Für fast 800.000 Schüler und 67.000 Lehrer in Hessen beginnen an diesem Freitag die Sommerferien. Selten sind Lehrer und Schulleiter wohl mit einer solchen Erleichterung in die Sommerferien gegangen wie in diesem Jahr. Denn die Hitzewelle in den vergangenen Wochen hat die Schulen vielerorts an ihre Belastungsgrenze gebracht.Gerade ältere Schulgebäude sind nicht für diese Temperaturen ausgelegt. Gleiches gilt für die provisorischen Containeranlagen, die in Frankfurt häufig zur Auslagerung von Klassen oder ganzen Schulen genutzt werden. An regulären Unterricht war da kaum noch zu denken.Daher sah man in den vergangenen Tagen in Parks und auf Wasserspielplätzen auch schon viele Schulklassen, die Schatten und Abkühlung suchten. Für Familien, die in den Ferien daheimbleiben, bleiben sie ein begehrtes Ziel. Denn nicht jeder kann es sich leisten, in den Urlaub zu fahren oder zu fliegen. Um bei den Flugkosten zu sparen, werden manche Eltern erfinderisch. Sie nehmen ihre schulpflichtigen Kinder aus der Schule und verreisen, bevor es Zeugnisse gibt – oder sie kehren erst verspätet zurück, wenn das Schuljahr schon wieder begonnen hat.Das Bußgeld beträgt mindestens 200 EuroLaut dem Kultusministerium handelt es sich dabei um ein eher seltenes Phänomen. „Die Schulen achten vor Ort sehr auf die Einhaltung der Schulpflicht“, sagt der Sprecher. Dazu gibt es klare Regeln. Wer die Schulpflicht verletzt, riskiert ein Ordnungswidrigkeitsverfahren. Es kann gegen die Schüler selbst eingeleitet werden, wenn sie mindestens 14 Jahre alt sind. Bei jüngeren Kindern kann es sich gegen die Erziehungsberechtigten richten, wenn sie ihrer Verpflichtung, den regelmäßigen Schulbesuch ihrer Kinder sicherzustellen, nicht nachkommen.Laut dem Hessischen Schulgesetz ist die Entscheidung, ob ein Ordnungswidrigkeitsverfahren tatsächlich eingeleitet wird, „nach Opportunität“ zu treffen. Das Ziel jeder Maßnahme wegen Schulpflichtverletzung sei in erster Linie eine Verhaltensänderung und die Sicherstellung des ordnungsgemäßen Schulbesuchs. Das bedeutet aber auch, dass nicht in allen Fällen automatisch Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden.Die Schulleiterin oder der Schulleiter müssen im Einzelfall abwägen, ob über die der Schule zur Verfügung stehenden Maßnahmen wie Elterngespräche oder Mahnschreiben hinaus ein Ordnungswidrigkeitsverfahren angezeigt ist. Falls dies der Fall ist, droht ein beträchtliches Bußgeld: Es beträgt mindestens 200 Euro, falls im Zusammenhang mit den Schulferien gegen die Schulpflicht verstoßen wird, und zwar bis einschließlich fünf Fehltage unmittelbar vor oder nach Schulferien. Fehlt ein Kind mehr als fünf Tage, ist es eine Einzelfallentscheidung, wie hoch das Bußgeld angesetzt wird. Die hessische Regelung enthält keinen eigenen Höchstsatz. Laut Bundesgesetz beträgt die Geldbuße bei Ordnungswidrigkeiten aber höchstens eintausend Euro, wenn es das Gesetz nicht anders bestimmt.Günstiges Flugticket kein Grund für AbwesenheitDer Lehrerverband Bildung und Erziehung in Hessen appelliert an die Eltern, sich an Regeln und Gesetze zu halten: „Ein günstiges Flugticket ist kein Grund, früher in die Ferien zu starten“, sagt der Vorsitzende Stefan Wesselmann. Der Gedanke an Staus, volle Flughäfen und Bahnhöfe sowie teure Tickets verleite einige Familien leider dazu, den Ferienbeginn eigenmächtig vorzuziehen oder die Ferien zu verlängern.Wesselmann erinnert an die Vorbildfunktion der Eltern: Wer sich bei der Urlaubsplanung nicht an die Ferientermine halte, vermittle den Kindern den Eindruck, dass Schule nicht so wichtig sei und man zum Beispiel durch die Behauptung, das Kind sei krank, das Schulgesetz umgehen könne.Das Hessische Schulgesetz sehe nur wenige Ausnahmen von der Schulpflicht vor. Wenn Eltern vor den Ferien oder im Anschluss an die Ferien zusätzliche schulfreie Tage in Anspruch nehmen wollten, müssten sie dies schriftlich bei der Schulleitung beantragen. In dem Antrag müssten sie begründen, warum es eine Ausnahme von der Schulpflicht geben soll. Die Schulleitung entscheide dann, ob der Grund für die geplante Abwesenheit triftig ist. „Bei einem günstigen Flugticket trifft das ganz sicher nicht zu“, sagt Wesselmann.Liegt ein überzeugender Grund vor, bekommen die Eltern eine schriftliche Erlaubnis für ihr Kind. Die bei sich zu haben, sei ratsam, meint Wesselmann. Denn immer wieder komme es vor, dass die Polizei vor den Ferien an Flughäfen kontrolliert, ob Schulkinder unterwegs sind.Die Bundespolizei teilt mit, sie sei „sensibilisiert“ für Reisende mit schulpflichtigen Kindern, die eigenmächtig die Ferien verlängern. Zwar sei die Behörde für die Erforschung möglicher Verstöße gegen die Schulpflicht nicht zuständig. Allerdings würden Erkenntnisse an die verantwortlichen Behörden weitergeleitet.Vor den Sommerferien steht noch die Zeugnisvergabe an. In Hessen haben die Schulämter an diesem Freitag von 9 bis 16 Uhr wieder ein Beratungstelefon eingerichtet, das am letzten Schultag vor den Ferien erreichbar ist. Eltern und Schüler können pädagogische, schulpsychologische und rechtliche Fragen mit Mitarbeitern des Schulamts klären. Die Durchwahlen der Ämter stehen auf der Internetseite des Kultusministeriums.
Schulpflicht in Hessen: Frühflieger riskieren Bußgeld
Außerhalb der Ferien sind Flugtickets oft günstiger. Doch wer mit schulpflichtigen Kindern früher reist oder erst nach Beginn des Schuljahrs zurückkehrt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.












