SummaryDie britische Finanzaufsichtsbehörde plant, die Kapitalanforderungen für Stablecoin-Herausgeber zu senken, während sie ihre formelle Leitlinie für Kryptowährungsregelungen festlegt.Die Financial Conduct Authority kündigte an, dass sie die Kapitalanforderung für Emittenten auf 1 % des Gesamtwerts ihrer im Umlauf befindlichen Stablecoins senken wird, statt der zuvor vorgeschlagenen 2 %.Die FCA strebt zudem an, den Rahmen für Krypto-Börsen zu vereinfachen.Die britische Financial Conduct Authority (FCA) hat die vorgeschlagenen Kapitalanforderungen für Stablecoin-Emittenten reduziert, während sie ihre formelle Richtlinie für Kryptowährungsregulierungen darlegte.Die Finanzaufsichtsbehörde hat den Betrag der finanziellen Rücklagen, die als Absicherung bereitgestellt werden müssen, auf 1 % des Gesamtwerts der von ihnen ausgegebenen Stablecoins reduziert. Zuvor lag dieser bei 2 %.Die Änderung „macht den aufsichtsrechtlichen Rahmen für größere Emittenten angemessener, während die Robustheit des gesamten Regimes erhalten bleibt“, erklärte die FCA in einem am Dienstag veröffentlichten neuen Rahmenwerkdokument.Die vorgeschlagene Anforderung liegt unter der 2%-Äquivalenzvorschrift gemäß dem Märkte für Krypto-Assets der Europäischen Union (MiCA) Regulierung.Das Ziel der FCA ist es, zentrale Elemente des Regimes zu vereinfachen, um es in der Praxis anwendbarer zu machen, so hieß es in einer Erklärung.Die Lockerung folgt der Bank of England (BOE) Rücknahme seines Vorschlags zur Begrenzung des Werts von Stablecoins eine Einzelperson halten kann, wobei Pläne aufgegeben wurden, eine Obergrenze von 20.000 Pfund (26.500 US-Dollar) festzulegen.Die wichtigsten Finanzmärkte weltweit haben in den letzten Jahren formelle regulatorische Rahmenwerke für die Aufsicht über Krypto-Assets entwickelt, wobei Stablecoins als eines der bedeutendsten Interessengebiete hervorgehoben werden. Die FCA verfolgt zudem das Ziel, den Rahmen für Krypto-Börsen zu vereinfachen. Gemäß den neuen Vorschriften müssen sie 40 % ihres Handelskapitals zur Deckung potenzieller Verluste zurücklegen und bei der Kreditvergabe oder dem Handel mit anderen Parteien einen potenziellen Verlust von 40 % auf den Wert ihrer Sicherheiten anwenden.