PfadnavigationHomeRegionalesHamburgPro-palästinensische ProtesteBeleidigung und Hamas-Kennzeichen – Aktivist in Hamburg zu Geldstrafe verurteiltStand: 12:41 UhrLesedauer: 2 MinutenHier ist eine der Dauermahnwachen im Hamburger Moorweidenpark zu sehen. Bei einer solchen soll der 26-Jährige einen Polizisten beleidigt haben.Quelle: Christian Charisius/dpaEin 26-jähriger Aktivist erhält wegen Beleidigung und Hamas-Symbolen eine Geldstrafe. Zugleich setzt das Amtsgericht Hamburg ein deutliches Signal: Der Slogan „From the River to the Sea“ und ein rotes Dreieck gelten in diesem Fall nicht als strafbare Kennzeichen.Wegen mehrerer Straftaten bei propalästinensischen Veranstaltungen und im Internet ist ein 26 Jahre alter Aktivist in Hamburg zu einer Geldstrafe von 3000 Euro verurteilt worden. Das Amtsgericht Hamburg sprach den Mann der Beleidigung, der Billigung von Straftaten und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und verbotener Organisationen schuldig.Ein Teil der Vorwürfe steht im Zusammenhang mit den seit Beginn des Gaza-Kriegs regelmäßig stattfindenden propalästinensischen Protesten in der Hansestadt. Nach Überzeugung des Gerichts bezeichnete der Angeklagte bei einer Demonstration einen Polizeibeamten als „Rassisten“. Laut Anklage soll sich der Vorfall während einer Dauermahnwache im Moorweidenpark nahe der Universität Hamburg ereignet haben, bei der der 26-Jährige als Versammlungsleiter auftrat. Weitere angeklagte Vorfälle betrafen eine Versammlung im Bereich der Altonaer Straße.Lesen Sie auchDarüber hinaus veröffentlichte der Mann nach Feststellungen des Gerichts auf Instagram Bilder von Personen mit Hamas-Stirnbändern und Hamas-Flaggen. Die Verurteilung wegen Billigung von Straftaten geht dagegen auf eine Äußerung zurück, die der Angeklagte 2023 bei einer Podiumsdiskussion in Bremen gemacht haben soll. Dort bezeichnete er nach Gerichtsangaben den 7. Oktober 2023 als einen „Segen“.Am 7. Oktober 2023 waren Kämpfer der Hamas und anderer bewaffneter Gruppen vom Gazastreifen aus nach Israel eingedrungen. Nach israelischen Angaben wurden dabei mehr als 1220 Menschen getötet, 251 weitere verschleppt. Im anschließenden Krieg kamen nach Angaben der Hamas mehr als 70.000 Palästinenser ums Leben.In mehreren Punkten folgte das Gericht der Anklage allerdings nicht. Vom Vorwurf, durch die Parole „From the River to the Sea, Palestine will be free“ ein Kennzeichen der Hamas verwendet zu haben, sprach das Amtsgericht den 26-Jährigen frei. Die Parole bezieht sich auf das Gebiet zwischen dem Fluss Jordan und dem Mittelmeer, das Israel, das Westjordanland und den Gazastreifen umfasst, und ist seit Jahren Gegenstand heftiger politischer und juristischer Debatten. Die Staatsanwaltschaft wertete den Slogan als Hamas-Kennzeichen, das Gericht folgte dieser Auffassung jedoch nicht.Lesen Sie auchEbenfalls nicht verurteilt wurde der Angeklagte wegen eines roten, auf der Spitze stehenden Dreiecks, das er auf Instagram veröffentlicht hatte. Das Symbol taucht seit Beginn des Gaza-Kriegs immer wieder in Propagandavideos der Hamas und anderer militanter palästinensischer Gruppen auf. Die Staatsanwaltschaft sah darin deshalb einen möglichen Bezug zu einer verbotenen Organisation. Das Amtsgericht wertete das Zeichen in diesem Fall jedoch nicht als strafbares Kennzeichen und sprach den 26-Jährigen auch in diesem Punkt frei.afp/juve
Pro-palästinensische Proteste: Beleidigung und Hamas-Kennzeichen – Aktivist in Hamburg zu Geldstrafe verurteilt - WELT
Ein 26-jähriger Aktivist erhält wegen Beleidigung und Hamas-Symbolen eine Geldstrafe. Zugleich setzt das Amtsgericht Hamburg ein deutliches Signal: Der Slogan „From the River to the Sea“ und ein rotes Dreieck gelten in diesem Fall nicht als strafbare Kennzeichen.






