeter Wasser fassen. Für diesen dritten Teil des Projekts liegt noch keine Genehmigung vor. Das Verfahren dafür hat bisher nicht einmal begonnen. Aller Voraussicht nach wird der LBV aber auch gegen die neue Beschneiung vor Gericht ziehen.Bei der Landtagsopposition verfolgt man den Streit in den Allgäuer Bergen genau. „Das Gericht bestätigt die massiven Zweifel am Vorgehen der Staatsregierung und der Genehmigungsbehörden“, sagt der SPD-Abgeordnete Florian von Brunn. „Wir haben als SPD von Anfang an gesagt, dass die Grundlage für den Ausbau des Skigebiets am Fellhorn, das mit heißer Nadel gestrickte Dritte Modernisierungsgesetz, nicht mit dem europäischen Umweltrecht vereinbar ist. Es ist Lobbyismus und nichts anderes.“Der Grünen-Fraktionsvize Johannes Becher spricht von einer „herben Schlappe für die Staatsregierung“. Seine Partei habe schon vor Monaten vor den europarechtlichen Problemen des Modernisierungsgesetzes gewarnt. „Umweltschutz lässt sich nicht einfach wegbürokratisieren“, sagt Becher. „Er ist die Grundlage zum Schutz unserer Heimat und unserer einzigartigen Bergwelt.“ Bechers Forderung, die er mit SPD und Umweltverbänden teilt: „Das Dritte Modernisierungsgesetz, mit dem die UVP ausgehebelt wurde, muss rückgängig gemacht werden.“
Modernisierung des Fellhorn-Skigebiets: Richter verhängen vorläufigen Baustopp
Augsburger Verwaltungsrichter stoppen den Bau der neuen Scheidtobelbahn am Fellhorn. In dem Streit geht es um Lockerungen von Naturschutzauflagen.







