Wurde im vergangenen Jahr im Schnitt jeden dritten Tag ein AfD-Mitglied angegriffen? Das legt zumindest eine Statistik der Bundesregierung nahe, die im Mai öffentlich wurde. 193 Gewalttaten werden aufgeführt, Körperverletzungsdelikte vor allem, aber auch Raub und Brandstiftungen. 121 dieser Gewalttaten richteten sich demnach gegen Vertreter der AfD. Doch Recherchen der F.A.Z. zeigen, dass zumindest einige der aufgeführten Taten fraglich sind.Da ist zum Beispiel der Fall eines AfD-Mitglieds in Rheinland-Pfalz, das bemerkte, dass sein Auto komisch fährt. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Landau kontrollierte der Mann die Radschrauben und will dabei festgestellt haben, dass diese teils gelockert und teils so fest angezogen waren, dass sie abbrachen. „Der Geschädigte vermutet, dass die Handlungen durch Gegner seiner politischen Überzeugung vorgenommen worden sein könnten“, so schreibt die zuständige Oberstaatsanwältin. Da keine „konkreten Hinweise“ auf mögliche Täter vorgelegen hätten, habe man das Verfahren eingestellt.Was haben die Taten wirklich mit der Parteizugehörigkeit zu tun?Auch ohne dass sich der Verdacht des AfD-Mitglieds erhärten ließ, taucht der Fall in der Statistik als Gewaltdelikt gegen einen Parteienvertreter auf. Denn maßgeblich dafür sind nicht die Ermittlungsergebnisse der Polizei oder Staatsanwaltschaft oder gar Urteile von Richtern. Aufgeführt wird, was die Polizei bei der Anzeigenstellung notiert: Verdacht auf eine Straftat, Anzahl mutmaßlicher Täter, Parteizugehörigkeit des mutmaßlichen Opfers, möglicher politischer Hintergrund.Allerdings ist unklar, in welchen Fällen Polizisten nach der Partei fragen. Um eine Pflichtangabe handele es sich dabei nicht, berichten Ermittler der F.A.Z. Manche reagieren regelrecht erstaunt, wenn man ihnen berichtet, dass die Bundesregierung einen von ihnen bearbeiteten Fall in einer Statistik zur politischen Gewalt führt.Der Fall aus Rheinland-Pfalz ist nicht der einzige, bei dem Zweifel daran bestehen, dass die Parteimitgliedschaft des mutmaßlichen Opfers maßgeblich für die mutmaßliche Tat war. Selbst die AfD ist da nicht immer sicher, wie etwa bei einem Brandanschlag im fränkischen Kreis Miltenberg: Dort gingen das Sportboot und der Auto-Anhänger eines AfD-Mitglieds in Flammen auf, Brandstiftung konnte die Polizei nicht ausschließen.Kerim Erdem, Sprecher der AfD in Miltenberg, sagt er der F.A.Z., er könne nicht sagen, ob der Brand etwas damit zu tun habe, dass das Opfer bei der AfD war. „Theoretisch vorstellen kann ich es mir schon“, sagt er. Konkreter wird es nicht. Die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg teilt dazu mit, dass die Ermittlungen eingestellt wurden. „Da der Täter unbekannt ist, können zu seinen Motiven keine Feststellungen getroffen werden“, so der Oberstaatsanwalt.Haben AfD-Mitglieder zu den mutmaßlichen Taten beigetragen?Nicht immer erfolgen die Anzeigen unmittelbar im Tatzusammenhang. Das müssen sie auch nicht. Doch mitunter dauert es Monate, bis sie eintrudeln, die Ermittlungen ziehen sich auch deshalb. Immer noch ermittelt wird zum Beispiel im Zusammenhang mit einer Wahlkampfveranstaltung von Alice Weidel in Neu-Isenburg im Februar 2025. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt ermittelt gegen Demonstranten, die Teilnehmer daran hindern wollten, zu Weidels Auftritt zu gelangen – auch mit Tritten und Schlägen. Ein Sprecher der Polizei sagt der F.A.Z., die Anzeigen seien teils Monate nach dem 1. Februar eingegangen.Gleich in mehreren der von der F.A.Z. nachrecherchierten Fälle gehen die Ermittler davon aus, dass AfD-Mitglieder ihren Teil zu den mutmaßlichen Taten beigetragen haben. Zum Beispiel bei einer angeblichen gefährlichen Körperverletzung durch Personen aus einem linken Wohnprojekt in Göttingen. Nach Angaben der Ermittler kam es dort zu einer Auseinandersetzung, nachdem etwa 15 AfD-Mitglieder (darunter ein Bundestagsabgeordneter) dort nach einem Restaurantbesuch „interessehalber“ vorbeischauen wollten.Etwa fünf Personen sollen die AfD-Politiker erkannt und dann auf sie eingeschlagen haben, notierte die Polizei in ihrer ersten Pressemeldung. Und weiter: „Die beiden Männer erlitten leichte Verletzungen. Eine ärztliche Behandlung lehnten sie jedoch ab.“ Kurz danach nahm die Polizei die Personalien der fünf mutmaßlichen Täter auf. Einem Medienbericht zufolge warfen die Bewohner des ehemals besetzten Hauses ihrerseits der AfD-Gruppe einen tätlichen Angriff vor.Nur: Wer die Täter waren, ob es ein- oder wechselseitige Angriffe gab, ja ob überhaupt eine Tat begangen wurde, blieb in den folgenden Ermittlungen unklar. „Die Täter konnten nicht identifiziert werden. Das Verfahren wurde daher eingestellt“, teilt die Staatsanwaltschaft mit. Die AfD-Mitglieder hätten auch überhaupt keine Angaben machen können, wer was genau getan haben soll.„Wechselseitige Provokationen“Genaue Angaben machte dagegen der niedersächsische Landtagsabgeordnete Thorsten Moriße. Sie unterscheiden sich aber stark von denen der Polizei. Laut einer Mitteilung von Moriße ist einer seiner Mitarbeiter am Wahlkreisbüro in Wilhelmshaven mit Pfefferspray angegriffen worden. „Beide Täter, ein Mann und eine Frau, wurden von der Polizei gefasst. Es ist davon auszugehen, dass sie einen linksextremistischen Hintergrund haben“, hieß es in der Mitteilung.Die Polizeiinspektion Wilhelmshaven hat zu dem Vorgang ebenfalls eine verfasst. Demnach wurde ein „49-jähriger Mann“ beim Einsteigen in seinen Pkw mit Reizgas besprüht. Zwei Personen flüchteten danach vom Tatort, hätten sich jedoch kurz darauf freiwillig auf der Polizeiwache gestellt. „Nach aktuellem Ermittlungsstand ging dem Geschehen eine verbale Auseinandersetzung voraus, in deren Verlauf es zu wechselseitigen Provokationen und einer Beleidigung durch den 49-Jährigen gekommen sein soll.“ Die Ermittlungen dauern derzeit noch an, wie die zuständige Oberstaatsanwältin mitteilt.In manchen Fällen gibt es mittlerweile Urteile, die die Statistik des Bundesinnenministeriums bestätigen. Am Amtsgericht Wiesbaden wurde zum Beispiel kürzlich ein Mann zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt, weil er nach Auffassung des Gerichts mit einer Cola-Flasche in Richtung eines AfD-Landtagsabgeordneten geschlagen hatte. Aber die von der F.A.Z. überprüfte Stichprobe legt nahe, dass unter den 121 angeblichen Gewaltdelikten gegen die AfD weitere fraglich bleiben.Auch der politische Hintergrund der mutmaßlichen Täter wurde von den Ermittlungen oft nicht bestätigt. Ergebnislos blieb zum Beispiel ein Ermittlungsverfahren im Herbst in Lüneburg, wo ein Passant an einem Stand erst einen Flyer der Partei mitgenommen, dann aber ein AfD-Mitglied laut Staatsanwaltschaft „kurz gekniffen“ haben soll. „Das Verfahren ist seinerzeit eingestellt worden, da Täter nicht ermittelt werden konnten. Ob die Tat daher tatsächlich linksmotiviert gewesen ist, lässt sich daher nicht sagen, weil die Motivlage nicht näher aufgeklärt werden konnte“, heißt es von der Staatsanwaltschaft. In der Statistik aber bleibt stehen: linksmotivierte Körperverletzung gegen ein AfD-Mitglied.Wird die Statistik hinterher angepasst? Aus dem Bundesinnenministerium heißt es dazu nur, manchmal würden zusätzliche Fälle nachgemeldet. Aber die polizeiliche Eingangsstatistik werde darüber hinaus nicht korrigiert.