Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe hat die Glaubensgemeinschaft nun Grund zur Hoffnung, dass ihre Klage auf Herausgabe Erfolg haben könnte. Das Gericht hob eine frühere Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln auf, das die Klage abgewiesen hatte. Jetzt muss erneut über die Sache verhandelt und entschieden werden.Bruder verkaufte Archiv ans MuseumDie älteste Tochter, Annemarie Kusserow, hatte die Verfolgung ihrer 13-köpfigen Familie von der Machtübernahme der Nationalsozialisten bis zu ihrer eigenen Verhaftung im Oktober 1944 in Bildern, Briefen, Haftbefehlen und Todesurteilen festgehalten. Zwei ihrer Brüder wurden von den Nazis hingerichtet, weil sie aus Gewissensgründen den Kriegsdienst verweigerten. Weitere Familienmitglieder starben infolge der grausamen Haftbedingungen.
Nach ihrem Tod im Jahr 2005 verkaufte einer ihrer Brüder das umfangreiche Archiv an das Museum in Dresden. Eigentlich hatte Kusserow ihr Erbe aber den Zeugen Jehovas überlassen. Wie es bei dem Bruder landete, ist laut BGH ungeklärt. »Fest steht, dass das Archiv unrechtmäßig an das Museum veräußert wurde«, sagt Sebastian Stock, Sprecher der Zeugen Jehovas.Das Kölner Oberlandesgericht muss nun klären, ob Annemarie Kusserow Alleineigentümerin der Dokumente war, wie der Besitzverlust genau erfolgte und ob der Staat ausreichende Nachforschungen zur Berechtigung des Bruders als Verkäufer angestellt hat.











