Der Plan der Bundesregierung, Streaming-Anbieter wie Netflix, Amazon Prime Video und Disney+ zu mehr Reinvestitionen in den deutschen Filmmarkt zu verpflichten, stößt auf erhebliche verfassungsrechtliche Hürden. Ein Rechtsgutachten stellt dem von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) vorangetriebenen Entwurf ein denkbar schlechtes Zeugnis aus.
Der Rechtswissenschaftler Udo Di Fabio kommt in seiner medienrechtlichen Analyse laut der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) zum Schluss, dass das vorgesehene Mediendienste-Investitionsverpflichtungsgesetz in der Regierungsfassung gegen das Grundgesetz und geltendes Europarecht verstößt. Das Gutachten, das Amazon Prime Video in Auftrag gegeben hat, wirft grundlegende Fragen über die Gesetzgebungskompetenz des Bundes im Bereich der Medienpolitik auf.
Der Kern des Anstoßes liegt in den weitreichenden Eingriffen, die der Entwurf skizziert. Weimer will Video-on-Demand-Riesen dazu zwingen, künftig acht Prozent ihres in Deutschland erwirtschafteten Umsatzes direkt in lokale, deutschsprachige Produktionen zu stecken. Doch das Vorhaben geht weit über eine finanzielle Abgabe oder Investitionspflicht hinaus. Es verknüpft diese Vorgabe mit hochgradig regulierenden Instrumenten, die nach Ansicht Di Fabios die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik verletzen. Vor allem zwei Vorgaben stehen dabei im Zentrum seiner Kritik: der sogenannte Rechterückfall und die strengen Quoten für deutschsprachige Produktionen.







