Sponsored ContentWohneigentum weitergeben: Ein Anliegen mit weitreichenden FolgenDas Eigenheim an die nächste Generation zu übergeben, ist weit mehr als eine schöne Geste. Es ist eine strategische Entscheidung mit Auswirkungen auf Vermögen, Vorsorge und Nachlass.Erstellt im Auftrag von Raiffeisen29.06.2026Die zentrale Frage vor der Weitergabe: Soll die Liegenschaft verkauft, als volle Schenkung übertragen oder im Rahmen einer teilweisen Schenkung weitergegeben werden?RaiffeisenDieser Inhalt wurde von NZZ Story Lab im Auftrag von Raiffeisen erstellt. Der Auftraggeber trägt die redaktionelle Verantwortung für diesen Beitrag. Hier geht es zu den NZZ-Richtlinien für Native Advertising.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Mit der Pensionsplanung rückt für viele Eigenheimbesitzer eine zentrale Frage in den Fokus: Was passiert in Zukunft mit der eigenen Immobilie? Laut einer aktuellen Raiffeisen-Studie befassen sich fast zwei Drittel in dieser Phase erstmals konkret mit der Weitergabe. Im Zentrum steht häufig der Wunsch, die Liegenschaft im Rahmen eines Erbvorbezugs reibungslos an die nächste Generation zu übertragen – und den Kindern so den Zugang zu Wohneigentum zu ermöglichen.Sobald konkrete Entscheidungen anstehen, wird schnell klar: Die Weitergabe von Wohneigentum lässt sich nicht intuitiv lösen. Sie ist eng verknüpft mit der Vermögens-, Vorsorge- und Nachlassplanung. Immobilienthemen, Fragen zum Ehegüter- und Erbrecht, zu Schenkungen und zu den steuerlichen Folgen greifen ineinander. Und oftmals fehlt das Fachwissen: So gaben in der Raiffeisen-Studie rund 40 Prozent der Befragten an, sich nicht oder gar nicht mit Fragen der Wohneigentumsweitergabe auszukennen. Eine frühzeitige und strukturierte Pensions- und Liegenschaftsberatung wird so, gerade bei grösseren Vermögen, zum entscheidenden Faktor für eine nachhaltige Lösung.Drei Wege – und ihre FolgenÜblicherweise stellt sich zu Beginn die zentrale Frage, in welcher Form das Wohneigentum an die nächste Generation übergehen möge. Soll die Liegenschaft verkauft, als volle Schenkung übertragen oder im Rahmen einer teilweisen Schenkung weitergegeben werden? «Jede dieser Optionen muss durchdacht und idealerweise in der Familie besprochen werden», erklärt Christian Rehefeldt, Co-Leiter Fachzentrum Erbschaftsberatung bei Raiffeisen Schweiz. Jede Entscheidung hat weitreichende Folgen – für die Liquidität im Alter, die steuerliche Belastung, die Einkommens- und Vermögensstruktur und für die spätere Erbteilung innerhalb der Familie. Dass der Beratungsbedarf gross ist, bestätigt die Raiffeisen-Studie, in der 54 Prozent angeben, den Einfluss einer Schenkung auf die spätere Erbteilung kaum zu kennen.Christian RehefeldtCo-Leiter Fachzentrum Erbschaftsberatung bei Raiffeisen SchweizRaiffeisenEin externer Verkauf oder ein Verkauf innerhalb der Familie bringt den Eltern Liquidität und erhöht die Flexibilität in der Vermögensplanung: Das in der Immobilie gebundene Kapital wird frei verfügbar und kann für Pläne im Ruhestand, für Anlagen oder für eine gut abgestimmte Nachlassregelung eingesetzt werden. Gleichzeitig geht ein stabilisierender Sachwert verloren, der in den letzten Jahren vielerorts an Wert gewonnen hat. Je nach Zeitpunkt und Struktur des Verkaufs können die steuerlichen Folgen gross sein. «Bei Verkäufen innerhalb oder ausserhalb der Familie sind die Grundstückgewinnsteuern vorab sorgfältig abzuklären, um böse Überraschungen zu vermeiden», so Rehefeldt.Bei der (teilweisen) Schenkung innerhalb der Familie wird dem übernehmenden Kind ein definierter Erbvorbezug gewährt. Viele Eltern möchten einen möglichst grossen Teil schenken, um die finanziellen Belastungen für die nächste Generation tief zu halten. Der Wunsch, zu unterstützen, kann dazu führen, dass die Gleichbehandlung weiterer Kinder oder die eigene Absicherung im Alter, etwa bei einem Pflegeheimaufenthalt, in den Hintergrund rückt. «Wir erleben immer wieder, dass Wohneigentum in Unkenntnis der späteren erbrechtlichen Situation übertragen wird. Leider kommt es später oft zu unschönen Diskussionen in der Familie», berichtet der Nachlassexperte.«Eine frühzeitige professionelle Beratung hilft, nachhaltige Lösungen für die ganze Familie zu schaffen.»Ein Beispiel: Wird etwa Wohneigentum ohne weitere erbrechtliche Vereinbarung verschenkt, wird der Anrechnungswert des Erbvorbezugs erst nach dem Ableben der Übergebenden fixiert. Bis dahin kann sich der Wert des Wohneigentums stark verändern. Im ungünstigsten Fall führt dies dazu, dass das übernehmende Kind später deutlich höhere Ausgleichszahlungen an die Geschwister leisten muss. «Es ist entscheidend, den Anrechnungswert frühzeitig und verbindlich festzulegen – idealerweise im Rahmen eines Erbvertrags. So lässt sich klar regeln, welcher Wert künftig angerechnet wird und wie ein allfälliger Ausgleich unter den Erben erfolgt», erklärt Rehefeldt. Es kann Sinn machen, dass den nicht übernehmenden Kindern ein Vorkaufs- oder Gewinnanteilsrecht eingeräumt wird. Bei Letzterem wird ein künftiger Gewinn unter den Geschwistern fair aufgeteilt, sofern das übernehmende Kind das Wohneigentum dereinst extern zum bestmöglichen Preis verkaufen sollte.Egal, ob das Wohneigentum innerhalb der Familie verkauft oder (teilweise) verschenkt wird, oft ist es ein Anliegen der Eltern, dass sie sich befristet oder auf Lebzeiten ein Nutzniessungs- oder Wohnrecht vorbehalten. Sie haben dadurch die Möglichkeit, so lange im Wohneigentum zu verbleiben, wie sie möchten. Beim Nutzniessungsrecht sind sie legitimiert, das Objekt zu vermieten und die Erträge für den dritten Lebensabschnitt zu nutzen. Sowohl die Nutzniessung als auch das Wohnrecht wird als Gegenleistung des übernehmenden Kindes angerechnet.Gemeinsam zur besten LösungGenerell sind Immobilien häufig eng mit der Familiengeschichte verbunden, was einen externen Verkauf emotional erschwert. Umso mehr sollte er im Verbund der Familie und in Ruhe besprochen werden – am besten zu einem Zeitpunkt, in dem die Kinder schon älter sind und es sich abzeichnet, wie, wo und mit wem sie ihre Zukunft verbringen werden. «In der Praxis gibt es immer wieder Eltern, die ihr Wohneigentum so früh wie möglich an die Nachkommen zu gleichen Teilen übertragen möchten, um ihr Eigenheim in der Familie zu halten», weiss Rehefeldt. Meistens ist es zielführender, die Übertragung zum richtigen Zeitpunkt umfassend zu diskutieren und entsprechend den Bedürfnissen der Kinder einem Kind zuzuteilen.Damit wird deutlich: Vermögen, Wohnen, Vorsorge und Nachlass lassen sich kaum getrennt voneinander betrachten. Eine wohlüberlegte Entscheidung in einem Bereich wirkt sich auf die anderen aus – nicht immer zum Vorteil des Ganzen. Bei der Übergabe von Wohneigentum geht es nicht nur um den heutigen Immobilienwert, sondern um Wertentwicklungen, zukünftige Geldflüsse, steuerliche Effekte über viele Jahre und die gerechte Verteilung innerhalb der Familie.Da solche Entscheidungen meist einmalig sind, fehlt oft die Erfahrung. Umso wichtiger ist es, die verschiedenen Aspekte rechtzeitig zusammenzuführen und strukturiert zu beurteilen. Zu den primären Ansprechpartnern bei solchen Fragen zählen laut der Raiffeisen-Studie die Bankexperten. «Eine frühzeitige professionelle Beratung hilft, die Themen transparent zu klären, unnötige Konflikte zu vermeiden und nachhaltige Lösungen für die ganze Familie zu schaffen», betont Rehefeldt. Eine faire und tragfähige Grundlage sorgt dafür, dass Unsicherheiten reduziert werden und der Handlungsspielraum im Alter erhalten bleibt.Hier zeigt sich, wie wertvoll eine ganzheitliche Betrachtung sein kann. Fachpersonen mit Erfahrung in Vermögens- und Vorsorgeplanung sowie Immobilien- und Nachlassberatung bringen die unterschiedlichen Perspektiven zu einem Gesamtbild zusammen. Häufig sind Bankberaterinnen und Bankberater dabei die erste Anlaufstelle, da sie die Zusammenhänge aus der täglichen Praxis kennen und bei Bedarf gezielt auf das Know-how von Spezialistinnen und Spezialisten aus den Fachgebieten zurückgreifen können.Mit professioneller Unterstützung wird aus einer komplexen Ausgangslage ein strukturierter Prozess. Dabei muss nicht jede Frage sofort beantwortet werden, und nicht jede der Entscheidungen ist gleichzeitig zu treffen. Viel wichtiger ist, dass die Zusammenhänge sichtbar werden und die Weichen auf eine solide Grundlage gestellt sind. Dann lassen sich auch komplexe Vorhaben wie die Übergabe von Wohneigentum an die nächste Generation – professionell und mit klarer Perspektive – umsetzen.Termin vereinbarenPassend zum Artikel