Im Streit um die Akten zum verurteilten Sexualstraftäter Jeffrey Epstein hat ein Bundesgericht in Washington dem amtierenden US-Generalstaatsanwalt Todd Blanche einen Rechtsbruch attestiert. Richter Emmet Sullivan gab einer Klage statt und verpflichtete das Justizministerium damit zur weiteren Offenlegung der Unterlagen. Das Ministerium habe, so Richter Sullivan, faktisch eingeräumt, gegen das im November vom Kongress verabschiedete Transparenzgesetz zu verstoßen, indem es auf zentrale Vorwürfe inhaltlich nicht eingegangen sei. Das US-Justizministerium wies die Darstellung des Bundesgerichts zurück. Blanche habe nichts eingeräumt, erklärte ein Sprecher, das Ministerium werde Berufung einlegen.Geklagt hatte die Juristin und frühere MSNBC-Moderatorin Katie Phang. Sie warf dem Ministerium unter Blanche vor, gegen das Gesetz zu verstoßen, das die Offenlegung aller Akten im Fall Epstein vorsieht. Ihr Anwalt erklärte, die Regierung habe ihr eigenes Gesetz ignoriert und sich über eine richterliche Anordnung hinweggesetzt, um die Mächtigen und Reichen zu schützen. Sullivan, ein von Bill Clinton ernannter Richter, gab Phang in seinem 48 Seiten umfassenden Gutachten in den zentralen Punkten recht.FBI-Unterlagen mit Vorwürfen gegen TrumpIm Zentrum des Vorwurfs steht ein fehlendes Protokoll. Das Transparenzgesetz verlangt zu jeder Schwärzung in den Akten eine Begründung, etwa zum Opferschutz. Fällig wäre die Einreichung bereits am 19. Dezember 2025 gewesen, doch das Ministerium hat das Protokoll bis heute nicht vorgelegt. Ohne Begründung kann das Gericht nicht prüfen, ob eine Schwärzung dem Schutz eines Opfers dient oder einen Namen deckt.Mit einer einstweiligen Verfügung gibt das Gericht Blanche nun bis zum 2. Juli Zeit, die geschwärzten Namen und Informationen freizugeben oder im Detail zu begründen, warum er sie zurückhält. Den Antrag des Ministeriums, die Anordnung für sieben Tage auszusetzen, lehnte Sullivan ab.Von der Verfügung erfasst sind verschiedene brisante Unterlagen. Dazu zählen Notizen von FBI-Befragungen einer Frau, die angibt, Epstein habe sie in den Achtzigerjahren als etwa Dreizehnjährige Donald Trump vorgestellt, der sie daraufhin missbraucht habe. Die Anordnung betrifft außerdem die Absender von mindestens acht E-Mail-Wechseln, in denen es um ein angebliches Foltervideo und um sexuelle Handlungen mit Minderjährigen geht. Offengelegt werden sollen zudem die Namen von Mitbeschuldigten aus einem Anklageentwurf sowie fremdsprachige Unterlagen, die das Ministerium nach eigener Auskunft mangels Sprachkenntnissen nicht prüfen konnte.Ungeschwärzte Veröffentlichung unwahrscheinlichDie Anwälte des Ministeriums hatten argumentiert, das Gesetz gestatte keine Privatklagen zur Durchsetzung des Epstein-Transparenzgesetzes. Sullivan leitete Phangs Klagerecht jedoch aus dem Verwaltungsverfahrensgesetz (Administrative Procedure Act) ab. Dieses verpflichtet Behörden zur Einhaltung von Bundesgesetzen.Eine sofortige Veröffentlichung der ungeschwärzten Akten zeichnet sich trotz des Urteils nicht ab. Da das Ministerium Berufung angekündigt hat, dürfte es eine ausführlichere Begründung für die Schwärzungen einreichen, statt die Akten zu öffnen. Über das weitere Schicksal der Dokumente entscheidet voraussichtlich das zuständige Bundesberufungsgericht, der D. C. Circuit in Washington. Dort wird das Ministerium beantragen, Sullivans Anordnung auszusetzen, einen Aufschub, den der Richter in erster Instanz bereits verweigert hat. Gewährt das Berufungsgericht die Aussetzung, ist die Offenlegung für Monate blockiert. Verweigert es sie, gerät Blanche unter unmittelbaren Vollstreckungsdruck.Unabhängig vom Gerichtsverfahren steht im kommenden Monat Blanches Anhörung im Senat über seine Bestätigung als Generalstaatsanwalt an, bei der die Akten zum Prüfstein werden dürften. Blanche führt das Ministerium seit April kommissarisch, nachdem Trump die Generalstaatsanwältin Pam Bondi entlassen hatte. Über die Freigabe von Akten, die mutmaßlich Vorwürfe gegen den amtierenden Präsidenten enthalten, entscheidet damit ein Mann, dessen Beförderung von ebendiesem Präsidenten abhängt.