Quelle: dpa Berlin/Brandenburg
29. Juni 2026, 17:01 Uhr
Blick auf den Eingang des Arbeitsgerichts Berlin am Magdeburger Platz. (Symbolbild)
© Jörg Carstensen/dpa
Die Kündigung einer Abteilungsleiterin des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin (VZB) im Kontext mit hohen Verlusten wegen fehlgeschlagener Investments ist unwirksam. Das hat das Arbeitsgericht Berlin entschieden und formelle Gründe dafür genannt, wie eine Sprecherin mitteilte.







