Der Bundestag hat mit einer deutlichen Mehrheit von 391 Stimmen den Freiburger Rechtswissenschaftler Moritz Hennemann zum neunten Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit gewählt. Er wurde von der Bundesregierung vorgeschlagen und in offener Abstimmung für fünf Jahre gewählt. Bekommen hat er damit auch Stimmen aus der Opposition. Der Datenschutzbeauftragte ist dafür verantwortlich, die Anwendung des Bundesdatenschutzgesetzes und sonstiger Vorschriften über den Datenschutz zu überwachen und durchzusetzen. Zudem hat er die Aufgabe, den Bundestag, den Bundesrat, die Bundesregierung und andere Einrichtungen über Datenschutzfragen zu beraten.
Nur sechs über dem Mindestalter
Hennemann ist 1985 geboren und liegt damit nur sechs Jahre über dem für Bundesdatenschutzbeauftragte vorgeschriebenen gesetzlichen Mindestalter von 35 Jahren. Der Jurist kommt von der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, wo er den Lehrstuhl für Zivilrecht mit Informationsrecht, Medienrecht, Internetrecht innehatte. Er gilt als Datenrechtler, der den bisherigen Kurs der Datenschutzaufsicht weitgehend fortsetzen würde. Nach dem Studium in Heidelberg, Krakau und Oxford arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter, Rechtsanwalt und habilitierte 2019 in Freiburg. Anschließend übernahm er einen Lehrstuhl an der Universität Passau, bis er vor knapp drei Jahren ins Breisgau zurückkehrte.






