287 Städte und Gemeinden in Deutschland sind nicht zufrieden mit den Einwohnerzahlen, die die Statistikbehörden aus den Ergebnissen des Zensus 2022 errechnet haben. Denn diese weichen stark von den Daten der Meldebehörden ab, im Fall Hanau um knapp 7000 Personen. Das hat Konsequenzen: Ob mehr oder weniger als 100.000 Menschen in der Stadt leben, bedeutet im Fall Hanau einen Unterschied von rund zehn Millionen Euro im Jahr bei den finanziellen Zuweisungen vom Land.Daher klagen etliche Kommunen gegen die Bescheide der Statistiker. Nun liegt ein von 287 Gemeinden in Auftrag gegebenes Gutachten öffentlich vor, darin wird heftige Kritik an der Methodik des Zensus geübt. Nach Angaben der Stadt Hanau zeigt das Wirkung: Das Hessische Statistische Landesamt habe beim Verwaltungsgericht Frankfurt eine Fristverlängerung zur Erwiderung auf die Klage der Stadt Hanau beantragt.Statistisches Landesamt bittet um FristverlängerungDer Gutachter Rainer Schnell von der Universität Duisburg-Essen, der Statistiker Rainer Lenz von der Technischen Hochschule Köln und Rolf Schmidt, der mehr als 40 Jahre für die amtliche Statistik in Nordrhein-Westfalen gearbeitet hat, hatten schon im Frühjahr ihre Bedenken gegen die Berechnungen der Behörden öffentlich gemacht. Die Dokumentation der Verfahren der Volkszählung sei unvollständig, man könne die Ergebnisse der Behörden daher nicht nachvollziehen. Jetzt steht die Endfassung ihrer Studie zur Verfügung und kann über die Homepage der Stadt Hanau abgerufen werden.Die Städte und Gemeinden hatten die Studie Anfang des Jahres in Auftrag gegeben, weil ihnen die ermittelten Daten nicht plausibel erschienen. Sie wehren sich mit Klagen gegen die Bescheide der Statistikbehörden, in Hessen haben sich außer Hanau auch Städte wie Gießen, Fulda und Marburg für den Gang vor die Verwaltungsgerichte entschieden. Sie wollen mit dem Gutachten ihre Klagen untermauern. Nach Angaben des Hanauer Bürgermeisters Maximilian Bieri (SPD), von Haus aus promovierter Mathematiker, hat das Verwaltungsgericht Frankfurt jetzt die Frist bis zum 6. Juli verlängert, in der das Statistische Landesamt auf die Klagebegründung antworten muss. Demzufolge hat die Behörde das mit der „außergewöhnlich“ umfangreichen Klagebegründung erklärt, die eine „intensive fachliche Abstimmung mit dem Statistischen Bundesamt“ erfordere.Mit den Klagen stellen die Kommunen nicht infrage, dass der Staat ein Recht darauf habe, eine Volkszählung vorzunehmen. Die aber müsse transparent und wissenschaftlich überprüfbar bleiben, gerade dann, wenn sich die Ergebnisse nicht mit der Realität in Einklang bringen ließen. Im Frühjahr hatte die Stadt Hanau als ein Beispiel die Ergebnisse des Zensus zur Zahl der Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren genannt: Laut Volkszählung gab es rund 400 Kinder weniger, als es die städtischen Daten besagten. Tatsächlich standen im Februar aber just 400 Kinder auf der Warteliste für einen Platz in einer Kindertagesstätte – Kinder, die es laut der Volkszählung in Hanau gar nicht geben dürfte. Dabei geht auch die Hanauer Stadtverwaltung nicht davon aus, dass ihre Meldedaten zu 100 Prozent korrekt sind, aber sie liegen nach ihrer Überzeugung näher an der Realität als die Hochrechnungen der Statistiker.