PfadnavigationHomePanoramaNeutralität bei BeamtenFeuerwehrfrau mit Kopftuch – Berliner Feuerwehr prüft den FallStand: 17:01 UhrLesedauer: 2 MinutenQuelle: Jens Kalaene/dpaEine neue Mitarbeiterin der Berliner Feuerwehr trägt auf offiziellen Fotos ein Kopftuch zur Dienstuniform. Die Feuerwehr prüft nun, ob dies mit dem Berliner Neutralitätsgesetz vereinbar ist. Im Zweifel könnte ein Gericht entscheiden.Auf den Bildern einer Willkommensveranstaltung der Berliner Feuerwehr für 38 neue Beschäftigte ist eine Frau im weißen Diensthemd mit Feuerwehr-Emblem, Krawatte und Diensthose zu sehen. Ihre Haare sind mit einem Kopftuch bedeckt. Nach Angaben der „B.Z.“ ist damit erstmals eine Mitarbeiterin der Berliner Feuerwehr in dieser Form öffentlich zu sehen.Die Feuerwehr will den Fall nun rechtlich prüfen lassen. „Wir sind gerade bemüht, für diesen Fall eine Klärung herbeizuführen, ob man ein religiöses Symbol und die Uniform tragen darf“, sagte Feuerwehrsprecher Vinzenz Kasch der „B.Z.“. Dabei gehe es einerseits um Religionsfreiheit, andererseits um das staatliche Neutralitätsgebot.Hintergrund ist das Berliner Neutralitätsgesetz. Es untersagt das Tragen von sichtbaren religiösen Symbolen für Beschäftigte in bestimmten Bereichen des öffentlichen Dienstes, insbesondere bei Polizei und Justiz. Die Feuerwehr wird darin jedoch nicht ausdrücklich genannt. Zwar nehmen Feuerwehrleute ebenfalls hoheitliche Aufgaben wahr, etwa wenn sie Einsatzorte absperren oder Evakuierungen anordnen. Ob für sie aber dieselben Maßstäbe gelten wie für Polizisten, ist bislang nicht abschließend geklärt.Nach Angaben der Feuerwehr arbeitet die neue Mitarbeiterin derzeit im Innendienst und nicht im Einsatzdienst. Feuerwehrsprecher Kasch sagte, es sei noch offen, in welche Richtung die Entscheidung gehe. „Es könnte sogar sein, dass im Zweifel ein Gericht entscheiden muss.“Lesen Sie auchDer Fall reiht sich in eine größere Debatte über religiöse Symbole im öffentlichen Dienst ein. Erst im März hatte das Verwaltungsgericht Bremen entschieden, dass ein Polizeianwärter seinen religiösen Turban, den sogenannten Dastar, vorläufig auch bei Tätigkeiten mit öffentlichem Bürgerkontakt zur Uniform tragen darf. Der Mann hatte gegen ein entsprechendes Trageverbot geklagt, weil er sich in seiner Religions-, Ausbildungs- und Berufsfreiheit verletzt sah. Das Gericht befand, dass das Verbot nicht auf einer ausreichenden rechtlichen Grundlage beruhte. Bis zu einer endgültigen Entscheidung im Hauptverfahren darf er den Turban deshalb im Dienst tragen.Lesen Sie auchUnabhängig von der rechtlichen Prüfung betonte Feuerwehrsprecher Kasch, die Behörde freue sich über Bewerber „aus allen Bevölkerungsschichten“ und wolle sich vielfältig aufstellen.jra mit epd
Berliner Feuerwehr: Erstmals Mitarbeiterin mit Kopftuch – Klärung über religiöse Symbole in Uniform - WELT
Eine neue Mitarbeiterin der Berliner Feuerwehr trägt auf offiziellen Fotos ein Kopftuch zur Dienstuniform. Die Feuerwehr prüft nun, ob dies mit dem Berliner Neutralitätsgesetz vereinbar ist. Im Zweifel könnte ein Gericht entscheiden.






