Quang Minh und Duy Quang Nguyen wurden nur 23 Jahre alt. In der Nacht des 6. Julis endete das Leben der Zwillingsbrüder. Sie waren gerade auf dem Weg vom Kino zurück ins Hotel, als die beiden auf der Mainzer Landstraße auf einem E-Roller von einem schwarzen Toyota Corolla Verso erfasst wurden. Duy Quang starb noch am Unfallort, Quang Minh kurz darauf im Krankenhaus. Auch ein Freund von ihnen, Hieu Hoang Trung, der auf einem weiteren E-Scooter nur knapp hinter ihnen war, wurde von dem Auto erfasst. Der Siebenundzwanzigjährige überlebte schwer verletzt. Duy Quangs Freundin, die mit etwas Abstand als Letzte in der E-Roller-Reihe fuhr, blieb unverletzt. Der Fahrer des Wagens floh zunächst, kehrte aber zwei Stunden später zum Unfallort zurück und stellte sich der Polizei.Fast ein Jahr später sitzt dieser Mann am Montag auf der Anklagebank des Frankfurter Landgerichts. Die Anklage wirft ihm fahrlässige Tötung und versuchten Mord vor. Das Gericht muss nun zum einen klären, warum es zu diesem Unfall kam. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Vierundzwanzigjährige zu schnell gefahren ist – 75 statt der erlaubten 50 Kilometer je Stunde. Zudem soll der Angeklagte am Abend zuvor Lachgas konsumiert haben.Zum anderen hat das Gericht die schwierige Aufgabe, zu klären, was in dem Auto vor sich gegangen ist. Geht es nach der Anklage, musste der Fahrer gemerkt haben, dass er mit mehreren Menschen kollidiert war: Der Zusammenstoß mit dem E-Scooter der Zwillinge, der Aufprall von Hieu Hoang Trung auf der Windschutzscheibe, die Funken unter dem Auto, die durch den festgeklemmten E-Roller entstanden – das alles kann nach Meinung der Strafverfolger nicht unbemerkt geblieben sein. Sie meinen: Der Angeklagte hat seine Fahrt dennoch fortgesetzt, um unbemerkt davonzukommen.Mitfahrer soll Angeklagten fälschlicherweise belastet habenDer Angeklagte schweigt zunächst zu den Vorwürfen. Eventuell wolle er sich zu einem späteren Zeitpunkt äußern, sagt sein Verteidiger. Das „Opening Statement“ seiner Anwälte lässt jedoch schon erahnen, dass er anders als in der Anklage angenommen erst viel später bemerkt haben will, was in diesen Sekunden geschehen ist. Ihr Mandant sei nicht mehr „Herr seiner Sinne“ gewesen und habe sich in einem „massiven psychischen Ausnahmezustand“ befunden. Er könne auch heute noch kaum schlafen und mache sich „größte Vorwürfe“. „Dieser Mensch neben uns ist weder gleichgültig noch berechnend“, sagt seine Anwältin.Laut den beiden Verteidigern hat einer der Mitfahrer falsche Behauptungen über ihren Mandanten erhoben, die „unkritisch von der Staatsanwaltschaft übernommen wurden“. Dieser soll unter anderem behauptet haben, dass der Angeklagte auch während der Fahrt Lachgas konsumierte. Eine Aussage, die der Beifahrer in seiner Zeugenvernehmung nicht stützt. Ihm zufolge habe der Fahrer zwar Lachgas konsumiert, jedoch nicht so viel wie er und lediglich vor der Fahrt.Während der Fahrt habe jedoch einer der Mitfahrer auf der Rückbank eine Lachgaskartusche geöffnet, worüber er sich mit ihm gestritten habe. Dann habe er nach rechts aus dem Fenster geschaut. „Wir sind noch an einem Auto vorbeigefahren, dann kam der Knall, also der Unfall.“ Die Scheibe sei danach so sehr zersplittert gewesen, dass er nichts mehr gesehen habe. Der Angeklagte neben ihm habe bei der Weiterfahrt durch ein Loch in der Scheibe geguckt, um noch etwas zu sehen.Mehrere Minuten seien sie so weitergefahren, bis sie das Auto am Römerhof abgestellt hätten, sagt der Zeuge. Sie hätten danach den Vater des Angeklagten angerufen, dem das Auto gehört, und dieser habe sie dazu aufgefordert, zurück zur Unfallstelle zu gehen. „Ich habe dann erst realisiert, dass wir Menschen getroffen haben.“Wie die Vorsitzende Richterin mitteilte, ist derzeit noch unklar, ob der bei dem Unfall schwer verletzte Rollerfahrer in dem Prozess aussagen wird. Er leide seit dem Unfall unter epileptischen Anfällen, die sich aktuell häuften, weswegen die Kammer zunächst davon absehe, ihn als Zeugen zu laden. Sein Nebenklagevertreter fordert am ersten Verhandlungstag ein Schmerzensgeld von mindestens 300.000 Euro. Die Freundin des getöteten Duy Quang wird laut der Vorsitzenden nicht aussagen, da sie aufgrund ihrer psychischen Verfassung nicht dazu in der Lage sei. Der Prozess wird fortgesetzt.