Ab dem 1. Juli 2026 können Apotheken Patienten bei der Nutzung telemedizinischer Angebote unterstützen. Das soll Versicherten den Zugang zur medizinischen Versorgung erleichtern. Nach Abschluss aller gesetzlichen Verfahren startet die sogenannte assistierte Telemedizin bundesweit, heißt es vom Deutschen Apothekerverband (DAV). Das BMG hatte die Vereinbarung zur assistierten Telemedizin laut Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. (ABDA) „nicht beanstandet“.

Apotheken können künftig drei Leistungen anbieten und abrechnen, wie aus einer Information des DAV hervorgeht: ein strukturiertes medizinisches Ersteinschätzungsverfahren, die Begleitung einer Videosprechstunde oder die Kombination aus beiden Angeboten. Die Leistung richtet sich vor allem an Menschen, die Unterstützung bei der Nutzung digitaler Gesundheitsangebote benötigen oder kein geeignetes Endgerät besitzen. Diese müssen dafür eine Vereinbarung mit der Apotheke unterschreiben – zunächst auf Papier.

Für die Videosprechstunde müssen Apotheken zudem einen separaten Beratungsraum bereitstellen, der Vertraulichkeit und Datenschutz gewährleistet. Zudem muss das Personal für die neue Leistung entsprechend geschult werden. „Bei unbekannten Patientinnen und Patienten (d. h. die Praxis wurde in den letzten vier Quartalen, einschließlich des aktuellen, nicht persönlich besucht) ist ein strukturiertes Ersteinschätzungsverfahren verpflichtend, damit eine vertragsärztliche Videosprechstunde genutzt werden kann“, heißt es vom DAV. Dafür kommt in der Regel das Tool SmED für die Strukturierte medizinische Ersteinschätzung zum Einsatz, das bereits von den Leitstellen der 116 117 genutzt wird. Es bewertet anhand eines festen Fragenkatalogs die Dringlichkeit akuter Beschwerden.