PfadnavigationHomeRegionalesBaden-WürttembergTränen im Gerichtssaal - Vater schweigt zu MordvorwurfStand: 15:17 UhrLesedauer: 4 MinutenDer Angeklagte sitzt mittlerweile in der JVA Freiburg.Quelle: Philipp von Ditfurth/dpaIm Prozess um den gewaltsamen Tod eines achtjährigen Mädchens schweigt der angeklagte Vater zu den Vorwürfen. Im Saal wird er immer wieder emotional.Immer wieder ringt der 58 Jahre alte Angeklagte mit der Fassung, bricht im Verhandlungssaal mehrfach in Tränen aus. Mehrere Stunden spricht er beim Prozessauftakt vor dem Landgericht Freiburg über sein Leben, seine Beziehungen und seine Kinder - über quasi alles, außer den ihm zur Last gelegten Mord an seiner achtjährigen Tochter.Als die Anklage verlesen wird, hält sich der Mann eine Hand vor das Gesicht. Er wirkt angefasst. Die Details der Tat, die die Staatsanwaltschaft dem 58-Jährigen vorwirft, sind grausam. Was den Mann zur Tat trieb, bleibt weiter unklar. Er schweigt zu den Vorwürfen.Tochter bewusstlos geschlagen und mit Messer getötetLaut Anklage soll der Deutsche am Morgen des Tattages im vergangenen Oktober telefonisch von seiner Ex-Frau verlangt haben, das gemeinsame Kind zu sehen. Sie habe abgelehnt - wegen eines geplanten Ausflugs mit der Tochter. Kurz darauf sei der Mann zum Haus seiner Ex-Frau in Bollschweil (Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald) gefahren.Die Achtjährige habe ihm arglos die Tür geöffnet, er habe sie dann zum Auto gezogen. Als der 13-jährige Bruder und schließlich auch die Mutter, alarmiert durch die Schreie des Mädchens, hinzukamen, soll der Vater die Achtjährige zurück in die Wohnung gezerrt und die Tür verschlossen haben.Nachbarn hätten die Polizei alarmiert und vergeblich versucht, die Haustür aufzubrechen. Drinnen soll der Vater seine Tochter gewürgt und ihren Kopf wiederholt auf den Fliesenboden geschlagen haben. Laut Staatsanwaltschaft habe er spätestens in diesen Momenten beschlossen, das Mädchen zu töten.Als die Nachbarn schließlich mit einem Blumenkübel eine Fensterscheibe einschlugen, habe er zum Messer gegriffen und sie damit bedroht. Anschließend soll er das bewusstlose Mädchen auf brutalste Weise mit dem Messer getötet haben. Ein Polizist gab noch einen Schuss ab, um den Mann zu stoppen - doch für das Mädchen kam jede Hilfe zu spät. Der 58-Jährige sei schließlich eigenständig aus dem Haus gekommen und habe sich festnehmen lassen.Angeklagter lebte zurückgezogenIn den Erzählungen zu seiner Person schilderte der Angeklagte ein Leben zwischen Rückzug und Konsum. Nach eigenen Angaben hat er vier Kinder - die Achtjährige war das jüngste davon. Nach der achten Klasse verließ er demnach die Hauptschule, absolvierte eine Handwerkerausbildung, war bei der Bundeswehr und danach in einigen weiteren Stellen tätig. Zuletzt habe er von Bürgergeld gelebt. Schulden habe er zwischen 180.000 und 200.000 Euro, davon 150.000 Euro beim Finanzamt. Er könne nicht mit Geld umgehen, sagte er selbst.Der 58-Jährige habe sich immer mehr von der Gesellschaft ausgeschlossen gefühlt, erzählte er. Während der Corona-Pandemie habe er sich nicht impfen und nicht testen lassen wollen – das habe alles verschlimmert. Zuletzt sei er fast täglich auf dem Friedhof gewesen. Dort sei es ruhig, dort habe er stundenlang Grabsteine gelesen und sich mit den Geschichten der Verstorbenen identifiziert. Manchmal habe er geglaubt, selbst schon einmal in einer anderen Zeit gelebt zu haben. Sozialkontakte hatte er vor der Tat demnach quasi keine mehr.Der Cannabiskonsum des Angeklagten ist nach eigenen Angaben in den Wochen vor der Tat auf rund zehn Gramm pro Woche gestiegen. Auch nach der Tat sei THC in seinem Blut nachgewiesen worden. Über seine Kinder spricht der Mann mehrfach - immer wieder bricht ihm dabei die Stimme weg. Sein Sohn und seine Tochter hätten teilweise Angst vor ihm gehabt, als er mental nicht bei sich war. Der 58-Jährige habe Stimmen gehört und Wahnvorstellungen gehabt, sagte er.Überführung von Sicherungsverfahren in StrafverfahrenDie Beziehung zu seiner Ex-Frau sei nie längerfristig harmonisch gewesen, so der Angeklagte. Das Verhältnis zu den beiden gemeinsamen Kindern bezeichnete er als gut. Er habe sie regelmäßig gesehen und sich immer gekümmert. Die Achtjährige sei ihm «das Liebste» gewesen, was er hatte. «Sie ist immer das kleine Mädchen gewesen, auf das ich aufgepasst habe», sagte er. «Sie war halt die, die am zerbrechlichsten war.»Ein erstes Verfahren gegen den Mann startete bereits im April - als sogenanntes Sicherungsverfahren. Denn ein vorläufiges psychiatrisches Gutachten hatte ergeben, dass der Angeklagte während der Tat schuldunfähig gewesen sein soll. Er leidet demnach unter anderem an Wahnvorstellungen, einer paranoiden Schizophrenie sowie einer cannabisinduzierten Störung. In einem Sicherungsverfahren geht es um die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik.Ein zweiter Gutachter kam jedoch zu dem Schluss, dass der 58-Jährige nicht in seiner Schuldfähigkeit eingeschränkt gewesen sein soll. Deshalb musste der Fall neu aufgerollt werden. Aus dem Sicherungsverfahren wurde ein Strafverfahren - in dem sowohl eine Unterbringung in einer forensischen Klinik als auch eine Haftstrafe möglich ist. Insgesamt sind bislang sieben Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil wird Mitte August erwartet.dpa-infocom GmbH