PremiumMeine FinanzenF.A.Z. Premium FinanzenDer Steuertipp : Ein Keller hilft beim SteuersparenVon Jürgen Lindauer30.06.2026, 07:34Lesezeit: 2 Min.Wenn der Keller nicht zu wohnlich ist, fällt die Grundsteuer niedriger aus.Ein unscheinbarer Kellerraum kann für Eigentümer steuerlich überraschend relevant werden. Das Finanzgericht Berlin‑Brandenburg (Az. 3 K 3118/25) hat jüngst entschieden: Ein vollständig unterirdischer Raum mit einfacher Ausstattung gehört nicht zur Wohnfläche, wenn er weder zum dauernden Aufenthalt bestimmt noch entsprechend ausgebaut ist. Im Streitfall ging es um 26 Quadratmeter im Keller eines Reihenhauses – beheizbar, aber mit kleinem Lichtschachtfenster, rohem Boden und faktisch als Abstellraum genutzt. Das Finanzamt hatte die Fläche dennoch als Wohnraum erfasst und so die Grundsteuer erhöht. Das Gericht hat dem jedoch eine Absage erteilt und den Kellerraum nicht der Wohnfläche hinzugerechnet.
FAZ Premium
Zugriff auf alle Inhalte inklusive FAZ+
(Originalpreis: 26,80 €) jetzt nur 1,99 €
Zugriff auf alle Inhalte inklusive FAZ+








