Quelle: dpa Sachsen
25. Juni 2026, 9:57 Uhr
Für Schüler und Jugendliche ab 16 gilt die gesetzliche Höchstarbeitszeit: Ausnahmen gibt es bei der Arbeit in der Gastronomie und in Mehrschicht-Betrieben. (Symbolbild)
© Sebastian Gollnow/dpa
Die Sommerferien sind für viele Schüler und Schülerinnen auch eine Zeit, in der sie sich über Jobs Geld hinzuverdienen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) erinnert deshalb an Regeln bei Verträgen, Bezahlung und Arbeitszeiten, die für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gelten.











