München hat eine heiße Woche hinter sich. Die Menschen in der Stadt tun gleichwohl alles, um sich mit den Temperaturen zu arrangieren. Weil Klatsch ein Klebstoff der Gesellschaft ist, hilft es zweifellos, ausgiebig darüber zu reden. Schwitzend bei 40 Grad mit klebrigen Händen zu gestikulieren, über den Klimawandel zu schwadronieren, sich zu erinnern an Hitzerekorde – und wo man da selbst war. War es auf Ibiza, in Sardinien, womöglich bei einer Fernreise mit dem Flugzeug? Auch jene, die grundsätzlich der Ansicht sind, dass es wirklich interessantere Themen als das Wetter gibt, kommen in diesen Münchner Superextremsommerwochen ins Erzählen. Die Köpfe werden heiß, heißer.Wer sich jetzt noch keine Klimaanlage gekauft hat, bekommt so leicht keine mehr. Und weil ein Aperol Spritz mit sehr vielen Eiswürfeln auf der Terrasse vom Haus der Kunst selbst mit Blick auf die Eisbachwelle nicht mehr richtig kühlen will, müssen andere Ideen her. Die Kirchen zum Beispiel werben gerade mit ihren attraktiven Immobilien für jede Wetterlage. Gerade in den Gewölben alter Kirchen ist es schön frisch mit leichten Lüftchen.Jede Stadt, die etwas auf sich hält, also auch München, veröffentlicht zudem Internet-Karten mit kühlen Orten. Die Standorte von Trinkwasserbrunnen, großen Bäumen, Friedhöfen oder schattigen Grünanlagen sind dort verzeichnet.Was aber, wenn man dort nicht hin darf? Weil es die Schulpflicht gibt? Und damit wären wir bei den Kinderrechten in Zeiten von Gluthitze. Von Schwabing bis Solln erreichen die Redaktion in diesen Tagen matte Hilferufe aus überhitzten, stickigen Klassenzimmern. Sei es in neueren Schulgebäuden mit vielen Glasflächen, sei es in den Mansarden altehrwürdiger Bildungsstätten – das, was die bundesdeutsche Arbeitsstättenverordnung als zumutbare Raumtemperatur vorgibt, gilt dort schon lange nicht mehr.Schwitzende Kinder, die mit wackeligen Tischventilatoren hantieren, weil es keine Klimaanlage gibt, Eltern, die ihren Zöglingen vorsorglich morgens Eiswürfel in Schulranzen und Hosentaschen stecken, Lehrer, die mit der glühenden Brut gerne an die Isar flüchten würden. Aber es nicht dürfen, weil dies womöglich einer irgendwie gearteten „Ausführungsverordnung Schulpflicht“ widerspräche.Kühle Köpfe in der aufgeheizten Gesamtsituation haben diese Woche übrigens die Juristinnen und Juristen an Bayerns höchstem Gericht bewiesen, die, okay, im wohltemperierten Justizpalast am Stachus residieren. Sie entschieden: Kinder dürfen Spielplätze auch alleine nutzen. Man mag erstmal gar nicht glauben, dass das überhaupt verboten werden kann. Aber weil es auch für Grünanlagen mit Spiel- und Bolzplätzen Satzungen gibt, kann dort allerlei Unfug hineingeschrieben werden.So hatte die Stadt Kempten bestimmt, dass Kinder bis neun Jahre nur in Begleitung auf Spielplätze dürfen. Hier haben Haftungsgründe mitgespielt – die der ehrwürdige Bayerische Verfassungsgerichtshof aber nun resolut weggekickt hat. Für die Entwicklung von Kindern etwa im Grundschulalter komme der unbeaufsichtigte Besuch von Spielplätzen und anderen Grünanlagen eine ganz wesentliche Bedeutung zu, beschieden die Richter. Sie sollten Neuland entdecken und erobern dürfen.Sehr schön ist auch die Begründung, dass hier die „allgemeine Handlungsfreiheit der Kinder“ mit ihrem Anspruch auf die „Entwicklung zu selbstbestimmungsfähigen Persönlichkeiten“ verletzt werde. Dies ist als richtungsweisender Beschluss zu werten – als Fluchtweg für Kinder hinein in luftige Grünanlagen, und das bei jedem Wetter. Der Sommer kann so weitermachen.