Der ICE hatte am 2. April gerade den Kölner Hauptbahnhof verlassen, als ein zwanzig Jahre alter Deutscher aus Aachen zwei Softair-Granaten in den Wagen 23 warf. Durch die umherfliegenden Kunststoffkugeln wurden mehrere Passagiere verletzt, zum Glück nur leicht. Einem Fahrgast und einem Zugbegleiter gelang es, den Angreifer in der Toilette einzuschließen. Mit ihrem beherzten Eingreifen verhinderten sie noch Schlimmeres. Denn als Beamte der Bundespolizei den Mann im Bahnhof Siegburg/Bonn festnahmen, fanden sie bei ihm ein Messer. Nach Erkenntnis der Ermittler hatte er damit Reisende nach der Explosion abstechen wollen.Beinahe wäre es also zu einem Amoklauf gekommen. So wie in Aschaffenburg, als Anfang 2025 ein ausreisepflichtiger Afghane, der an paranoider Schizophrenie litt, ein Kindergartenkind und einen Erwachsenen erstach. So wie in Trier, Mannheim und erst jüngst in Leipzig, wo Männer mit Autos vorsätzlich in Menschengruppen rasten und jeweils mehrere Personen umbrachten. Jedes Mal stand die Frage im Raum: Wäre es nicht möglich, potentielle Amokläufer zu erkennen, bevor sie zur Tat schreiten?Für die Früherkennung von rechtsextremen oder islamistischen Attentätern hat das Bundeskriminalamt Instrumente wie „RADAR-iTE“ oder „RADAR-rechts“. Für die Identifizierung potentieller Amokläufer und Attentäter ohne politischen und religiösen Bezug sind die Bundesländer zuständig. In Nordrhein-Westfalen gibt es dafür seit einigen Jahren ein flächendeckend angewendetes Handlungs- und Prüfkonzept zur Früherkennung von „Personen mit Risikopotenzial“, in der abkürzungsaffinen Polizei „PeRiskoP“ genannt.Der Rechtsstaat auf GratwanderungDer sperrige Name illustriert die Komplexität der Materie. Es geht nicht um eine Rückfallprognose, sondern um Prävention. Wie beim Blick durch das Periskop eines U-Boots soll es gelingen, mögliche Gefahren früh zu erkennen. Ziel ist es also, auch Personen zu identifizieren, die noch nicht straffällig geworden sind, von denen aber eine Amokgefahr ausgehen könnte. Eine rechtsstaatliche Gratwanderung.Verhinderte Tragödie: Im April gelang es einem Fahrgast und einem Zugbegleiter, einen psychisch kranken Attentäter in die Toilette eines ICE-Wagens zu sperren. Er trug ein Messer bei sich, um Menschen zu töten.dpaMilena Lechner, die beim Landeskriminalamt in Düsseldorf die Zentralstelle „PeRiskoP“ leitet, beschreibt das Prinzip des Konzepts mit den Worten „erkennen, bewerten, handeln“. Aus der Forschung wisse man, dass Menschen vor einer – wie es im Fachjargon heißt – „schweren zielgerichteten Gewalttat“ oft Andeutungen machen, Informationen streuen. „In der Regel bereiten sie sich Monate, manchmal gar Jahre vor, und das Umfeld bekommt davon häufig auch etwas mit.“ Als typische Risikofaktoren gelten Affinität zu Waffen, das Interesse an Amoktaten, die Identifizierung mit bekannten Amoktätern oder das Verfassen von „Manifesten“. Oft hapert es an der Bündelung und Weitergabe solcher Informationen und Warnsignale.Doch selbst wenn das gelingt – auch „PeRiskoP“ ist kein Instrument, mit dem eine schwere Gewalttat mit hinreichender Sicherheit vorausgesagt werden kann. Der Fall des jungen Mannes im ICE führt das vor Augen. Ihn hatten die Behörden seit einiger Zeit auf dem Schirm, denn er war bereits wegen Diebstahl, Betrug, Schwarzfahren, Bedrohung und Androhen von Straftaten aufgefallen. Zweimal wurde er sogar schon im Rahmen von „PeRiskoP“ überprüft. Ein erhöhtes Risiko sahen die Fachleute aber weder 2024 noch 2025. Als er dann am 2. April ein „Manifest“ an mehrere Empfänger verschickte, war es zu spät. Kurz darauf schritt er im ICE zur Tat. Mittlerweile gibt es Hinweise, dass der Mann sowohl an einer schweren psychischen Krankheit leidet als auch ein rechtsextremes Motiv haben könnte. Die Grenzen zwischen Amok und Terror sind oft fließend.LKA-Psychologin Dr. Milena Lechner leitet die Zentralstelle PeRiskoPReiner BurgerDer Ansatz, Menschen möglichst früh zu erkennen, die eines Tages zu einer „schweren zielgerichteten Gewalttat“ neigen könnten, stammt aus den Vereinigten Staaten. Erste Versuche mit „threat assessment“ gab es dort schon in den 1980er-Jahren. In Europa hat sich dafür die Bezeichnung „Bedrohungsmanagement“ durchgesetzt, die Schweiz gilt als Vorreiterin. Anlass war dort ein Doppelmord 2011 im Kanton Zürich. Ein den Behörden bereits als gewalttätig bekannter Mann hatte auf offener Straße seine Frau und die Leiterin des örtlichen Sozialamts mit Kopfschüssen getötet. Nach dieser Tat wurde nach und nach in allen Kantonen ein „Bedrohungsmanagement“ aufgebaut. Es ist das Vorbild für „PeRiskoP“.Neunzig Prozent werden stabilisiertDie Vorgeschichte reicht Jahre zurück. Im Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen gab es schon seit einiger Zeit Überlegungen zur Amokprävention, als im Frühjahr 2018 ein Mann im Zentrum von Münster mit seinem Campingbus in die Terrasse eines Cafés fuhr. Vier Menschen starben, mehr als zwanzig wurden zum Teil schwer verletzt. Zunächst entwickelte das Landeskriminalamt „PeRiskoP“ im Praxistest mit den Polizeibehörden in Münster, Bielefeld und Kleve. Seit 2022 ist das Programm bei allen 47 Polizeipräsidien und Kreispolizeibehörden und ihren Netzwerkpartnern dauerhaft im Einsatz – das heißt, in ganz Nordrhein-Westfalen versuchen seither gemischte Teams aus Polizisten und Psychologen durch fortwährenden Informationsaustausch mit anderen Behörden, potentielle Amoktäter auf den Schirm zu bekommen. Jede der 47 Polizeibehörden erhielt zusätzlich drei speziell fortgebildete „PeRiskoP“-Mitarbeiter.In der Zentralstelle im Landeskriminalamt führt Psychologin Lechner ein Team aus zehn Kollegen. Rund 7000 Prüffälle wurden nach Angaben des nordrhein-westfälischen Innenministeriums bisher erfasst. Aktuell sind 327 Personen als „Person mit Risikopotenzial“ eingestuft. Nach den Erfahrungen der vergangenen vier Jahre können wohl mehr als 90 Prozent von ihnen so stabilisiert werden, dass sie nicht mehr polizeilich auffallen, sagt Lechner. Innenminister Herbert Reul von der CDU ist deshalb überzeugt: „PeRiskoP“ ist erfolgreich und trägt zum Schutz der Bevölkerung bei.Die Prüfung bei „PeRiskoP“ ist dreistufig. Fällt eine Person bei einem Polizeieinsatz auf oder gibt es Bürgerhinweise, dann wird ein sogenannter Beobachtungs- und Feststellungsbericht geschrieben. Ein geschulter „PeRiskoP“-Sachbearbeiter recherchiert dann zunächst in polizeilichen Auskunftssystemen oder führt ein intensives Gespräch mit dem Hinweisgeber. Wenn kein Risiko zu erkennen ist, endet die Prüfung schon dann.Nun kommt es zum PräventivgesprächGibt es doch Anhaltspunkte, geht die Recherche in Stufe zwei tiefer. „Dann schauen wir uns etwa weitere Risikofaktoren an oder nehmen Kontakt zu Netzwerkpartnern auf, zum Beispiel zu Lehrern oder dem Jugendamt“, sagt Milena Lechner. Auch findet nun ein Präventivgespräch statt, in dem die als potentiell gefährlich identifizierte Person konkrete Hinweise auf Beratungs- und Betreuungsstellen bekommt. „Wir stellen den Risikofaktoren immer Schutzfaktoren gegenüber“, erläutert die Leiterin der „PeRiskoP“-Zentralstelle. „Schutzfaktoren sind beispielsweise, wenn eine Person schon in psychiatrischer Behandlung ist, stabile Bezugspersonen wie Vater und Mutter, eine Ehefrau, einen Onkel hat.“ Können solche Schutzfaktoren geschaffen oder gestärkt werden, gelingt häufig rasch die Stabilisierung.Nach der Amokfahrt eines 33 Jahre alten Deutschen in Leipzig wird die betroffene Fußgängerzone an der Zufahrt mit sogenannten Oktablocks gesichert .dpaNur wenn das alles nicht hilft, ist Stufe drei („Person mit Risikopotenzial“) erreicht. Nun kommt es in der zuständigen Polizeibehörde zu Fallkonferenzen mit örtlichen „PeRiskoP“-Partnern aus Psychiatrie oder Jugendhilfe. „Auch in Stufe drei gilt: Schaffen wir es, jemanden ins Helfersystem zu bringen, also einen Betreuer zu bestellen oder psychiatrisch anzubinden, stellt sich in der Regel rasch Erfolg ein, und die Risikofaktoren lassen sich minimieren“, berichtet Lechner. „Entscheidend ist immer, dass es jemanden gibt, der sich engagiert kümmert.“So wie das bei einem Mann vom Niederrhein in der Pilotphase von „PeRiskoP“ war. Er hatte nach Alkohol- und Rauschgiftkonsum mehrmals in seinem Flüchtlingsheim randaliert. Als Polizei, Ausländerbehörde, Ordnungs- und Gesundheitsamt in einer Fallkonferenz sämtliche verfügbaren Informationen zusammengetragen hatten, war schnell klar, dass der Mann wegen verstörender Kriegserlebnisse an einer posttraumatischen Belastungsstörung und einer Depression litt. In einer Klinik wurde er medikamentös eingestellt, die örtlichen Behörden vermittelten ihm ein Berufspraktikum. Trotzdem blieb er zur Sicherheit noch eine Zeit lang ein Prüffall bei „PeRiskoP“.Datenschutz als HürdeEin Problem bleibt für Milena Lechner und ihr Team, dass immer noch einige potentielle Netzwerkpartner sich „PeRiskoP“ verweigern, weil sie den Gesundheitsdatenschutz als unüberbrückbare Hürde sehen. Sie halten eine Kooperation mit der Polizei nur dann für möglich, wenn es um eine Unterbringung nach dem „Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten“ (PsychKG) geht. Sie ist jedoch ausschließlich als letztes Mittel bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung zulässig und muss nach einem ärztlichen Attest von der Ordnungsbehörde beantragt und von einem Amtsgericht angeordnet werden.Irritation rief bei einigen Sozialpsychiatrischen Diensten in Nordrhein-Westfalen hervor, dass einzelne Polizeibehörden in der Anfangsphase des Programms schriftliche Vereinbarungen zur „PeRiskoP“-Zusammenarbeit verlangten. Das Landeskriminalamt versicherte später aber, diese Forderung werde nicht mehr erhoben. Zudem stellte es schriftlich klar, dass die ärztliche Schweigepflicht gelte, dass Menschen mit psychischen Störungen nicht diskriminiert werden dürften, dass psychisch Kranke nicht gefährlicher als andere Menschen seien und durch „PeRiskoP“ keinesfalls unter Generalverdacht gestellt würden.