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Fall im Erbrecht: Treuepflicht verletzt: Jetzt kann Erbe weg sein Wer als Generalbevollmächtigter das Vermögen der Eltern schädigt, riskiert mehr als nur Ärger: Auch der Pflichtteil des Nachlasses kann entzogen werden, wie eine Gerichtsentscheidung zeigt.
29.06.2026 - 16:20 Uhr Quelle: dpa Artikel anhörenWer seine Verfügungsfreiheit als Generalbevollmächtigter zum Nachteil des Vermögens der Eltern ausnutzt, dem kann der Pflichtteil entzogen werden. Foto: Kirsten Neumann/dpa-tmnBerlin. Nahe Angehörige haben in der Regel einen Anspruch auf den Pflichtteil am Nachlass eines Verstorbenen. Dieser kann nur unter besonderen Umständen entzogen werden.Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn derjenige seine Verfügungsfreiheit als Generalbevollmächtigter eklatant zum Nachteil des Vermögens der Eltern ausnutzt. Auf eine entsprechende Entscheidung des Kammergerichts Berlin (Az.: 19 U 13/21) verweist die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins.Auch ohne Verurteilung ist das Vergehen eindeutigIn dem konkreten Fall hatte eine Frau ihrem Adoptivsohn Generalvollmacht erteilt. Das nutzte der Mann aus, um eine Grundschuld auf die Immobilie seiner Mutter eintragen zu lassen. Diese wiederum entzog ihrem Adoptivsohn in der Konsequenz in ihrem Testament den Pflichtteil.Zu Recht, entschied das Gericht. Durch die Eintragung der Grundschuld hatte der Mann seine im Sinne der Generalvollmacht geltende Treuepflicht gebrochen. Seiner Mutter entstand dadurch ein Vermögensnachteil. Eine rechtskräftige, strafrechtliche Verurteilung wegen Untreue sei daher in dem Fall nicht nötig, um dem Mann seinen Pflichtteil entziehen zu können. Veröffentlicht nach den redaktionellen Standards des Handelsblatts. Mehr Informationen finden Sie in unseren Richtlinien. Mehr zum Thema Unsere Partner Anzeige remind.me Jetziges Strom-/Gaspreistief nutzen, bevor die Preise wieder steigen Anzeige ImmoScout Jetzt kostenlos den Wert deiner Immobilie ermitteln Anzeige FREITAG® Immobilien FREITAG® Immobilien – Ihr Makler und Gutachter für München & Starnberg Anzeige Presseportal Direkt hier lesen! Anzeige STELLENMARKT Mit unserem Karriere-Portal den Traumjob finden Anzeige Expertentesten.de Produktvergleich - schnell zum besten Produkt







