Quelle: dpa Bayern

25. Juni 2026, 9:22 Uhr

Dass Flüchtlinge in einem ehemaligen Gefängnis untergebracht werden, ist für den Flüchtlingsrat eine menschenrechtliche Bankrotterklärung. (Symbolbild)

© Wolfram Steinberg/​dpa

Die Wahl eines ehemaligen Gefängnisses in Ingolstadt als Standort für das neue EU-Außengrenzverfahren in Bayern ist aus Sicht des hiesigen Flüchtlingsrates untragbar. «Wenn Schutzsuchende in Gefängnissen untergebracht werden, zeigt sich, wie weit die Aushöhlung des Flüchtlingsrechts fortgeschritten ist», kritisierte Sprecherin Johanna Böhm.