Quelle: dpa Sachsen

25. Juni 2026, 9:57 Uhr

Für Schüler und Jugendliche ab 16 gilt die gesetzliche Höchstarbeitszeit: Ausnahmen gibt es bei der Arbeit in der Gastronomie und in Mehrschicht-Betrieben. (Symbolbild)

© Sebastian Gollnow/​dpa

Die Sommerferien sind für viele Schüler und Schülerinnen auch eine Zeit, in der sie sich über Jobs Geld hinzuverdienen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) erinnert deshalb an Regeln bei Verträgen, Bezahlung und Arbeitszeiten, die für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gelten.